2022.RRGR.412
M 272-2022 Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Der Solarthermie einen höheren Stellenwert in der Energiestrategie einräumen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 272-2022 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.412
Eingereicht am: 06.12.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) (Sprecher/in) Kohler (Meiringen, Grüne) Flück (Interlaken, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 586/2023 vom 24. Mai 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Der Solarthermie einen höheren Stellenwert in der Energiestrategie einräumen
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Der Technologie Solarthermie ist im Bereich der Gebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung in der Energiestrategie des Kantons Bern ein höherer Stellenwert einzuräumen.
2. Die aktuellen Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie werden dahingehend ergänzt, dass solare Wärme für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich sowie zur Ergänzung von Fernwärmeanlagen vorgesehen wird.
Begründung:
In der öffentlichen und politischen Wahrnehmung ist die Technologie der Solarthermie beinahe inexistent oder wird auf die Erzeugung von Warmwasser reduziert. Solarthermie kann aber viel mehr. In bestehenden Gebäuden wird Solarthermie als Entlastung von nichterneuerbaren Wärmeerzeugungen oder in Ergänzung zu einer Holz- oder Pelletheizung eingesetzt. Bei Neubauten ist Solarthermie dank saisonaler Speicherung der Wärme gar die Alleinheizung oder wird gegebenenfalls mit einem Kaminofen als Sicherheit ergänzt.
Solarthermie soll künftig auch bei Fernwärmeverbünden eine wesentliche Rolle spielen, beispielsweise in Ergänzung zu bestehenden Fernwärmeanlagen oder als Ersatz für nicht erneuerbare Energieträger.
Solarthermie amortisiert sich energetisch deutlich schneller als andere erneuerbare Energiesysteme, sie ist krisenresistenter und trägt zu einem deutlich tieferen Winterstrombedarf bei. So erreicht eine Solarthermie-Anlage, unter Einrechnung von sämtlichem Strom, der für die Pumpen
des Sonnenkreises benötigt wird, eine Leistungsziffer von 100 und mehr, was verglichen mit anderen erneuerbaren Systemen konkurrenzloser Bestwert ist. Wärme wird am effizientesten als Wärme erzeugt, als Wärme gespeichert und als Wärme verbraucht, jeder andere Weg ist ein Umweg mit reduziertem Wirkungsgrad.
In der Energiestrategie 2006 hat der Kanton Bern den Wert der Solarthermie erkannt und wie folgt zusammengefasst: «Bereits heute könnte ein grosser Teil des Wärmebedarfs mit Solarenergie abgedeckt werden. Die Warmwasseraufbereitung kann heute schon nahezu wirtschaftlich mit Solarenergie anstelle von Strom erfolgen. Durch den Ausbau der solaren Warmwasseraufbereitung kann entsprechend Strom substituiert werden».1 Im Bericht zum Stand der Umsetzung und zur Wirkung der Massnahmen 2015–2019 sowie neue Massnahmen 2020–2023 wird Solarthermie jedoch ausschliesslich als Möglichkeit für die Erzeugung von Prozesswärme erwähnt. Mit dieser Einzelmassnahme kann das grosse Potenzial der Solarthermie für die Energiewende und zur Reduktion des Winterstrombedarfs nicht ausgeschöpft werden.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Motionärin und der Motionäre, dass die Technologie Solarthermie sowohl in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung wie auch in der Praxis selbst eine untergeordnete Rolle spielt und hier das Potential weiter ausgeschöpft werden könnte. Das Potenzial ist dem Regierungsrat bekannt und ist deshalb - wie von der Motionärin und den Motionären beschrieben, bereits in der Energiestrategie 2006 berücksichtigt worden. Der Regierungsrat hat mit Anpassungen bei der Energie- und Baugesetzgebung sowie bei den Förderprogrammen immer wieder auf die Nutzung von solarthermischen Anlagen hingewirkt.
Zur Förderung steht im zitierten Abschnitt der Energiestrategie: «Die Nutzung der Solarenergie wird nur so lange finanziell unterstützt, bis steigende Preise im Bereich fossiler Energieträger den Solar-Einsatz für Heizung und Warmwasser wirtschaftlich machen. Gut gedämmte Bauten benötigen tiefere Vorlauftemperaturen und ermöglichen dadurch eine effizientere Nutzung der Solarenergie zum Heizen. Bereits heute könnte ein grosser Teil des Wärmebedarfs mit Solarenergie abgedeckt werden». Leider müssen solarthermische Anlagen inkl. Grossanlagen für die Nutzung bei Fernwärme immer noch gefördert werden, weil die Wirtschaftlichkeit bisher nicht gegeben ist und deshalb in der Praxis trotz Förderbeiträgen nur wenige solarthermischen Anlagen gebaut werden. Zusätzliche Unterstützung bietet der Kanton mit gezielten Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie den öffentlichen Energieberatungsstellen.
Auch die gesetzlichen Anpassungen im Gebäudebereich haben nur bedingt zu mehr thermischen Solaranlagen geführt. So hat der Kanton Bern z. B. bereits 2011 für die Warmwasserproduktion einen Anteil von «mindestens 50 Prozent mit erneuerbarer Energie wie Sonnenenergie (Sonnenkollektoren)» vorgeschrieben, bei gleichzeitigem Ausschluss der Fotovoltaik. Und gleichzeitig eine Begrenzung der Vorlauftemperatur für die Heizungsverteilung festgelegt um der Solarthermie das Terrain zu verbessern. In der aktuellen kantonalen Energiegesetzgebung, welche seit 1. Januar 2023 in Kraft ist, wurde die gewichtete Gesamtenergieeffizienz für Neubauten eingeführt. Bei der Berechnung der gewichteten Gesamtenergieeffizienz werden neu sowohl Solaranlagen für die Wärmegewinnung (Solarthermie) wie auch die Solaranlagen für die Elektrizitätserzeugung (Photovoltaik) berücksichtigt. In der in der Frühlingssession beschlossenen Steuergesetzrevision 2024, werden ab 2024 diverse steuerliche Förderungen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen eingeführt und alle Anlagetypen gleichgestellt.
https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/dokumente/aue/de/energiestrategie/Energiestrategie-de.pdf
Der aktuelle Umsetzungsbericht zur kantonalen Energiestrategie für den Umsetzungszeitraum 2020 bis 2023 zeigt, dass die Solarthermie nicht nur bei der Prozesswärme (Massnahme 20-7 Ausschreibung Dekarbonisierungsprojekte) vorangetrieben werden soll, sondern auch bei den Massnahmen 7-8 Förderprogramm, 7-9 Kommunale Richtpläne Energie (RPE), 15-15 Vorbildfunktion Gebäude / öffentliche Hand und 20-10 Saisonale Wärmespeicherung fördern berücksichtigt wurde.
Auch künftig wird der Solarthermie der nötige Stellenwert eingeräumt. Sei dies bei der Umsetzung der Motion 052-22 Potential der solaren Fernwärme im Kanton Bern, oder beim «Aktionsplan Green New Deal», wie auch bei der Massnahmenplanung zur Umsetzung der Energiestrategie.
Die Förderung der thermischen Solaranlagen ziehen sich somit wie ein roter Faden durch alle Instrumente der kantonalen Energiepolitik.
Der Regierungsrat beantragt deshalb die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Verteiler ‒ Grosser Rat