2022.RRGR.404
M 264-2022 Gasser (Ostermundigen, GLP) Schulsozialarbeit im Kanton Bern stärken und die Möglichkeiten des Volksschulgesetzes zur Entlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrie besser nutzen! Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 264-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.404
Eingereicht am: 05.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gasser (Ostermundigen, GLP) (Sprecher/in) Bichsel (Merligen, Die Mitte) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Zimmerli (Bern, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Buri (Konolfingen, GLP) Kocher Hirt (Worben, SP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023
RRB-Nr.: 350/2023 vom 29. März 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Schulsozialarbeit im Kanton Bern stärken und die Möglichkeiten des Volksschulgesetzes zur Entlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrie besser nutzen!
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. zusätzliche Anreize für die Gemeinden zu schaffen, um die Zugangsrate der Schülerinnen und Schüler zur Schulsozialarbeit zu erhöhen
2. den Beitragsansatz pro Schülerin oder Schüler gemäss Artikel 19 Absatz 1 VSV und die maximale Kostenbeteiligung des Kantons gemäss Artikel 19 Absatz 2 VSV zu erhöhen
Begründung:
Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei der Früherkennung und Bearbeitung von sozialen Problemen, die den Schulerfolg gefährden oder den Unterricht belasten. Sie unterstützt zudem Schüler und Schülerinnen in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen und unterstützt damit auch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
Artikel 60a des Volkschulgesetzes wurde im Rahmen der zweiten Lesung zur Gesetzesrevision in der Sommersession 2021 im Grossen Rat bereits intensiv diskutiert. Einig war sich der
Grosse Rat schon damals über die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit. Eine fixe finanzielle Beteiligung des Kantons von 30 Prozent fand im Grossen Rat keine Mehrheit. Dem Regierungsrat
sollte Spielraum belassen werden. Es wurde aber nicht bestritten, dass zur Förderung der Schulsozialarbeit eine Kostenbeteiligung von 30 Prozent grundsätzlich wünschenswert wäre, sofern dies der finanzielle Spielraum des Kantons zulässt.
Die Motionäre bestreiten nicht, dass sich die finanzielle Situation des Kantons seit 2021 eher verschlechtert als verbessert hat. Die finanziellen Interessen des Kantons sind jedoch dem aktuellen Notstand in der Versorgung der Kinder- und Jugendpsychiatrie gegenüberzustellen. Die vorhandenen Angebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie reichen kaum zur Deckung von Notfällen; die Wartezeiten für reguläre Therapie und Diagnostik betragen für Kinder und Jugendliche im Kanton Bern derzeit mehrere Monate.
Die Schulsozialarbeit ist eine wichtige und ein vergleichsweise kostengünstiges vorgelagertes Mittel zum Kindesschutz und zur medizinischen Intervention. Eine Vielzahl von Kontakten mit der Schulsozialarbeit betreffen die Gesundheit und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, Gewalterlebnisse oder kritische Lebensereignisse. Am Rande sei erwähnt, dass sich gemäss Befragung von LCH Schulsozialarbeit sehr positiv auf die allgemeine Belastung von Lehrpersonen auswirkt (vgl. Motion 166-2022 «Stopp dem Lehrermangel! – Die Arbeitsbedingungen müssen mit griffigen Massnahmen und einem Umdenken der pädagogischen Konzepte rasch verbessert werden»).
Es haben gemäss Kennzahlen 2020/2021 des Kantons lediglich 81 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern Zugang zu Schulsozialarbeit. Fast 50 Prozent der Berner Gemeinden bieten keine Schulsozialarbeit an. Ferner sind die Schülerinnen und Schüler auch beim Angebot der Schulsozialarbeit im Kanton Bern mit Wartezeiten konfrontiert. In gut einem Drittel der Gemeinden, die Schulsozialarbeit anbieten, werden die Empfehlungen der BKD zum Versorgungsgrad pro Schüler (wohl aus Kostengründen) nicht eingehalten. Diese kantonalen Werte sind zur direkten und indirekten Entlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrie so rasch als möglich zu verbessern.
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des aktuellen Notstands in der Kinder - und Jugendpsychiatrie sind die Massnahmen so rasch als möglich umzusetzen.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Verordnungskompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 88 Abs. 2 KV sowie VSG Art. 60a Ziffer 4 und 5). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Motionärinnen und Motionäre fordern, Anreize für die Gemeinden zu schaffen, um die Zugangsrate für Schülerinnen und Schüler zur Schulsozialarbeit zu erhöhen. Der Kanton soll zudem seine Beteiligung an den Kosten der Schulsozialarbeit erhöhen.
Die Schulsozialarbeit ist im Kanton Bern ein freiwilliges Angebot der Gemeinden. Sie sind zuständig für die Einrichtung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit. Der Regierungsrat anerkennt die Leistungen der Schulsozialarbeit für das Wohlergehen und den Schulerfolg der Kin der und Jugendlichen: Schulsozialarbeit bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen niederschwellige und unkomplizierte Unterstützung. Eine nachhaltig verankerte und mit ausreichend Ressourcen ausgestattete Schulsozialarbeit trägt dazu bei, die
Selbst- und Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu fördern und sie bei der Lösung psychosozialer Probleme zu unterstützen. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die Anliegen der Motionärinnen und Motionäre zu prüfen und beantragt, die Motion als Postulat anzunehmen.
Zu Ziffer 1 In welcher Form der Kanton Anreize schaffen kann, um die Verbreitung der Schulsozialarbeit zu fördern, ist vertieft zu prüfen. Denkbar ist eine Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, Anpassung der kantonalen Empfehlungen oder allenfalls Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und der kantonalen Finanzierung.
Zu Ziffer 2 Wie von den Motionärinnen und Motionären bereits festgehalten, wurde die Erhöhung der Kostenbeteiligung des Kantons im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes in der Sommersession 2021 diskutiert und vom Grossen Rat abgelehnt. Eine Anhebung des Beitragsansatzes nach Artikel 19 Absatz 1 VSV auf die nach Volksschulgesetz maximale Höhe von 30 Prozent der Lohnkosten hätte Mehrkosten für den Kanton zur Folge: Es wäre mit einem Anstieg der jährlichen Kosten von aktuell ca. 1,3 Millionen Franken auf 3,9 Millionen Franken zu rechnen: Eine solche Mehrbelastung des Kantons ist aufgrund der finanzpolitisch herausfordernden Situation kritisch zu beurteilen.
Wie oben bereits erwähnt, anerkennt der Regierungsrat die Leistungen der Schulsozialarbeit für das Wohlergehen und den Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen. Eine Ausweitung der Leistungen der Schulsozialarbeit hätte somit einen gewissen präventiven Charakter. Ziel einer allfälligen höheren kantonalen Finanzierung der Schulsozialarbeit sollte folglich die Verbesserung der Gesamtversorgung sowie die Entlastung von nachgelagerten Systemen wie der Kinder- und Jugendpsychiatrie sein.
Aus Sicht des Regierungsrats besteht bei einer Erhöhung der Kantonsbeiträge jedoch ein gewisses Risiko, dass lediglich die Kostenbeteiligung des Kantons erhöht, nicht jedoch das Angebot durch die Gemeinden ausgebaut würde (bspw. Erhöhung von Stellenprozenten für die Schulsozialarbeit). In diesem Fall würde die Erhöhung der Kantonsbeiträge lediglich zu einer Verschiebung der Finanzierung der Schulsozialarbeit von den Gemeinden zum Kanton führen, nicht aber zu einer Stärkung des Angebots. Es ist deshalb wichtig, im Vorfeld zu prüfen, mit welchen Anreizen der Zugang erhöht und die Qualität sichergestellt werden könnten.
Verteiler ‒ Grosser Rat