2022.RRGR.396
I 256-2022 Zuber (Moutier, PSA) Rechtfertigt der Kantonswechsel Moutiers eine sicherheitstechnische Herabstufung der umliegenden Gemeinden? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 256-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.396
Eingereicht am: 30.11.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zuber (Moutier, PSA) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 347/2023 vom 29. März 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Rechtfertigt der Kantonswechsel Moutiers eine sicherheitstechnische Herabstufung der umliegenden Gemeinden?
In einem E-Mail vom 5. November 2021, das an mehrere Gemeinden der Region Moutier versendet wurde, informierte die Regierungsstatthalterin des Berner Juras, eine Arbeitsgruppe habe im Auftrag der Gebäudeversicherung Bern (GVB) eine Neuorganisation der kantonalen Aufgaben in den Bereichen Strassenrettung (Personenrettung bei Unfällen A und B), Ölwehr und Rettung mit Luftfahrzeugen festgelegt.
In diesem E-Mail, das vier Tage nach dem Versand den Medien zugespielt wurde, erfährt man, dass im Zusammenhang mit dem Wechsel der Stadt Moutier zum Kanton Jura diese kantonalen Aufgaben, die derzeit dem Sonderstützpunkt Moutier (CRISM) zugewiesen sind, anderen Feuerwehren übertragen werden müssen. So sollen die Strassenrettung (Personenrettung bei Unfällen A und B) und die Rettung mit Luftfahrzeugen von den Feuerwehren Tramelan, die Ölwehren von den Feuerwehren Erguël und die Ölwehren auf der A16 von den Feuerwehren Biel übernommen werden.
Weder der Gemeinderat von Moutier noch der Stab des Sonderstützpunkts Moutier (CRISM) haben das besagte E-Mail erhalten und konnten infolgedessen nicht transparent über diese mögliche Neuorganisation informiert werden, obwohl sie die Hauptbetroffenen sind. Übrigens wurde der Kommandant des CRISM erst am Vorabend des E-Mail-Versands informell über das Reorganisationsvorhaben in Kenntnis gesetzt.
Etwas weniger als ein Jahr nach dieser Information an die Gemeinden, am 11. Oktober 2022, hat die Regierungsstatthalterin des Berner Juras mehrere Gemeinden der Region zur selben Sache angeschrieben. Diesmal wurde unter Verwendung des Konjunktivs angegeben, dass die
dem CRISM zugeteilten Aufgaben anderen Feuerwehren zugeteilt werden sollten. Man erfährt
in dem Schreiben, dass die betroffenen Feuerwehren von Tramelan, Erguël und Biel sich einverstanden erklärt haben, die erwähnten kantonalen Aufgaben zu übernehmen. Und vor allem erfährt man, dass die Übertragung der kantonalen Aufgaben per 1. Januar 2025 in Betracht gezogen werden kann. Es sei daran erinnert, dass die Dreiparteienkonferenz am 25. August 2022 als frühestes Datum für den Kantonswechsel den 1. Januar 2026 festgelegt hat.
Dieses zweite E-Mail, das sich ausdrücklich auf das oben erwähnte erste Schreiben bezieht, wurde diesmal an die Stadtkanzlei von Moutier und an das CRISM geschickt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren weder die Stadt Moutier noch das CRISM im Zusammenhang mit den von der GVB bzw. vom Regierungsrat geäusserten Absichten offiziell konsultiert oder informiert worden. Ausserdem ist allgemein bekannt, dass die GVB nicht gewillt ist, auf eine gemeinsame Lösung mit dem Kanton Jura einzutreten, obwohl letzterer sich der Aufrechterhaltung eines Rettungsstützpunkts in Moutier gegenüber offen gezeigt hatte, unter der einzigen Bedingung, dass dieser auch für die umliegenden Gemeinden zuständig sei.
Auch wenn die von der GVB vorgeschlagene «kantonsinterne» Reorganisation die rechtlichen Grundlagen respektiert, sollte sie trotzdem mit der nötigen intellektuellen Strenge geprüft werden. Besonders ein Beispiel wird in der Bevölkerung immer wieder genannt: Bei einem schweren Verkehrsunfall im Grand Val, der den Einsatz des Sonderstützpunkts erfordert, müsste die Feuerwehr aus dem 30 km entfernten Tramelan zur Unterstützung ihrer Kollegen in die Gemeinden des Grand Val (sogenannte Cornet-Gemeinden) ausrücken. Das heisst faktisch, dass im besten Fall mit einer dreimal so langen Interventionszeit zu rechnen ist, obwohl bei einem Notfall jede Minute zählt.
