852.3

Interkantonale Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinderund Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen

241. Ausserrhodische Gesetzessammlung

852.3

Interkantonale Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinderund Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen (Heimvereinbarung) vom 2. Februar 1984

Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. hat mit Beschluss vom

8.

Dezember 19861) den Beitritt zu dieser Vereinbarung erklärt.

———————————— 1) Amtsblatt 1986 S. 744