144.011

Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands

vom 18.02.2009 (Stand 18.02.2009)

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.

Art. 2

Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

cGS -