Die Bevölkerung des Grand Val scheint sich übrigens der Situation bewusst zu sein. Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern äusserte vor Kurzem in einem Schreiben an alle Haushalte Zweifel an der Notwendigkeit, Kompetenzen (die des CRISM) zu hinterfragen, anstatt sich auf interkantonale Rechtsgrundlagen zu einigen, um zu erhalten, was zurzeit in Moutier und Umgebung bestens funktioniert.
Ganz allgemein kann festgestellt werden, dass Moutier und die umliegenden Gemeinden sowie das CRISM von den Sicherheitsüberlegungen der von der GVB beauftragten Arbeitsgruppe ausgeschlossen wurden. Dies wirft mehrere Fragen auf.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wer gehörte zur von der GVB beauftragten Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Neuverteilung der kantonalen Aufgaben befasste?
2. Hatten diese Personen die nötige ideologische Distanz, um in diesem Dossier zu handeln, angesichts des emotional belasteten Kontexts, der damals – und auch heute noch – nach Moutiers souveräner Entscheidung, sich dem Kanton Jura anzuschliessen, herrschte?
3. Warum gab es nie eine offizielle Kommunikation über die Absichten der GVB bzw. des Kantons?
4. Warum wurden die direkt von dieser sicherheitstechnischen Herabstufung betroffenen Gemeinden, insbesondere die umliegenden Gemeinden Moutiers, nicht offiziell konsultiert?
5. Wurde der Kanton Jura via seine kantonale Gebäudeversicherung (ECA Jura) im Rahmen dieser Neuorganisation konsultiert?
6. Erachtet der Regierungsrat diese Neuorganisation als eine sicherheitspolitische Herabstufung der umliegenden Gemeinden Moutiers, insbesondere in Bezug auf die beachtliche Erhöhung der Interventionszeiten bei schweren Verkehrsunfällen, um nur dieses Beispiel zu nennen?
7. Kann der Regierungsrat in Anbetracht dieser Neuorganisation Auskunft über die Zukunft der Strassenrettung bei Unfällen auf der Autobahn erteilen?
8. Kann der Regierungsrat in Bezug auf die Gemeinde Schelten Auskunft über die Rettungsorganisation – auch unter dem Gesichtspunkt der kantonalen Aufgaben – erteilen?
9. Erwägt der Regierungsrat, die von der GVB geplante Neuorganisation zu hinterfragen und auf eine interkantonale Rettungsstrategie einzutreten?
10. Die Einführung dieser Neuorganisation könnte per 1. Januar 2025 erfolgen, also ein Jahr, bevor die Stadt Moutier zum Kanton Jura wechselt. Wie will der Regierungsrat aus Sicht der Rettungsorganisation die Sicherheit der Bevölkerung von Moutier vor dem Kantonswechsel gewährleisten?
11. Am Ende von Punkt 11 der Roadmap vom 22. September 2021 im Hinblick auf den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura steht, dass bis zum Wechsel der Stadt die beiden Kantonsverwaltungen Moutier wie jede andere Gemeinde des Kantons Bern behandeln, […] namentlich in Bezug auf […] die Sicherheit. Kann uns der Kanton Bern einen Grund angeben, warum er diese Neuorganisation der Rettungskräfte gegebenenfalls bereits ein Jahr vor dem Kantonswechsel umsetzen sollte?
Antwort des Regierungsrates
Aufgrund des Entscheids der Gemeinde Moutier, den Kanton zu wechseln, müssen die kantonalen Aufgaben im Bereich der Feuerwehr neu organisiert werden, um weiterhin die Sicherheit in der gesamten Region zu gewährleisten. Die kommunalen Aufgaben der Feuerwehr bleiben hingegen unverändert. Der Regierungsrat kann die gestellten Fragen wie folgt beantworten.
1. Wer gehörte zur von der GVB beauftragten Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Neuverteilung der kantonalen Aufgaben befasste? Die Arbeitsgruppe wurde von der GVB geleitet. Ihr gehörten der kantonale Feuerwehrinspektor, der Kreisfeuerwehrinspektor des Berner Juras sowie Feuerwehrspezialisten des Kantons und der Region an.
2. Hatten diese Personen die nötige ideologische Distanz, um in diesem Dossier zu handeln, angesichts des emotional belasteten Kontexts, der damals – und auch heute noch – nach Moutiers souveräner Entscheidung, sich dem Kanton Jura anzuschliessen, herrschte? Ja, sie hatten die nötige Distanz. Die Neuorganisation der kantonalen Aufgaben der Feuerwehr im Falle eines Wechsels der Kantonszugehörigkeit von Moutier war bereits 2017, noch vor der ersten Abstimmung in Moutier, angekündigt und in den Medien kommuniziert worden. Die Entscheidung hatte nichts mit irgendeinem emotionalen Kontext zu tun, der mit der Annullierung der Abstimmung oder ihrer Wiederholung im Jahr 2021 in Zusammenhang stand.
