740.301
Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr
vom 28.09.2021 (Stand 01.01.2022)
Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 24. April 2016 (GöV),
beschliesst:
Art. 1 Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils
Die Bezirke des inneren Landesteils beteiligen sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs mit folgendem Verteilschlüssel:
Bezirk Appenzell 40%
Bezirk Schwende 16%
Bezirk Rüte 26%
Bezirk Schlatt-Haslen 8%
Bezirk Gonten 10%
Nach einer Fusion zum Bezirk Schwende-Rüte trägt dieser die Anteile der beiden Bezirke Schwende und Rüte, also 42%.
Art. 2 Geltungsdauer
Diese Kostenaufteilung gilt für die Jahre 2022 bis 2026.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
cGS 2021-30