412.911

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte

vom 03.12.2018 (Stand 03.12.2018)

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 bei.

Art. 2

Der Vollzug des Konkordats obliegt der Landesschulkommission.

Art. 3

Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskomission zuständig.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

cGS ---