3. Warum gab es nie eine offizielle Kommunikation über die Absichten der GVB bzw. des Kantons?
Die verantwortlichen Behörden der Gemeinde Moutier und das Kommando des CRISM wurden bereits anlässlich einer Besprechung vom 22. Mai 2017 mit Regierungsrat Pierre Alain Schnegg und dem kantonalen Feuerwehrinspektorat persönlich informiert. Die Feuerwehren wurden namentlich 2021 anlässlich des Kommandantenrapports und 2022 erneut per E-Mail informiert. Die Gemeinden des Berner Juras wurden 2021 und 2022 ebenfalls per E-Mail des Regierungsstatthalteramts Berner Jura informiert.
4. Warum wurden die direkt von dieser sicherheitstechnischen Herabstufung betroffenen Gemeinden, insbesondere die umliegenden Gemeinden Moutiers, nicht offiziell konsultiert? Durch die neue Zuständigkeitsregelung der kantonalen Sonderstützpunkte entsteht keine sogenannte «sicherheitstechnische Herabstufung» im Berner Jura (vgl. Antwort auf Frage 6), und die kommunalen Aufgaben bleiben unverändert. Es ist klar zu unterscheiden zwischen den kommunalen Aufgaben der Feuerwehr, die in der Kompetenz der Gemeinden liegen, und den kantonalen Aufgaben (Personenrettung bei Unfällen, Ölwehr, ABC-Wehr, Einsatz auf Bahnanlagen, Einsatz auf Hochleistungsstrassen), die per Gesetz der GVB bzw. den bezeichneten Sonderstützpunkten übertragen sind. Die kantonalen Stützpunkte für den Berner Jura befinden sich in Tramelan, St. Immer und Biel und werden es auch bleiben. Der aktuelle Stützpunkt in Moutier wird bald nicht mehr zu den bernischen Einrichtungen gehören, so dass der Kanton Jura und nicht der Kanton Bern über die künftige Nutzung entscheiden wird. Das CRISM Moutier wird bis zum definitiven Kantonswechsel als kommunale Ortsfeuerwehr nach wie vor für die Sicherheit in Moutier gemäss bernischem Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz verantwortlich sein. Nach dem Kantonswechsel wird die Gebäudeversicherung der Kantons Jura (ECA Jura) für das CRISM zuständig sein, weshalb die künftige Rolle und der Status des CRISM mit der ECA Jura und nicht mit der GVB oder den Berner Behörden zu klären ist.
5. Wurde der Kanton Jura via seine kantonale Gebäudeversicherung (ECA Jura) im Rahmen dieser Neuorganisation konsultiert? Sowohl der Direktor der Gebäudeversicherung der Kantons Jura (ECA Jura) als auch das Feuerwehrinspektorat des Kantons Jura wurden durch den CEO der GVB und das Feuerwehrinspektorat des Kantons Bern informiert. Am 19. Oktober 2022 fand am Sitz der ECA Jura in Saignelégier eine entsprechende Besprechung zur Neuorganisation der bernischen Kantonsaufgaben ab dem 1. Januar 2025 statt.
6. Erachtet der Regierungsrat diese Neuorganisation als eine sicherheitspolitische Herabstufung der umliegenden Gemeinden Moutiers, insbesondere in Bezug auf die beachtliche Erhöhung der Interventionszeiten bei schweren Verkehrsunfällen, um nur dieses Beispiel zu nennen? Nein, es gibt keine sicherheitspolitische Herabstufung der Gemeinden. Der Regierungsrat weist diese unbegründete Behauptung entschieden zurück. Das Ziel in diesem Bereich ist die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität der kantonalen Aufgaben im Einsatzgebiet gemäss den bewährten kantonalen Konzepten, Prozessen und Einsatzstandards des Kantons Bern. Die Neuorganisation der kantonalen Aufgaben der Sonderstützpunkte im Berner Jura und die Interventionszeiten erfüllen die hohen gesetzlichen Anforderungen. Diese gelten einheitlich für alle Gemeinden des Kantons, die alle von der gleichen Leistungsqualität profitieren. Bei Einsätzen bei Verkehrsunfällen und bei Ölwehreinsätzen kommt der kantonale Sonderstützpunkt erst zum Einsatz, wenn die Unfallstelle von der örtlichen Feuerwehr, die auch die lebensrettenden Sofortmassnahmen ergreift, abgesichert wurde.
