439.53

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

vom 27.03.2007 (Stand 01.08.2006)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.53-1 veröffentlichten interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) bei.

Art. 2

Zur Bestimmung der Kosten nach Artikel 18 Absatz 1 wird auf die Zahl der deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner abgestellt.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 23 zu kündigen.

Art. 5

Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. August 2006 in Kraft.

Art. 6

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Bern, 27. März 2007

Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Lüthi Der Staatsschreiber: Nuspliger

07-92