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Verfügung vom 5. Juli 2023 / SZ.2023.5 - Organisationsmangel

Rubrum

Publ.-Nr: 00.044.692

Stelle: Bezirksgericht Muri

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 15.11.2023

Verfügung vom 5. Juli 2023 / SZ.2023.5 - Organisationsmangel B&B Business GmbH, Zentralstrasse 19, 5623 Boswil vertreten durch Danny Bakker, Aufenthaltsort unbekannt

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene hat innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.

2. Die Betroffene hat innert gleicher Frist einen Kostenvorschuss von Fr. 5'000.00 an die Gerichtskasse zu leisten, wenn sie den rechtmässigen Zustand nicht selbst wiederherstellt.

3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig und wird auch der Kostenvorschuss nicht bezahlt, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.

4. Betroffenen hat innert derselben Frist ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Art. 140 Zivilprozessordnung). Im Unterlassungsfall kann die weiteren Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (http://www.amtsblatt-ag.ch) erfolgen (Art. 141 Abs. 1 lit. c Zivilprozessordnung).

Bezirksgericht Muri Präsidium des Zivilgerichts II