Straflose Selbstanzeige und Nachbesteuerung in Erbfällen - Anhang 2 28.11.2016

Formular VEREINFACHUNG DER NACHBESTEUERUNG IN ERBFÄLLEN

Hiermit zeige ich, Name Vorname Geb. Datum Adresse Plz/Ort Tel.‐Nr. Email Vertreter

als Erbe von (Angaben zum Erblasser) Name Vorname Geb.Datum Todesdatum

der Kantonalen Steuerverwaltung AI zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen, folgende vom Erblasser bisher nicht deklarierten Vermögenswerte an:

Pos. Vermögenswert Konto‐Nr. / Stk. aktueller Wert in CHF Besitz seit wenn weniger (z.B. Bankkonto, Aktie, Bargeld etc.) mehr als 3 J. als 3 J., seit

1 Ja / Nein 2 Ja / Nein 3 Ja / Nein 4 Ja / Nein 5 Ja / Nein

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Vereinfachung der Nachbesteuerung an folgende Bedingungen geknüpft ist: ‐ Die Hinterziehung darf den Steuerbehörden im Moment der Anzeige durch die Erben noch nicht bekannt sein. ‐ Es müssen sämtliche, bisher nicht deklarierten Vermögenswerte offengelegt werden. ‐ Die Erben müssen Die Steuerbehörde bei der Feststellung der Einkommens‐ und Vermögensfaktoren vorbehaltlos und aktiv unterstützen. ‐ Die Erben müssen sich ernsthaft um die Bezahlung der anfallenden Nachsteuern und Zinsen (für maximal 3 Jahre) bemühen.

Bemerkungen:

Ort: Datum:

Unterschrift:

Beilagen: (z.B. Kontoauszüge der vergangenen 3 Jahre) zu Pos. 1 zu Pos. 2 zu Pos. 3 zu Pos. 4 zu Pos. 5

Einsenden an: Kantonale Steuerverwaltung Marktgasse 2 9050 Appenzell