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Verfügung vom 23. Juni 2026, SZ.2026.93

Rubrum

Publ.-Nr: 00.099.079

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 08.07.2026

Verfügung vom 23. Juni 2026, SZ.2026.93

Verfügung vom 23. Juni 2026 Betroffene: 505 traders GmbH, Marktgasse 4, 4800 Zofingen

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Anzeige steht der Betroffenen nach Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei Zofingen zur Einsicht offen.

2. Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Lauf der Frist für die Stellungnahme Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 3 des Zivilgerichts