945.4

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

vom 15.06.2005 (Stand 01.01.2006)

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung,

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 945.4-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 30 zu kündigen.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Art. 5

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

Bern, 15. Juni 2005

Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Koch Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl

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