152.15
Gemeinderatsbeschluss betreffend Tantiemen aus Verwaltungsrat; Regelung für ehemalige Gemeinderatsmitglieder, Beamtinnen und Beamte (GRB Nr. 361/1993)
Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst auf Antrag der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik:
1. Ehemalige Gemeinderatsmitglieder, pensionierte Beamtinnen und Beamte, die die Stadt in andern Institutionen vertreten, dürfen die daraus fliessenden Entschädigungen bis zu einem Betrag von 10 Prozent ihrer jährlichen Rente der Personalvorsorgekasse, höchstens aber 10 000 Franken behalten. Der Rest ist an die Stadtkasse abzuliefern. 2. Nicht in die Berechnung der Entschädigung fällt der Ersatz von Auslagen.
Bern, 24. Februar 1993 NAMENS DES GEMEINDERATS
Die Stadtschreiberin: Elsbeth M. Schaad
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