00.096.877
Entscheid vom 10. März 2026 / SZ.2025.309
Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.096.877 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 02.06.2026
Entscheid vom 10. März 2026 / SZ.2025.309 Auf Gesuch der Grundeigentümerin, Accelleron Switzerland Ltd, wurde folgendes Verbot erlassen:
Auf Gesuch der Grundeigentümerin wird allen Unberechtigten das Parkieren von Fahrzeugen aller Art sowie das Befahren mit Fahrzeugen aller Art oder mit befahrbaren Untersätzen jeglicher Art (Skateboards, Inline-Skates, Kickboards und dergleichen) auf den Grundstücken
GB Baden, Grundstück-Nr. 5836, 5838 und Nr. 5839
richterlich verboten. Der Umschlag von Waren ist für 15 Minuten erlaubt. Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.-- bestraft.
Das Verbot wird auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Baden, 10. März 2026
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.
Bezirksgericht Baden Präsidium 4 des Zivilgerichts
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