Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
09.10.2013
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 340
Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung auf den 1. Januar 2014
Um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu beschleunigen, wird das Arbeitslosen- versicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0) so geändert, dass auf dem gesamten Lohn über dem Höchst- betrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126'000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben wird. Die heutige Plafonierung bei 315'000 Franken wird aufgehoben. Mit Beschluss vom 9. Oktober
2013 hat der Bundesrat diese Änderung auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
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