Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2022.RRGR.418

I 278-2022 Siegenthaler (Bern, SP) Wie werden die steigenden Kosten für Studierende abgefedert? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 278-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.418

Eingereicht am: 06.12.2022

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Siegenthaler (Bern, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 534/2023 vom 10. Mai 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Wie werden die steigenden Kosten für Studierende abgefedert?

Die COVID-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie der anschliessende Krieg in der Ukraine haben in der Schweiz eine hohe Inflation ausgelöst, die im August 2022 3,5 Prozent erreicht hat. Im September blieb diese Zahl mit 3,3 Prozent ähnlich hoch. Dies wirkt sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens aus, weil die Teuerung Lebensmittel, Energiepreise, Mieten und Mietnebenkosten betrifft. Zudem sind für das nächste Jahr Erhöhungen der Krankenkassenprämien angekündigt.

Studierende sind in dieser Lage besonders exponiert, da sich ihre durchschnittlichen Ausgaben fast zur Hälfte aus Lebensmitteln, Kleidung und Wohnkosten zusammensetzen. Darunter leiden insbesondere Studierende, die für das Studium von einem anderen Kanton nach Bern gezogen sind, weil sie nun nach der Abschaffung des «GA für Studierende» auch mit erhöhten Ausgaben für Verkehrsmittel zu kämpfen haben. In dieser Situation drohen akute finanzielle N otlagen und eine Zunahme der Studienabbrüche aufgrund finanzieller Probleme.

Das aktuelle System zur Berechnung der Stipendien berücksichtigt die Steigerungen der Lebensunterhaltskosten nicht und bringt somit Studierende in finanzielle Notlagen. Zudem wird sich die Teuerung auch auf Studierende auswirken, die ihr Studium bisher knapp ohne finanzielle Unterstützung zu stemmen vermochten. Sie könnten innerhalb kurzer Zeit abhängig von kantonalen Stipendien werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Welche Zahlen über die Auswirkungen der Inflation auf die finanzielle Situation der Studierenden im Kanton Bern gibt es?

2. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die im laufenden akademischen Jahr durch Stipendien unterstützt werden? Von welcher zukünftigen Entwicklung dieses Anteils geht der Regierungsrat aus?

3. Welche Mittel erwägt der Regierungsrat zu ergreifen, um die Situation zu verbessern, wie etwa die Anpassung der Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien oder die Erhöhung der Stipendienbeträge?

4. Welche weiteren zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen zuhanden der Studierenden ist der Kanton bereit, zur Verfügung zu stellen, beispielsweise zusätzliche Unterstützung im Wohnbereich oder bei den Krankenkassenprämien zuhanden der Studierenden?

5. Gedenkt der Regierungsrat, die Höhe der erteilten Stipendien in Zukunft an die jeweilige Lage der Inflation zu indexieren? Wenn nein, weshalb nicht?

6. Inwiefern ist der Regierungsrat bereit, im Bereich des Stipendienwesens von seiner beobachtenden Rolle abzurücken und den Studierenden angesichts der drohenden Lage proaktiv unter die Arme zu greifen?

Antwort des Regierungsrates

Gemäss dem Bundesamt für Statistik stiegen im Jahr 2022 die Konsumentenpreise in der Schweiz nach nationaler Berechnung (Landesindex der Konsumentenpreise) um 2,8 Prozent. Inwiefern sich dieser Kostenanstieg auf die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen ausgewirkt hat oder auswirken wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Seit drei Jahren ist im Gegenteil jährlich ein leichter Rückgang der Gesuchseingänge für Ausbildungsbeiträge feststellbar. Die Gründe sind zurzeit noch nicht bekannt. Die wirtschaftliche Situation der Studierenden wird jedoch regelmässig erhoben. Im aktuellen Bericht «soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden 2020» (Quelle ebenfalls Bundesamt für Statistik) beziehen gesamtschweizerisch 11 Prozent der Studierenden Ausbildungsbeiträge und 73 Prozent üben eine Erwerbstätigkeit aus.

Der Kanton Bern kann nur Personen, die ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen. Personen, die für ihr Studium von einem anderen Kanton nach Bern gezogen sind, werden durch den entsprechenden Kanton unterstützt. Studierenden mit der stipendienrechtlichen Zuständigkeit im Kanton Bern werden bis zum Erwerb des Masterabschlusses mit Beiträgen unterstützt. Ausländische Studierende, deren Eltern nicht in der Schweiz wohnen, haben keinen stipendienrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz.

