2022.RRGR.277
I 159-2022 Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) Warum sind die Übertrittsquoten in die Sekundarschule dermassen unterschiedlich hoch? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 159-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.277
Eingereicht am: 05.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 186/2023 vom 22. Februar 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Warum sind die Übertrittsquoten in die Sekundarschule dermassen unterschiedlich hoch?
Jedes Jahr gibt die Berner Bildungsdirektion in der Bildungsstatistik des Kantons Bern bekannt, in welchem Verwaltungskreis des Kantons wie viele Schulkinder nach der Primarschule in eine Sekundar- und wie viele in eine Realklasse wechseln. In der Bildungsstatistik 2022 (Basisdaten 2021) fällt auf, dass der Verwaltungskreis Berner Jura mit 75 Prozent eine signifikant höhere Übertrittsquote in die Sekundarschule hat als die deutschsprachigen Verwaltungskreise. Aber auch hier gibt es Unterschiede. Die tiefste Übertrittquote hat das Emmental mit 56 Prozent, während es in Bern-Mittelland bereits 64 Prozent sind. In der jährlichen Bildungsstatistik sind aber keine Aussagen darüber zu finden, wie sich die Bildungsschancen zwischen den Gemeinden unterscheiden.
Eine etwas ältere Studie der Abteilung Bildungsplanung und Evaluation hat für den Zeitraum zwischen 2011 und 2013 auch einzelne grössere Gemeinden des Kantons ausgezählt. Naturgemäss liegen viele davon in der Region Bern. Und ausgerechnet dort, in Ostermundigen und Muri, unterschieden sich die Anzahl der Schüler, die es nach der sechsten Klasse in die Sek schaffen, am stärksten. In Ostermundigen besuchten demnach knapp die Hälfte der Schüler den Unterricht in der Oberstufe als Realschüler. In Muri bei Bern hingegen waren es nur knapp 20 Prozent oder im Umkehrschluss 80 Prozent die Sekundarschule. Siehe dazu übrigens auch den Artikel «Sek oder Real? Der Wohnort beeinflusst die Schullaufbahn» in der «Berner Zeitung» vom 19. Februar 2018. Frappant waren auch die Unterschiede in den verschiedenen Quartieren in der Stadt Bern. Während im Kirchenfeld 83 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Sekundarschule besuchten, waren es in Bern-Betlehem nur gerade 28 Prozent.
Diese Schieflage entspricht ziemlich genau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit zwischen den einzelnen Quartieren, was den Schluss zulässt, dass der Selektionserfolg beim Übertritt in die Sekundarstufe I von den wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden abhängt.
Die auch in der aktuellen Bildungsstatistik mit Zahlen von 2021 noch immer relativ hohen Unterschiede zwischen den Verwaltungskreisen lässt die Vermutung zu, dass sich darunter noch grössere Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden oder gar Quartieren verberben.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie kommt die massiv höhere Übertrittsquote in die Sekundarschule im Berner Jura zu Stande?
2. Auch sonst gibt es signifikante Unterschiede bei den Übertrittsquoten in den einzelnen Verwaltungskreisen. Namentlich haben die ländlicheren Verwaltungskreise deutlich tiefere Übertrittsquoten als etwa der städtischere Verwaltungskreis Mittelland. Gibt es Erkenntnisse, warum dem so ist?
3. Sieht der Regierungsrat diese ungleichen Chancen beim Übertritt in die Sekundarschule je nach Region als Problem?
4. Die Studie der Abteilung Bildungsplanung und Evaluation aus dem Jahr 2013 zeigt offensichtlich nicht nur Unterschiede bezüglich geographischer Herkunft, sondern auch bezüglich sozialen und wirtschaftlichen Hintergrunds der Eltern bei der Übertrittsquote in die Sekundarschule. Ist davon auszugehen, dass sich daran nichts geändert hat oder hat der Regierungsrat neuere Erkenntnisse, die in eine andere Richtung weisen?
5. Welche Übertrittsquoten in die Sekundarschule hatten auf das Schuljahr 2022/2023 namentlich folgende Gemeinden: Habkern, Interlaken, Eriz, Hilterfingen, Unterlangenegg, Trubschachen, Burgdorf, Rüschegg, Muri bei Bern, Stadt Bern, Ostermundigen, Epsach, Nidau, Biel, Champoz, Moutier, Niederbipp, Langenthal, Wyssachen?
6. Warum ergeben sich dermassen grosse Unterschiede bezüglich geographischer, sprachlicher, sozialer und wirtschaftlicher Herkunft der Kinder bei an und für sich gleichem Übertrittsverfahren und vor allem Bildungsziel?
7. Erachtet der Regierungsrat diese Unterschiede als problematisch und was gedenkt er dagegen zu tun, allenfalls auch das Übertrittsverfahren zu ändern?
8. Sollten die enorm hohen Übertrittsquoten im Berner Jura sowie in einigen deutschsprachigen Gemeinden nicht nach unten korrigiert werden?
