742.305
Tarif über die Stromlieferung
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) , gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 20011, beschliesst:
Art. 1 Anwendung
Der vorliegende Tarif regelt das Entgelt für die Stromlieferung an Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Grundversorgung durch ewb.
Art. 2 Stromprodukte
Das Entgelt für die Stromlieferung 2 wird den Stromkundinnen und -kunden pro Verbrauchsstelle verrechnet.
Die Stromkundinnen und -kunden können für ihre Verbrauchsstellen zwischen drei Stromprodukten wählen:
Mit dem Produkt ewb.Basis.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft stammt und in der Schweiz produziert wurde.
Mit dem Produkt ewb.Natur.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft, Sonnenenergie, Abfälle erneuerbar und Biomasse stammt und in der Schweiz produziert wurde.
Mit dem Produkt ewb.Öko.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft und Sonnenenergie stammt, in der Schweiz besonders umweltschonend produziert wurde und mit dem Qualitätslabel naturemade star ausgezeichnet ist.
Die Stromkundinnen und -kunden können das Stromprodukt einmal jährlich, jeweils auf den 1. Tag des nächsten Monats, ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stromkundinnen und -kunden mit jährlicher Abrechnung wird keine zusätzliche Ablesung aufgrund des Produktwechsels durchgeführt. Bei der nächsten Abrechnung werden die Stromprodukte pro rata abgerechnet.
Verzichten die Stromkundinnen und -kunden auf eine Wahl, liefert und verrechnet ewb das Produkt ewb.Natur.STROM.
Bei Stromkundinnen und -kunden, die vor dem 1. Januar 2022 ewb.Öko.STROM als Teilmenge bestellten, erfolgt die Abrechnung von ewb.Öko.STROM vor der Abrechnung von ewb.Natur.STROM. Für Stromkundinnen und -kunden mit Doppeltarif erfolgt die Abrechnung von ewb.Öko.STROM im Normaltarif vor der Abrechnung im Spartarif.
Art. 3 Tarifelemente
Das Entgelt für die Stromlieferung besteht aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitstarif (Rp./kWh) für den bezogenen Strom.
ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
Strom/Stromlieferung: bezeichnet allgemein elektrische Energie oder die Lieferung von elektrischer Energie
Bei Verbrauchsstellen der Netznutzungskategorie Home 3 wird das Entgelt für die Stromlieferung nach Einfachtarif (Art. 4) abgerechnet.
Bei Verbrauchsstellen der Netznutzungskategorien Business4 oder Professional5 wird das Entgelt für die Stromlieferung nach Doppeltarif (Art. 5) abgerechnet.
Art. 4 Einfachtarif
Der Arbeitstarif beträgt:
für die Lieferung von ewb.Basis.STROM 13.00 Rp./kWh
für die Lieferung von ewb.Natur.STROM 13.20 Rp./kWh
für die Lieferung von ewb.Öko.STROM 13.90 Rp./kWh
Art. 5 Doppeltarif
Der Arbeitstarif beträgt:
für die Lieferung von ewb.Basis.STROM im Normaltarif 13.40 Rp./kWh im Spartarif 12.00 Rp./kWh
für die Lieferung von ewb.Natur.STROM im Normaltarif 13.60 Rp./kWh im Spartarif 12.20 Rp./kWh
für die Lieferung von ewb.Öko.STROM: im Normaltarif 14.30 Rp./kWh im Spartarif 12.90 Rp./kWh 2 Der Normaltarif gilt von 06.00 bis 22.00 Uhr, der Spartarif von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Art. 6 Ergänzende Bestimmungen
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Elektrizitätsverordnung vom 6. Juli 20176 von ewb.
Art. 7 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.
Art. 8 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
3
Art. 1 Abs. 4 Bst. a Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)
4
Art. 1 Abs. 4 Bst. b Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)
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Art. 1 Abs. 4 Bst. c Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)
EV; www.ewb.ch/elektrizitaetsverordnung Bern, 3. Juli 2025 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident: Michel Kunz Die Vizepräsidentin: Barbara Rigassi Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-946 vom 13. August 2025. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif vom 2. Juli 2024 über die Stromlieferung.
Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 3. Juli 2025 Beschluss des Totalrevision 1. Januar 2026 Verwaltungsrats Energie Wasser Bern 4