742.305

Tarif über die Stromlieferung

Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) , gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 20011, beschliesst:

Art. 1 Anwendung

Der vorliegende Tarif regelt das Entgelt für die Stromlieferung an Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit Grundversorgung durch ewb.

Art. 2 Stromprodukte

Das Entgelt für die Stromlieferung 2 wird den Stromkundinnen und -kunden pro Verbrauchsstelle verrechnet.

Die Stromkundinnen und -kunden können für ihre Verbrauchsstellen zwischen drei Stromprodukten wählen:

  1. Mit dem Produkt ewb.Basis.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft stammt und in der Schweiz produziert wurde.

  2. Mit dem Produkt ewb.Natur.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft, Sonnenenergie, Abfälle erneuerbar und Biomasse stammt und in der Schweiz produziert wurde.

  3. Mit dem Produkt ewb.Öko.STROM liefert ewb Strom, der zu 100 % aus der Nutzung von Wasserkraft und Sonnenenergie stammt, in der Schweiz besonders umweltschonend produziert wurde und mit dem Qualitätslabel naturemade star ausgezeichnet ist.

Die Stromkundinnen und -kunden können das Stromprodukt einmal jährlich, jeweils auf den 1. Tag des nächsten Monats, ändern. Der Produktwechsel muss ewb schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stromkundinnen und -kunden mit jährlicher Abrechnung wird keine zusätzliche Ablesung aufgrund des Produktwechsels durchgeführt. Bei der nächsten Abrechnung werden die Stromprodukte pro rata abgerechnet.

Verzichten die Stromkundinnen und -kunden auf eine Wahl, liefert und verrechnet ewb das Produkt ewb.Natur.STROM.

Bei Stromkundinnen und -kunden, die vor dem 1. Januar 2022 ewb.Öko.STROM als Teilmenge bestellten, erfolgt die Abrechnung von ewb.Öko.STROM vor der Abrechnung von ewb.Natur.STROM. Für Stromkundinnen und -kunden mit Doppeltarif erfolgt die Abrechnung von ewb.Öko.STROM im Normaltarif vor der Abrechnung im Spartarif.

Art. 3 Tarifelemente

Das Entgelt für die Stromlieferung besteht aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitstarif (Rp./kWh) für den bezogenen Strom.

ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1

Strom/Stromlieferung: bezeichnet allgemein elektrische Energie oder die Lieferung von elektrischer Energie

Bei Verbrauchsstellen der Netznutzungskategorie Home 3 wird das Entgelt für die Stromlieferung nach Einfachtarif (Art. 4) abgerechnet.

Bei Verbrauchsstellen der Netznutzungskategorien Business4 oder Professional5 wird das Entgelt für die Stromlieferung nach Doppeltarif (Art. 5) abgerechnet.

Art. 4 Einfachtarif

Der Arbeitstarif beträgt:

  1. für die Lieferung von ewb.Basis.STROM 13.00 Rp./kWh

  2. für die Lieferung von ewb.Natur.STROM 13.20 Rp./kWh

  3. für die Lieferung von ewb.Öko.STROM 13.90 Rp./kWh

Art. 5 Doppeltarif

Der Arbeitstarif beträgt:

  1. für die Lieferung von ewb.Basis.STROM im Normaltarif 13.40 Rp./kWh im Spartarif 12.00 Rp./kWh

  2. für die Lieferung von ewb.Natur.STROM im Normaltarif 13.60 Rp./kWh im Spartarif 12.20 Rp./kWh

  3. für die Lieferung von ewb.Öko.STROM: im Normaltarif 14.30 Rp./kWh im Spartarif 12.90 Rp./kWh 2 Der Normaltarif gilt von 06.00 bis 22.00 Uhr, der Spartarif von 22.00 bis 06.00 Uhr.

Art. 6 Ergänzende Bestimmungen

Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Elektrizitätsverordnung vom 6. Juli 20176 von ewb.

Art. 7 Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.

Art. 8 Inkrafttreten

Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.

3

Art. 1 Abs. 4 Bst. a Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)

4

Art. 1 Abs. 4 Bst. b Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)

5

Art. 1 Abs. 4 Bst. c Tarif über die Netznutzung Elektrizität (SSSB 742.302)

EV; www.ewb.ch/elektrizitaetsverordnung Bern, 3. Juli 2025 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident: Michel Kunz Die Vizepräsidentin: Barbara Rigassi Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-946 vom 13. August 2025. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif vom 2. Juli 2024 über die Stromlieferung.

Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 3. Juli 2025 Beschluss des Totalrevision 1. Januar 2026 Verwaltungsrats Energie Wasser Bern 4