152.010
Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen
vom 11.09.2019 (Stand 01.01.2020)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG),
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1 Bezeichnung der Direktionen
Die Direktionen werden wie folgt bezeichnet:
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU),
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI),
Direktion für Inneres und Justiz (DIJ),
Sicherheitsdirektion (SID),
Finanzdirektion (FIN),
Bildungs- und Kulturdirektion (BKD),
Bau- und Verkehrsdirektion (BVD).
Art. 2 Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
wirtschaftliche Entwicklung,
Arbeitsmarkt,
Energie, Luftreinhaltung und Immissionsschutz,
Landwirtschaft (einschliesslich Berufsbildung),
Veterinärwesen,
Wald und Naturgefahren,
Lebensmittel,
Chemikalien,
Natur- und Bodenschutz,
Fischerei und Renaturierung öffentlicher Gewässer,
Jagd und Wildtierschutz,
Umweltsicherheit, Umweltverträglichkeitsprüfungen, nachhaltige Entwicklung und Klima.
Art. 3 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Gesundheit,
Sozialhilfe,
Asylsozialhilfe,
Opferhilfe,
Integration,
Heilmittel,
Betäubungsmittel.
Art. 4 Direktion für Inneres und Justiz
Die Direktion für Inneres und Justiz erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Beziehungen zur Justiz und Gerichtsorganisation,
kirchliche und religiöse Angelegenheiten,
Gemeindewesen,
Raumplanung,
Baupolizei,
Kindes- und Erwachsenenschutz,
Kinder- und Jugendhilfe,
Verwaltungsrechtspflege,
Zivil- und Strafrecht,
Betreibung und Konkurs,
Grundbuch,
Handelsregister,
Geoinformation und Geodaten-Infrastruktur,
Aufsichtsrecht der beruflichen Vorsorge und des Stiftungswesens,
Notariats- und Anwaltswesen,
kantonale Sozialversicherung,
Handänderungssteuern.
Art. 5 Sicherheitsdirektion
Die Sicherheitsdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Polizei,
Strassen- und Schiffverkehr,
Personenstand und Bürgerrecht,
Migration,
Justizvollzug,
Militär,
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
wirtschaftliche Landesversorgung,
Sport,
Geldspiel.
Art. 6 Finanzdirektion
Die Finanzdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Finanzhaushalt,
Personal,
Steuern,
Informations- und Kommunikationstechnologie,
Organisationsentwicklung.
Art. 7 Bildungs- und Kulturdirektion
Die Bildungs- und Kulturdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Bildung,
Kulturförderung und -pflege.
Art. 8 Bau- und Verkehrsdirektion
Die Bau- und Verkehrsdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten:
Hochbau und Immobilien,
Strassen- und Wasserbau,
öffentlicher Verkehr,
Wassernutzung und Gewässerregulierung,
Gewässerschutz,
Abfall,
Baubeschwerden.
Art. 9 Staatskanzlei
Die Staatskanzlei erfüllt die ihr zugeteilten Stabsfunktionen sowie Aufgaben auf den folgenden Gebieten:
politische Planung,
politische Rechte,
amtliche Veröffentlichung von Erlassen,
Information der Öffentlichkeit und Kommunikation,
Sprachen,
begleitende Rechtsetzung,
bernjurassische Angelegenheiten,
Gleichstellung von Frau und Mann,
Archivierung.
Art. 10 Gesetzestechnischer Nachvollzug
Der Regierungsrat wird ermächtigt, innert einem Jahr seit Inkrafttreten einer Änderung dieses Dekrets durch Verordnung die formalen und redaktionellen Anpassungen in Gesetzen, Dekreten und Grossratsbeschlüssen vorzunehmen.
Art. 11 Inkrafttreten
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c.
Bern, 11. September 2019
Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Zaugg-Graf Der Generalsekretär: Trees
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