Zu Frage 1

Es gibt noch keine entsprechenden Zahlen. Die Anzahl der Personen, welche für eine Ausbildung auf der Tertiärstufe Stipendien erhielten, hat sich seit 2019 etwas verringert, wobei die Bewilligungsquote konstant blieb.

Jahr Bezüger:innen Total der Auszahlungen Mittelwert Bewilligungsquote Stipendien in Fr. in Fr.

2022 1061 9,8 Mio. 9200 64 % 2021 1265 11,6 Mio. 9200 66 % 2020 1322 12,3 Mio. 9300 65 % 2019 1445 14,1 Mio. 9750 64 %

Zu Frage 2

Das laufende akademische Jahr hat am 1. September 2022 begonnen und dauert bis zum 31. August 2023. Die aktuelle Zahl der Stipendienbezüger:innen kann noch nicht bekannt gegeben werden, da die Gesuchsbearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Angesichts des wiederum festgestellten leichten Rückgangs der Gesuchseingänge per Ende Kalenderjahr 2022 geht der Regierungsrat von einem gleichbleibenden Anteil der Studierenden aus, die im laufenden Ausbildungsjahr unterstützt werden. Der Anteil wird im Übrigen gesamtschweizerisch erhoben, da die stipendienrechtliche Zuständigkeit vom Wohnort der Eltern abhängig ist und nicht vom Standort der Ausbildungsstätte.

Zu Frage 3

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Auslagen für die gestiegenen Transportkosten ohne Beschränkung durch die Stipendien abgegolten werden. Zudem können allfällige höhere Nebenkostenabrechnungen nachgereicht werden, was zu einer Revision der ursprünglichen Verfügung des Stipendiums führt. Angesichts der angespannten und unsicheren finanzpolitischen Ausgangslage im Kanton Bern will der Regierungsrat derzeit keine Mehrausgaben beschliessen. Er sieht deshalb davon ab, zusätzliche Mittel für die Studierenden zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 4

Die Prämienverbilligung für die Krankenkassenprämie ist den Stipendien vorgelagert und wird in der Regel automatisch ermittelt und abgegolten oder muss individuell beantragt werden. Die Prämie von Studierenden wird um 50 Prozent verbilligt, wenn sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (Art. 65 Abs. 1bis Bundesgesetz über die Krankenversicherung; KVG 1). Dabei wird jeweils auf die Prämie des Vorjahres abgestützt (Art. 10b Abs. 5 und Art. 10c Abs. 3 Kantonale Krankenversicherungsverordnung; KKVV 2). Im Wohnbereich können allfällige höhere Nebenkostenabrechnungen nachgereicht werden. Dies führt zu einer Revision der ursprünglichen Verfügung des Stipendiums. Wie bereits oben ausgeführt, beschliesst der Regierungsrat angesichts der angespannten und unsicheren finanzpolitischen Ausgangslage im Kanton Bern keine Mehrausgaben. Er sieht deshalb davon ab, zusätzliche Mittel für die Studierenden zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 5

Die situationsbedingten Kosten wie die ausgewiesenen Fahrkosten und notwendigen Kinderbetreuungskosten werden zum effektiven Tarif abgegolten, ebenso die Ausbildungskosten bis zum jährlichen Maximalbetrag von 3000 Franken. Der jährliche Freibetrag von 6000 Franken auf dem Erwerbseinkommen ermöglicht individuell einen monatlichen Zustupf von 500 Franken, ohne dass sich der Stipendienanspruch verringert. Der Freibetrag für Studierende schafft einen Anreiz für eine wirtschaftliche Tätigkeit neben der Ausbildung und erhöht die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Das wird noch bei weitem nicht immer genutzt. Die Berechnung der Ausbildungsbeiträge ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, denn es wird immer die ganze Familie betrachtet. So ist auch entscheidend, ob sich noch andere Geschwister in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden oder ob verfügte Darlehensansprüche geltend gemacht werden oder nicht. Bei Nichtbezug des verfügten Darlehens erhöht sich der jährliche Freibetrag auf dem Erwerbseinkommen entsprechend. Im Kanton Bern existiert auch kein hypothetisches Einkommen, das wie in anderen Kantonen in jedem Fall angerechnet werden muss. Deshalb kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass keine automatische Anpassung an die Teuerung eingeführt werden muss.

SR 832.10 BSG 842.111.1

Zu Frage 6

Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und allfällige Massnahmen aufgrund von künftigen Entwicklungen zu treffen.

Verteiler ‒ Grosser Rat