661.543

Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte

vom 21.03.2017 (Stand 21.12.2021)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 182 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG)1,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1 Gegenstand

Dieses Dekret regelt die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte.

Art. 2 Allgemeine Neubewertung

Per 31. Dezember 2020 wird eine allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte durchgeführt.

Die Neubewertung erfolgt aufgrund der Verhältnisse in der Bemessungsperiode vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016.

Citato in

Art. 3 Ausserordentliche Neubewertungen

Die von der kantonalen Schatzungskommission zu erstellenden Bewertungsnormen (Art. 182 Abs. 3 StG) gelten bis zur nächsten allgemeinen Neubewertung auch für ausserordentliche Neubewertungen.

Citato in

Art. 4 Übergang bei den ausserordentlichen Neubewertungen

Das Dekret vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD)2 findet letztmals Anwendung für ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2019.

Die neuen Bewertungsnormen gemäss Artikel 3 finden erstmals Anwendung auf ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2020.

Citato in

Art. 5 Aufhebung eines Erlasses

Das Dekret vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD) (BSG 661.543) wird aufgehoben.

Art. 6 Inkrafttreten

Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Bern, 21. März 2017

Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Reinhard Der Generalsekretär: Trees

17-017