9. Hat der Regierungsrat Erkenntnisse darüber, ob sich ähnliche Unterschiede beim Übertritt in die Sekundarstufe II und hier namentlich beim Eintritt ins Gymnasium manifestieren?
Antwort des Regierungsrates
Dem Regierungsrat ist der Grundsatz der Chancengerechtigkeit ein zentrales Anliegen. Alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern sollen bei gleicher Leistung unabhängig von ihrer Familie die gleichen Erfolgsaussichten haben. Der Regierungsrat schafft dazu Rahmenbedingungen, die eine möglichst hohe Chancengerechtigkeit ermöglichen. Die Volksschule hat den Auftrag, das Lernen von Kindern und Jugendlichen so zu unterstützen, dass alle mit gleichen Chancen ihren Bildungsweg absolvieren können. Da Lehrpersonen bei der Beurteilung und Einschätzung des Potenzials der Schülerinnen und Schüler eine Schlüsselrolle innehaben, werden diese in der Aus- und Weiterbildung bezüglich der Problematik der sozialen Selektivität geschult und sensibilisiert.
Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Berner Jura nimmt im Kanton Bern als französischsprachige Region eine spezielle Rolle mit einer eigenen Kultur ein. Wie in der Bildungsstatistik des Kantons Bern (Basisdaten 2021) festgehalten, sind aufgrund der unterschiedlichen Organisation der Sekundarstufe I des deutsch- und französischsprachigen Kantonsteil die Quoten nur innerhalb des Sprachraums vergleichbar. Im Berner Jura kommt ein dreistufiges System mit einer zusätzlich auf das Gymnasium vorbereitenden Stufe zum Einsatz. Dies könnte Einfluss auf die Übertrittsquoten haben. Die Faktoren, auf welche in der Antwort zu Frage 2 hingewiesen wird, haben einen zusätzlichen Einfluss auf die Übertrittsquote.
Zu Frage 2:
Der Bildungserfolg einer Schülerin resp. eines Schülers hängt einerseits von Faktoren ab, die bei den Kindern und Jugendlichen selber liegen, insbesondere ihren kognitiven Fähigkeiten und Motivation. Anderseits gibt es weitere höchst relevante Faktoren, die im sozioökonomischen und soziokulturellen Umfeld der Kinder und Jugendlichen liegen. Der Kanton Bern ist bemüht, diese unterschiedlichen Herkunftsvoraussetzungen so gut wie möglich auszugleichen. In diesem Zusammenhang spielt eine qualitativ gute, durchlässige und unentgeltliche Volksschule eine zentrale Rolle.
Die Zusammensetzung der Bevölkerung in den verschiedenen Gemeinden und Regionen des Kantons Bern ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich sind die Übertrittsquoten in finanzstarken Gemeinden höher, da diese Gemeinden oft einen höheren Anteil an gut qualifizierten Eltern aufweisen, die eher in der Lage sind, allfällige Defizite ihrer Kinder mit privaten Ressourcen auszugleichen. Dazu kommt, dass in Gemeinden oder Regionen mit hohen Übertrittsquoten in der Regel weniger Kinder mit Migrationshintergrund oder aus sozial schwächeren Familien die Schule besuchen und diese deshalb auch besser aufgefangen werden können. Weiter spielt die Topografie der Gemeinde eine Rolle, genauso wie deren Struktur und Kultur. In vielen ländlichen Gemeinden besteht ein grosser Bezug zu den lokalen Lehrbetrieben. Deshalb ziehen in ländlichen Gebieten manche Eltern eine Berufslehre für ihr Kind vor. Das kann auch zur Folge haben, dass ihr Kind bewusst nicht die Sekundarschule besucht. Auch die Thematik rund um den Schulweg hat auf dem Land einen grösseren Einfluss. Es kann durchaus vorkommen, dass Kinder die Sekundarschule nicht besuchen, weil das Schulhaus weiter entfernt liegt, obwohl sie die Leistungsvoraussetzungen eigentlich mitbringen würden.
Zu Frage 3:
Der Regierungsrat ist sich der Ausgangslage bewusst und versucht Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine möglichst hohe Chancengerechtigkeit ermöglichen. Die Chancengerechtigkeit wird via Frühförderung, einem fairen Übertrittsverfahren und einem durchlässigen/dualen Bildungssystem mit Berufsmatur und Passerellen erhöht. In der Volksschule selber wird die Chancengerechtigkeit gefördert, indem Schulen, die aufgrund des Anteils von Schülerinnen und Schülern aus unteren sozialen Schichten und fremdsprachigen Familien besonders herausgefordert sind, zusätzliche fachliche und finanzielle Unterstützung gewährt wird. Es bestehen Angebote wie die gezielte Sprachförderung (Deutsch als Zweitsprache/DaZ), welche die benachteiligten Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme am Unterricht unterstützt, der Spezialunterricht (Integrative Förderung, Logopädie etc.), reduzierte individuelle Lernziele, Nachteilsausgleich oder die Begabtenförderung. Schliesslich gibt es auch schulergänzende Angebote wie namentlich Tagesschulen, die einen positiven Einfluss auf die Chancengerechtigkeit aufweisen können, da sie oftmals eine grössere soziale Durchmischung ermöglichen.
Zu Frage 4:
Es ist im Kanton Bern nach wie vor so, dass die Übertrittsquoten in finanzstarken Gemeinden höher sein können.
Zu Frage 5:
Übertrittsquoten in die Sekundarschule:
Bern 66 % Moutier 75 % Biel 59 % Muri b. Bern 77 % Burgdorf 57 % Nidau ** Champoz 71 % * Niederbipp Quote wurde nicht berechnet, da Niederbipp mit Wolfisberg fusioniert hat Epsach 87 % * Ostermundigen 53 % Eriz 53 % * Rüschegg 29 % * Habkern 32 % * Trubschachen 39 % * Hilterfingen 83 % Unterlangenegg 63 % * Interlaken 53 % Wyssachen 50 % * Langenthal Quote wurde nicht berechnet, da Langenthal mit Obersteckholz fusioniert hat * statistisch nicht valid, da die Anzahl SuS zu klein ist, um eine aussagekräftige Quote zu berechnen ** Quote stark schwankend
Grundgesamtheit: Schüler/innen in öffentlichen Schulen des Kantons Bern, mit Besonderen Klassen und Sonderschulen, ohne Schüler/innen, die nach einem ausländischen Lehrplan unterrichtet werden. Schuljahre 2018/19 bis 2021/22. Ohne ausserkantonalen Schülerinnen und Schüler. Datenquelle: Lernendenerhebung des Kantons Bern, Stand der Daten 2.11.2022
Zu Frage 6:
Wie in der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, sind die geografische Lage des Wohnortes sowie das wirtschaftliche und soziale Umfeld der Familien massgebliche Faktoren für das schulische Niveau auf der Sekundarstufe I.
Zu Frage 7:
Der Regierungsrat schafft Rahmenbedingungen, die eine möglichst grosse Chancengerechtigkeit ermöglichen: – Das differenzierte Übertrittsverfahren im Kanton Bern fördert die Chancengerechtigkeit. Einerseits kommt ein Verfahren mit guten Kriterien zum Einsatz, dem eine Langzeitbeobachtung zu Grunde liegt und welches in einer Empfehlung gipfelt. In 96 Prozent der Entscheide für den Übertritt ins 7. Schuljahr sind sich die Eltern und die Schulen einig. Als mögliches Korrektiv wird andererseits in Einzelfällen eine standardisierte Kontrollprüfung durchgeführt. Mögliche Verzerrungen können dadurch ausgeschaltet werden. Aufgrund dieses differenzierten Vorgehens und der hohen Akzeptanz des heutigen Verfahrens beabsichtigt der Regierungsrat nicht, das Übertrittsverfahren zu ändern. – Der Regierungsrat unterstützt verschiedene Angebote der frühen Förderung, damit möglichst allen Kindern schon im Vorschulalter eine optimale Entwicklung und vergleichbare Startvoraussetzungen ermöglicht werden kann. – Im Bereich der Volkschule selber bestehen, wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben, Angebote wie der Spezialunterricht, die Begabtenförderung oder schulergänzende Angebote. – Ein wichtiges Element ist das durchlässige, duale Bildungssystem. Wechsel auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveau können von der Schulleitung jederzeit mit einem individuellen Schullaufbahnentscheid verfügt werden, wenn dies nötig und sinnvoll erscheint. Die Chancen, sich in der Schullaufbahn und im Berufsleben weiterzuentwickeln, sind deutlich grösser geworden, als sie es früher waren. Auch dadurch, dass Abschlüsse zu jedem Zeitpunkt der schulischen oder beruflichen Karriere nachgeholt werden können.
Zu Frage 8:
Nein. Wie in den Antworten ausgeführt, ist sich der Regierungsrat bewusst, dass es aus unterschiedlichen Gründen unterschiedlich hohe Übertrittsquoten gibt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich das heutige Übertrittsverfahren und die oben erwähnten «flankierenden Massnahmen» im Kanton Bern bewährt haben. Soweit möglich, wird die Chancengleichheit auch mit den Angeboten in der Volksschule und den schulergänzenden Massnahmen gefördert. Der Regierungsrat ist zudem überzeugt, dass das duale Berufsbildungssystem mit der Möglichkeit einer Berufsmatur weltweit einzigartig ist und es viel zu einer chancengerechten Bildung beiträgt.
Zu Frage 9:
Dem Regierungsrat ist bewusst, dass dieselbe Dynamik auch beim Eintritt ins Gymnasium spielt. Die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Ursachen entfalten ihre Wirkung auch beim Übergang in die Sekundarstufe II. Vgl. Bildungsbericht Schweiz 2018 ab S. 105.
Verteiler ‒ Grosser Rat