2022.BKD.9332
Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2023/2024. Verfügung
Rubrum
QQp Kanton Bern Canton de Berne
Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 185/2023 Datum RR-Sitzung: 22. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2022.BKD.9332 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Berner Fachhochschule; Departement Gesundheit; Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik im Studienjahr 2023/2024. Verfügung
Erwägungen
1. Sachverhalt
Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) beantragt, für das erste Studienjahr 2023/2024 den Zugang zu folgenden Bachelor-Studiengängen zu beschränken:
Physiotherapie
Hebamme (Typ I und II)
Pflege
Ernährung und Diätetik
Für das Departement Gesundheit ist die Anzahl Neuzulassungen auf 424 Studienplätze festzulegen. Für die einzelnen Studiengänge sind Obergrenzen festzusetzen.
2. Erwägungen / Begründung
2.1 Formelles
Diese Verfügung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
Artikel 26 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411) Artikel 54 bis 56 der Verordnung vom 16. November 2022 über die Berner Fachhochschule (FaV; BSG 436.811)
2.2 Materielles
Die maximale Anzahl Studienplätze wurde von der BFH unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und finanziellen Mittel berechnet und überprüft. Es erweist sich, dass die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkungen erfüllt sind (vgl. dazu auch untenstehende Ausführungen):
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 261744 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.9332 1/4
• Art. 26 Abs. 2 Bst. a FaG: Alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen wurden ergriffen. Die maximalen Aufnahmekapazitäten hängen zudem stark von der vorhandenen Zahl an Praktikumsplätzen ab.
• Art. 26 Abs. 2 Bst. b FaG: Die Ressourcen des Kantons und der BFH lassen eine Verbesserung der Aufnahmekapazität der Berner Fachhochschule in diesen Studiengängen zurzeit nicht zu: Ein weiterer Ausbau der betroffenen Studiengänge mit dem Ziel, alle geeigneten Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufzunehmen, fällt wegen der derzeit anspruchsvollen finanziellen Ausgangslage des Kantons ausser Betracht.
• Art. 26 Abs. 2 Bst. c FaG: Ein ordnungsgemässes Studium kann ohne Zulassungsbeschränkungen nicht mehr sichergestellt werden: Die Ausbildung in den genannten Studiengängen ist ausgesprochen betreuungsintensiv. Ferner lassen es auch die bestehenden Raumverhältnisse und Ressourcen nicht zu, noch mehr Studierende aufzunehmen, ohne dabei eine nicht vertretbare Qualitätseinbusse in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb ist es unumgänglich, die festgelegten, auf Erfahrung beruhenden Aufnahmekapazitäten, einzuhalten.
Die Anzahl Neuzulassungen im ersten Studienjahr ist aufgrund der begrenzten Infrastruktur, finanziellen Mittel sowie Betreuungsverhältnisse zu beschränken, damit die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Die exakte Anzahl Studienplätze wird für das Departement Gesundheit gesamthaft festgesetzt. Für die einzelnen Studiengänge werden Obergrenzen angegeben. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement nicht überschritten werden. Damit können Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) und von anderen Studiengängen des Departements Gesundheit gegebenenfalls nicht besetzte Studienplätze je nach vorhandener Kapazität kompensiert werden. So kann die Anzahl maximaler Neuzulassungen und damit die Aufnahmekapazität ausgeschöpft und zugleich die Abschlussquote der Absolvierenden pro Studiengang konstant gehalten werden.
Die Gesamtanzahl Studienplätze für die Bachelor-Studiengänge Physiotherapie, Pflege, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik, die für das Studienjahr 2023/2024 angeboten werden kann, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 424 (vgl. RRB 1480/2021 vom 15. Dezember 2021).
Im Einzelnen entspricht die Obergrenze für den Bachelor-Studiengang Pflege der Anzahl Studienplätze, die für das Studienjahr 2022/2023 festgelegt worden sind, nämlich 195 Plätzen. Auch in den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik sollen die im letzten Jahr festgelegten Obergrenzen im Studienjahr 2023/2024 beibehalten werden.
Im letzten Jahr wurde innerhalb sämtlicher Bachelorstudiengänge des Departements Gesundheit geprüft, inwiefern die bestehenden Ressourcen noch besser alloziert werden können, um ohne namhafte Qualitätseinbussen zusätzliche Studienplätze anzubieten. Daraus resultierend wurden über die Gesamtheit der Bachelorstudiengänge in der Gesundheit ab Herbstsemester 2022 16 Studienplätze zusätzlich geschaffen, die auch dieses Jahr weiter angeboten werden können, ohne Mehrkosten zu verursachen.
Sowohl die Anmeldezahlen als auch der Fachkräftemangel und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt haben in diesem Bereich in den vergangenen Jahren gesamthaft zugenommen. Die aktuelle Lage gleichermassen wie die Prognosen deuten ferner auf eine stetig zunehmende Verknappung des Gesundheitspersonals hin.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 81 Dok.-Nr.: 1183356 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.9332 2/4
Der Bedarf an Gesundheitspersonal mit einem Fachhochschulabschluss ist klar gegeben und die Nachfrage nach qualifizierten Berufsleuten ist unverändert hoch. Die vom Volk angenommene Pflegeinitiative unterstreicht die Dringlichkeit der Bestrebungen, dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken. Aufgrund der Konzentration der Studiengänge Gesundheit auf wenige Standorte in der Deutschschweiz bildet die BFH auch in bedeutendem Umfang Fachpersonal für andere Kantone aus und versorgt dadurch einen überkantonalen Arbeitsmarkt. Damit leistet die BFH einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Versorgungsauftrags, insbesondere auch für die Kantone der Nordwestschweiz.
3. Verfügung
Gestützt auf die vorstehende Begründung wird
Dispositiv
verfügt:
1. Gestützt auf Artikel 26 Absatz 1 FaG wird die Zulassung zu den Bachelor-Studiengängen Physiotherapie, Hebamme, Pflege sowie Ernährung und Diätetik für das Studienjahr 2023/2024 beschränkt.
2. Für das Departement Gesundheit werden für das erste Studienjahr 2023/2024 424 Studienplätze festgelegt.
Damit Studienabbrüche im Laufe des Studiums (Dropouts) oder von anderen Studiengängen im Departement Gesundheit nicht besetzte Studienplätze kompensiert werden können, werden für die einzelnen Studiengänge Obergrenzen festgelegt. Dabei darf die Gesamtzahl der Neuzulassungen für das Departement sowie die Obergrenze je Studiengang nicht überschritten werden.
Bachelor-Studiengang Anzahl Studienplätze (Obergrenze) Physiotherapie 120 Hebamme 85 Pflege 195 Ernährung und Diätetik 65
4. Eröffnung
Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
Im Namen des Regierungsrates
cjt Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 I Version: 8 Dok.-Nr.: 1183356 I Geschäftsnummer: 2022.BKD.9332 3/4
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.
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Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 16.02.2023 1 Version: 8 1 Dok.-Nr.: 1183356 1 Geschäftsnummer: 2022.BKD.9332 4/4