743.11
Tarif über die Netznutzung Gas in den von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden
Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) , gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 1, beschliesst :
Art. 1 Anwendung
Der vorliegende Tarif regelt das Entgelt für die Nutzung des Gasnetzes von ewb (Netznutzungsentgelt).
Art. 2 Netznutzungskategorien
Das Netznutzungsentgelt wird den Netznutzungskundinnen und -kunden pro Verbrauchsstelle verrechnet.
Jede Verbrauchsstelle wird anhand ihres Bezugsverhaltens einer der folgenden Netznutzungskategorien zugeordnet:
EZ: Verbrauchsstellen mit Einzelzähler für Haushaltanwendungen wie Kochen, Wassererwärmung, Waschen und Trocknen, jedoch ohne Heizen;
ZZ: Verbrauchsstellen mit Zentralzähler für ausschliessliche Anwendung zum Kochen;
S: Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Gasbezug von bis zu 50 000 kWh;
M: Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Gasbezug von mehr als 50 000 kWh und bis zu 600 000 kWh;
L: Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Gasbezug von mehr als 600 000 kWh und bis zu 5 000 000 kWh;
XL: Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Gasbezug von mehr als 5 000 000 kWh.
Die Zuordnung der Verbrauchsstellen zu den Netznutzungskategorien wird jährlich überprüft. Eine allfällige Anpassung der Zuordnung erfolgt ab der nächsten Abrechnungsperiode, wenn der massgebende jährliche Gasbezug in den zwei letzten Abrechnungsperioden zweimal in Folge über- oder unterschritten wurde. Eine Rückerstattung oder Nachverrechnung für frühere Abrechnungsperioden ist ausgeschlossen.
ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
Art. 3 Tarifelemente
Das Netznutzungsentgelt setzt sich aus den folgenden Tarifelementen zusammen:
Monatlicher Grundtarif in Franken pro Zähler (Fr./Mt.) für die Netznutzungskategorien EZ und ZZ;
Jährlicher Leistungstarif in Franken pro Kilowatt (Fr./kW/Jahr) für die beanspruchte Leistung bei den übrigen Netznutzungskategorien;
Bezugsabhängiger Arbeitstarif in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) auf dem bezogenen Gas;
Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen in Rp./kWh.
Art. 4 Grundtarif
Der Grundtarif beträgt:
für die Netznutzungskategorie EZ 6.00 Fr./Mt.
für die Netznutzungskategorie ZZ 3.00 Fr./Mt.
Art. 5 Leistungstarif
Der Leistungstarif beträgt:
für die Netznutzungskategorie S 30.00 Fr./kW/Jahr
für die Netznutzungskategorie M 30.00 Fr./kW/Jahr
für die Netznutzungskategorie L 30.00 Fr./kW/Jahr
für die Netznutzungskategorie XL 30.00 Fr./kW/Jahr 2 Als beanspruchte Leistung gilt:
bei der Netznutzungskategorie S die maximal installierte Leistung der einzelnen Apparate multipliziert mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor, mindestens aber 5 kW;
bei der Netznutzungskategorie M die maximal installierte Leistung der einzelnen Apparate multipliziert mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor, mindestens aber 15 kW;
bei den Netznutzungskategorien L und XL die vertraglich vereinbarte Leistung in kW.
Der Nutzungsfaktor beträgt:
für Haushalt-Gasgeräte wie Herde, Rechauds, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wassererwärmer mit Durchlauferhitzer etc., Laborgeräte wie Bunsen- und Lötbrenner etc. 0.1;
für direkt befeuerte Speicherwassererwärmer 0.3;
für Grossküchen- und Bäckerei-Gasgeräte wie Hotelherde, Umluftofen, Friteusen, Grill, Wok, Bain-Marie, Kippbratpfannen, beheizte Rührwerke, Konditorei- Spezialkessel, Tunnelbackstrassen, Kleinbäckereiofen etc. 0.6;
für Heizungen mit Brennwert- beziehungsweise Kondensationstechnik, Gebläsebrenner, Lufterhitzer, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Gasmotoren 0.7;
Heisswasser- und Dampfkessel für diverse Brenner, Industrie-Gasgeräte 0.8.
Der Leistungstarif ist auch in jenen Monaten geschuldet, in denen kein Gas bezogen wird.
Art. 6 Arbeitstarif
Der Arbeitstarif beträgt:
für die Netznutzungskategorie EZ 22.13 Rp./kWh
für die Netznutzungskategorie ZZ 24.90 Rp./kWh
für die Netznutzungskategorie S 3.57 Rp./kWh
für die Netznutzungskategorie M 2.20 Rp./kWh
für die Netznutzungskategorie L 0.96 Rp./kWh
für die Netznutzungskategorie XL 0.07 Rp./kWh 2 Bei der Netznutzungskategorie ZZ wird folgender Normgasbezug berücksichtigt:
1 Zimmer 350 kWh
2 Zimmer 600 kWh
3 Zimmer 750 kWh
4 Zimmer 820 kWh
5 Zimmer 880 kWh
6 Zimmer 910 kWh
7 Zimmer 930 kWh
ab 8 Zimmer 950 kWh
Art. 7 Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen
Die Abgaben und Leistungen inklusive der Gebühr für die Sondernutzungskonzession betragen für Verbrauchsstellen in der Stadt Bern: für alle Netznutzungskategorien 0.40 Rp./kWh
Für Verbrauchsstellen in den anderen Gemeinden, welche die Aufgabe der Gasversorgung ebenfalls an ewb übertragen haben, richtet sich der Zuschlag nach den durch die einzelnen Gemeinden festgelegten Abgaben. ewb publiziert die Zuschläge für die einzelnen Gemeinden auf ihrer Webseite2.
Art. 8 Ergänzende Bestimmungen
Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Gasverordnung vom 7. Juli 20223 von ewb.
Art. 9 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Diese ist zusätzlich geschuldet und wird zum jeweils gültigen Satz verrechnet.
www.ewb.ch/abgaben-gemeinden
GV; www.ewb.ch/gasverordnung
Art. 10 Inkrafttreten
Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Bern, 9. September 2024 NAMENS DES VERWALTUNGSRATS Der Präsident: Michel Kunz Die Vizepräsidentin: Barbara Rigassi Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB Nr. 2024-1208 vom 23. Oktober 2024. Der folgende Tarif wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben: Tarif vom 16. Dezember 2022 über die Netznutzung Gas in den von Energie Wasser Bern versorgten Gemeinden.
Änderungen Datum Erlass / Beschluss Geänderte Artikel Inkrafttreten / Änderung Stand ab 9. September 2024 Beschluss des Totalrevision 1. Januar 2025 Verwaltungsrats von ewb 5