2022.BVD.8268
Kostenbeitragsverordnung KBV, Änderung
Rubrum
Synopse
Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 762.415 Aufgehoben: –
Geltendes Recht Beschlussvorlage
Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (KBV)
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
auf Antrag der Bau- und Verkehrsdirektion,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Der Erlass 762.415 Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs vom 23.08.1995 (KBV) (Stand 01.11.2021) wird wie folgt geändert:
Art. 9 Festlegung des Verteilschlüssels
1 1 Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Ver- Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet das Verkehrsangebot jeweils für zwei Jahre im Voraus. kehrsangebot jeweilsin der Regel für zwei Jahre im Voraus. 2 2 Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der fest- Grundlage ist dabei der veröffentlichte Jahresfahrplan des Jahres vor der festzulegenden Zweijahresperiode. Bahnersatzangebote aufgrund von Umbauten o- zulegenden ZweijahresperiodePeriode. Bahnersatzangebote aufgrund von Umder Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahrplan. bauten oder Sanierungen werden nicht berücksichtigt, es gilt der normale Fahrplan.
II.
Geltendes Recht Beschlussvorlage
Keine Änderung anderer Erlasse.
III.
Keine Aufhebungen.
IV.
Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Bern, 25. Oktober 2023
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Müller Der Staatsschreiber: Auer