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2022.RRGR.368

I 229-2022 Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Nachkredite und Learnings aus Bauprojekten. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 229-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.368

Eingereicht am: 25.11.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vögeli (Frauenkappelen, GLP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 386/2023 vom 05. April 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Nachkredite und Learnings aus Bauprojekten

Der Kanton Bern befindet sich seit längerem in einer angespannten Finanzsituation, die auch eine Investitionspriorisierung nötig macht. Es ist auffällig, dass gerade bei Bauprojekten öfters Nachkredite nötig werden. Gerade weil der Kanton sehr oft als Bauherr auftritt und viel Fachkompetenz in der Verwaltung vereint, stellen sich die Fragen über das Ausmass und vor allem, wie heute Learnings gezogen werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie viele Bauprojekte über 250 000 Franken konnten in den vergangenen zehn Jahre innerhalb des Budgets abgeschlossen werden, in wie vielen Fällen wurde ein Nachkredit nötig (in Prozent und in absoluten Zahlen)?

2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der gewährten Nachkredite (in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtsumme)?

3. Wie viele Nachkredite wurden durch das zuständige Organ nicht genehmigt?

4. Wie viele Nachkredite wurden durch das zuständige Organ gekürzt?

5. Wie ist der Trend der Nachkredite über die vergangenen zehn Jahren zu beurteilen?

6. Welches Kontrollsystem nutzt der Kanton, um sicherzustellen, dass Learnings aus Bauprojekten wirksam auf neue Projekte übertragen werden können?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt:

1. Wie viele Bauprojekte über 250 000 Franken konnten in den vergangenen zehn Jahre innerhalb des Budgets abgeschlossen werden, in wie vielen Fällen wurde ein Nachkredit nötig (in Prozent und in absoluten Zahlen)?

Nachkredite müssen bei einer voraussichtlichen Überschreitung des Globalbudgets (Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung) der betroffenen Produktgruppe eingeholt werden. Bei Investitionsvorhaben ist hingegen entscheidend, dass der gesamtstaatliche Saldo sowie die Saldi der Direktionen der Investitionsrechnung eingehalten werden; nur die Folgekosten der Investitionen, insbesondere der Abschreibungsaufwand, belasten die Globalbudgets. Droht eine Überschreitung der Saldi der Investitionsrechnung sind Priorisierungen zu prüfen, um letztlich die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse für die Investitionsrechnung einzuhalten (Art. 101b KV).

Ein Zusatzkredit gemäss Finanzhaushaltgesetz muss immer dann eingeholt werden, wenn sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens zeigt, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich während der Ausführung zusätzlich notwendige Arbeiten abzeichnen. Zusatzkredite bei Bauprojekten müssen daher vorsorglich eingeholt werden und setzen grundsätzlich – wie alle Ausgaben – einen genügenden Budgetkredit voraus (Art. 22 FHG).

Die Bauämter AGG und TBA haben in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 1 480 Geschäfte über 250 000 Franken abgeschlossen. Davon wurden für 418 Geschäfte Zusatzkredite nötig, was einem Anteil von 28 Prozent entspricht.

2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der gewährten Nachkredite (in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtsumme)?

Die Gesamtsumme der gewährten Zusatzkredite für abgeschlossene Geschäfte über 250 000 Franken beläuft sich auf rund 111 Millionen Franken. Im Verhältnis zur Gesamtsumme von rund 2438 Millionen Franken entspricht das einem Anteil von rund 4,6 Prozent. Dieser Anteil bewegt sich innerhalb der Kostengenauigkeit von ± 10 Prozent, die bei Kostenvoranschlägen, auf denen die Verpflichtungskredite jeweils basieren, üblich ist.

3. Wie viele Nachkredite wurden durch das zuständige Organ nicht genehmigt?

Nicht genehmigte Zusatzkredite werden nicht systematisch erfasst. Die Bauämter können dazu keine belastbaren Aussagen machen. Weil Zusatzkredite meist für die ordentliche Fertigstellung laufender Vorhaben benötigt werden und sachlich begründbar sind, werden sie in der Regel genehmigt. Es gab deshalb bisher keinen Anlass für eine systematische Erfassung.

4. Wie viele Nachkredite wurden durch das zuständige Organ gekürzt?

Gekürzte Zusatzkredite werden ebenfalls nicht systematisch erfasst. Zusatzkredite werden in der Regel nicht gekürzt. Es gab deshalb bisher keinen Anlass für eine systematische Erfassung.

5. Wie ist der Trend der Nachkredite über die vergangenen zehn Jahren zu beurteilen?

Der Anteil der Geschäfte, die einen Zusatzkredit benötigten, wie auch der Anteil der Zusatzkredite an der Gesamtsumme der Geschäfte bewegte sich in den vergangenen zehn Jahren mit gewissen Schwankungen insgesamt auf konstantem Niveau.

6. Welches Kontrollsystem nutzt der Kanton, um sicherzustellen, dass Learnings aus Bauprojekten wirksam auf neue Projekte übertragen werden können?

In den Bauämtern etablierte Kontrollsysteme sind das Baukostenmanagement und die laufende Beurteilung der Kostenentwicklung. Im Rahmen des Projektmanagements werden standardisiert Phasenreviews durchgeführt, Risiken beurteilt und Massnahmen abgeleitet. Insbesondere Geschäfte mit nicht ausreichenden Verpflichtungskrediten werden analysiert und bewertet mit dem Ziel, die Erfahrungen für kommende Geschäfte zu nutzen.

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