7. Kann der Regierungsrat in Anbetracht dieser Neuorganisation Auskunft über die Zukunft der Strassenrettung bei Unfällen auf der Autobahn erteilen? Die GVB und die ECA Jura werden diese Frage bilateral regeln, wie dies bereits bei der Autobahn zwischen den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn der Fall ist. Die Zuständigkeit für die Personenrettung bei Unfällen auf den sogenannten Hochleistungsstrassen trägt den Vorgaben des ASTRA Rechnung. Die vom ASTRA definierten Leistungsvorgaben für die Bereiche Feuer, Rettung und Ölwehr werden vollumfänglich eingehalten. Die grenzübergreifende Einsatzbewältigung an der Kantonsgrenze erfolgt, wie überall im Kanton Bern, fahrtrichtungsbestimmt in Absprache mit dem jurassischen Sonderstützpunkt Delsberg.
8. Kann der Regierungsrat in Bezug auf die Gemeinde Schelten Auskunft über die Rettungsorganisation – auch unter dem Gesichtspunkt der kantonalen Aufgaben – erteilen? Die Gemeinde Schelten (39 Einwohnerinnen und Einwohner) verfügt über eine eigene Feuerwehr und ist von der neuen Organisation nicht betroffen. Sie hat jedoch schon vor Jahren eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Einsatz- und Rettungsdienst der jurassischen Gemeinde Val Terbi unterzeichnet. Angesichts der sehr dezentralen Lage der Gemeinde, ihrer sehr geringen Bevölkerungszahl und der nur vom Kanton Jura aus möglichen Strassenanbindung ist es der Sonderstützpunkt Delsberg, der im Bedarfsfall zum Einsatz kommt.
9. Erwägt der Regierungsrat, die von der GVB geplante Neuorganisation zu hinterfragen und auf eine interkantonale Rettungsstrategie einzutreten? Der Regierungsrat hat volles Vertrauen in die GVB und in die Kompetenzen der Fachpersonen und der Arbeitsgruppe, welche die bereits 2017 angekündigte Reorganisation erarbeitet hat. Er stützt sich auf die Erkenntnisse der Sicherheitsexperten und hat Kenntnis von den Arbeiten und Entscheiden der gesetzlich zuständigen Organe; er sieht keine Notwendigkeit, über eine interkantonale Rettungsstrategie zu diskutieren, und sieht deshalb in dieser Angelegenheit derzeit keinen Handlungsbedarf.
10. Die Einführung dieser Neuorganisation könnte per 1. Januar 2025 erfolgen, also ein Jahr, bevor die Stadt Moutier zum Kanton Jura wechselt. Wie will der Regierungsrat aus Sicht der Rettungsorganisation die Sicherheit der Bevölkerung von Moutier vor dem Kantonswechsel gewährleisten? Für die Bevölkerung von Moutier wird sich in Bezug auf die Sicherheit zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 1. Januar 2026 nichts ändern, denn die Gemeinde ist gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG; BSG 871.11) verpflichtet, die Sicherheit ihrer Bevölkerung zu gewährleisten, unabhängig davon, ob das CRISM ein Sonderstützpunkt ist oder nicht. Zudem kann das CRISM auch nach der Neuzuteilung der kantonalen Aufgaben innerhalb des Kantons Bern im Rahmen der kommunalen Aufgaben gemäss Art. 15 FFG immer noch die Unterstützung benachbarter Feuerwehren anfordern.
11. Am Ende von Punkt 11 der Roadmap vom 22. September 2021 im Hinblick auf den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura steht, dass bis zum Wechsel der Stadt die beiden Kantonsverwaltungen Moutier wie jede andere Gemeinde des Kantons Bern behandeln, […] namentlich in Bezug auf […] die Sicherheit. Kann uns der Kanton Bern einen Grund angeben, warum er diese Neuorganisation der Rettungskräfte gegebenenfalls bereits ein Jahr vor dem Kantonswechsel umsetzen sollte? Die Situation der Stadt Moutier, insbesondere im Bereich der Sicherheit (Aufgaben der Feuerwehr), wird sich nicht ändern, da die Gemeinde gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG; BSG 871.11) verpflichtet ist, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten, unabhängig davon, ob das CRISM ein Sonderstützpunkt ist oder nicht. Es gibt also keinen Unterschied in der Behandlung zwischen der Gemeinde Moutier und den anderen Gemeinden des Kantons Bern,
abgesehen von der unerlässlichen Vorbereitung auf den von den Stimmberechtigten beschlossenen Kantonswechsel. Die Neuorganisation muss vor dem Kantonswechsel erfolgen, damit sämtliche Prozesse im Rahmen der Ausbildung, Alarmierung, Ausrüstung und Organisation rechtzeitig initialisiert und umgesetzt werden können; dies gilt insbesondere für Einsätze in den bernischen Gemeinden, die Mitglied des «Conseil intercommunal du Grand Val» (CIGV) sind. Nur so kann der Kantonswechsel ohne Einfluss auf die Sicherheit der Bevölkerung vollzogen werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat