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2022.GSI.2727

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion: Ausgabenbewilligung für die Beschaffung, Realisierung und Einführung des «Neuen Fallführungssystems im Kanton Bern (NFFS)». Objektkredit 2024 bis 2028

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 889/2023 Datum RR-Sitzung: 16. August 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Geschäftsnummer: 2022.GSI.2727 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausgabenbewilligung für die Beschaffung, Realisierung und Einführung des «Neuen Fallführungssystems im Kanton Bern (NFFS)». Objektkredit 2024 bis 2028

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit diesem Objektkredit bewilligt der Grosse Rat einen Kostenrahmen von CHF 52.0 Mio. für das IT-Programm «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern NFFS» der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) in den Jahren 2024-2028. Dieser Kredit beinhaltet eine Reserve für inhärente Risiken und Unvorhergesehenes von CHF 5.0 Mio.

Heute werden im Kanton Bern in den Bereichen der Sozialhilfe, des Kindes- und Erwachsenenschutzes und der Arbeitsintegration unterschiedliche Fallführungssysteme genutzt, weshalb es keine einheitliche Fallführung gibt. Mit der Ablösung oder Erneuerung der bestehenden Systeme möchten die GSI und die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) die Chance nutzen, ein einheitliches Fallführungssystem im Kanton Bern zu beschaffen und einzuführen. Das neue Fallführungssystem (NFFS) soll bei den Sozialdiensten, bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und in der Arbeitsintegration eingesetzt werden. Zukünftig werden also 85 Organisationen NFFS tagtäglich nutzen. Zur Beschaffung und Einführung dieses neuen Systems wurde unter der Leitung der GSI und der DIJ das Programm NFFS mit der Projektierung gestartet. Die Federführung für das Programm liegt bei der GSI.

Die Hauptziele des Programms NFFS sind die Reduktion der administrativen Aufwände bei den fallführenden Stellen, eine bessere Übersicht über die Sozialhilfe, die Arbeitsintegration und den Kindes- und Erwachsenenschutz für Kanton und Gemeinden, und die Einsparung von Infrastrukturkosten bei den Sozialdiensten. Damit besteht keine Absicht, Personal bei den fallführenden Stellen abzubauen. Zudem sollen mit NFFS weder die heutige Aufgabenteilung noch die Organisationsstrukturen der Sozialdienste verändert werden.

Vorgängig zum vorliegenden Kreditantrag wurde das ICT-System NFFS über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren beschafft. Der Zuschlag wurde unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat an die Firma Glaux Soft AG erteilt. Zusätzlich benötigte IT-Beratungsdienstleistungen für die Realisierung und Einführung von NFFS werden über Abrufverfahren bei den verschiedenen Dienstleistungspools des Amts für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) beschafft.

2. Rechtsgrundlagen

Abkürzung Erlass

ArchG Gesetz vom 31. März 2009 über die Archivierung (BSG 108.1), Art. 8, 9 und

FHG Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (BSG 620.0), Art. 27, Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und Art. 35 Abs. 2

FaHV Finanzhaushaltverordnung vom 16. November 2022 (BSG 621.1), Art. 21, 26, 27 und 35

KDSG Datenschutzgesetz vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04), Art. 3 und 8

KESG Gesetz vom 1. Februar 2012 über den Kindes- und Erwachsenenschutz (BSG

KFSG Gesetz vom 3. Dezember 2020 über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (BSG 213.319), Art. 38 und 39

SHG Gesetz vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (BSG 860.1), Art. 57g, Art. 57k, Art. 79 Abs. 1 Bst. f und Art. 80 Abs. 1 Bst. k

SLG Gesetz vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (BSG 860.2), Art. 64 bis Art. 70

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um neue einmalige Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Massgebende Kreditsumme

Ausgabenart Ausgabe in CHF (inkl. 8.1 % MwSt.)

Ausgaben für

Kauf Lizenzen NFFS 350'000.-

Realisierung 20'570'000.-

Einführung inkl. Migration von Daten und Dossiers 19'280'000.-

Betrieb, Wartung und Support während der Einführungsphase 6'800'000.-

Total (inkl. 8.1 % MwSt.) 47'000'000.-

Reserve für Unvorhergesehenes 5’000'000.-

Total zu bewilligende Ausgaben (inkl. Reserve und 8.1 % MwSt.) 52'000'000.-

Bereits bewilligte Projektierungskosten (ICT-Rahmenkredite GSI/DIJ) 1'700'000.-

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben 53'700'000.- Tabelle 1: Übersicht über die beantragten Ausgaben

Bei den zu bewilligenden Ausgaben gilt eine Preisstandsklausel gemäss Art. 35 Abs. 2 FHG. So kann eine teuerungsbedingte Anpassung der Ausgaben auf Antrag hin gewährleistet werden, sofern sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mindestens 5 % verändert hat (Basis hierfür ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK), Stand November 2022, 104.6 Punkte (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte)).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Objektkredit

Konto: Segment 4401 Generalsekretariat GSI Verschiedene Kostenarten der ICT (Erfolgs- und Investitionsrechnung) Produktgruppe Führungsunterstützung, rechtliche und weitere Dienstleistungen (Nr. 9185)

Rechnungsjahre: 2024 bis 2028

Der Kredit wird durch folgende voraussichtlichen Zahlungstranchen abgelöst, welche in der aktuellen Planung Budget 2024/Aufgaben-/Finanzplan 2025 bis 2027 eingestellt sind:

Ausgaben in CHF (inkl. 8.1 % MwSt.)

Ausgabenart / Budgetjahre 2024 2025 2026 2027 2028 Total

Ausgaben für Kauf Lizenzen NFFS 108'000.- 108'000.- 134'000.- - - 350'000.- Realisierung 6'950'000.- 3'710'000.- 3'920'000.- 3'440'000.- 2'550'000.- 20'570'000.- Einführung inkl. 1'230'000.- 4’900’000.- 4’660’000.- 4'200'000.- 4'290'000.- 19'280'000.- Migration von Daten und Dossiers Betrieb während der Einführungsphase 540'000.- 1’520’000.- 1’520’000.- 1’610’000.- 1’610’000.- 6'800'000.-

Total (inkl. 8.1 % MwSt.) 8’828’000.- 10’238’000.- 10’234’000.- 9’250’000.- 8’450’000.- 47'000'000.-

Reserve - - - - 5’000’000.- 5'000'000.-

Total (inkl. Reserve und 8.1 % MwSt.) 8’828’000.- 10’238’000.- 10’234’000.- 9’250’000.- 13'450’000.- 52'000'000.-

Davon IR 7'052'000.- 3'819'000.- 4'053'000.- 3'443'000.- 2’553'000.- 20'920'000.-

Tabelle 2: Ausgaben verteilt auf die Planjahre 2024 bis 2028

6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Folgekosten

Im vorliegenden Objektkredit handelt es sich ausschliesslich um wertvermehrende Investitionen im Umfang von rund CHF 20.9 Mio. Sie werden auf 5 Jahre abgeschrieben, was Abschreibungskosten zwischen CHF 0.7 und 6.7 Mio. jährlich auslöst.

Ab 2029 fallen jährlich wiederkehrende Ausgaben im Umfang von rund CHF 4.1 Mio. für Betrieb, Wartung und Support an. Diese Ausgaben sollen von Kanton und Gemeinden gemäss Art. 25 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) grösstenteils gemeinsam über den Lastenausgleich Soziales finanziert werden.

Für den Kanton fallen jährlich schätzungsweise CHF 1.9 Mio. an Betriebskosten an. Diese Ausgaben werden dem Grossen Rat nach Abschluss der Einführungsphase über die ordentlichen ICT-Rahmenkredite für Fachapplikationen der GSI und der DIJ zur Genehmigung unterbreitet. In den Rahmenkrediten für die Jahre 2024-2026 sind keine Mittel für NFFS enthalten.

7. Begründung

NFFS ist für die Geschäftstätigkeit in den beiden Direktionen GSI und DIJ sowie für den Vollzug der Sozialhilfe, des Kindes- und Erwachsenenschutzes und der Arbeitsintegration auf regionaler und kommunaler Ebene von erheblicher Relevanz. Daher sind auch die Gemeinden und Sozialdienste einbezogen. Sie tragen das Programm NFFS grossmehrheitlich mit.

NFFS trägt wesentlich dazu bei, dass die administrativen Aufwände bei den fallführenden Stellen reduziert, eine bessere Übersicht über die Sozialhilfe, die Arbeitsintegration und den Kindes- und Erwachsenenschutz für Kanton und Gemeinden besteht und jährliche Einsparungen bei den Infrastrukturkosten der öffentlichen Hand von rund CHF 3.9 Mio. realisiert werden können.

NFFS ist eine Lösung für den politischen Auftrag, ein einheitliches Fallführungssystem für die Sozialhilfe, den Kindes- und Erwachsenenschutz und die Arbeitsintegration bereitzustellen. Dieser Auftrag leitet sich insbesondere aus den prioritären Massnahmen zur Optimierung der wirtschaftlichen Hilfe, der Motion 150-2019 Mühlheim, der Digitalisierungsstrategie des Kantons und den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 ab.

NFFS wurde deshalb vom Regierungsrat als prioritäres Vorhaben erkannt und ist Teil der Schwerpunktplanung für die Umsetzung der Digitalen Verwaltung.

8. Finanzreferendum

Diese Ausgabenbewilligung untersteht der fakultativen Volksabstimmung und ist im Amtsblatt zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

Beilagen ‒ Vortrag zur Ausgabenbewilligung für die Beschaffung, Realisierung und Einführung des «Neuen Fallführungssystems im Kanton Bern (NFFS)» Objektkredit 2024 bis 2028 ‒ Beilage zum Vortrag: Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung