Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2023.BKD.299

Nutzungsvertrag vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2028 mit der Stadt Burgdorf für Sporthallen Lindefeld, Schützematt und Gsteighof; Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2023-2028. Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 567/2023 Datum RR-Sitzung: 17. Mai 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.299 Klassifizierung: Nicht Klassifiziert

Nutzungsvertrag vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2028 mit der Stadt Burgdorf für Sporthallen Lindefeld, Schützematt und Gsteighof; Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2023-2028. Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Gymnasium Burgdorf sowie das Bildungszentrum Emme verfügen über nicht genügend eigene Sporthallen. Deshalb wird der obligatorische Sportunterricht von wöchentlich 3 Lektionen pro Klasse für Vollzeitschulen und 1 bis 2 Lektionen pro Klasse der dualen Berufsbildung auch in den Sporthallen der Stadt Burgdorf durchgeführt. Diese Nutzung basiert auf den folgenden Grundlagen:

– Vereinbarung vom 29. September 2000 zwischen dem Kanton Bern und dem Gemeindeverband der Gewerbeschule Burgdorf, der Stadt Burgdorf und der Einwohnergemeinde Langnau betreffend die Kantonalisierung der Gewerblich-industriellen Berufsschule Burgdorf-Langnau (GIBBUL) und der Werkjahr- und Integrationsklassen. Artikel 16 Absatz 3 dieser Vereinbarung sieht vor, dass für die Benutzung der Turnhallen zwischen der Stadt Burgdorf und dem Kanton ein Vertrag abzuschliessen ist. Diese Vereinbarung vom 29. September 2000 wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3994 vom 20. Dezember 2000 genehmigt. – Nutzungsverträge, welche seit dem 28. Dezember 2001 zwischen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern und der Stadt Burgdorf gestützt auf die oben erwähnte Vereinbarung abgeschlossen werden. Der letzte Nutzungsvertrag vom 8. März 2018 wurde mit Vertrag vom 9. November 2022 erneuert.

Im neuen Nutzungsvertrag, welcher unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Ausgaben durch das zuständige Finanzorgan steht, werden die Bedingungen für die Nutzung der Sporthallen vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2028 analog den Vorjahren geregelt. Wie im letzten Nutzungsvertrag wird das Risiko der Hallenauslastung nicht nur durch das Gymnasium bzw. das Bildungszentrum Emme sondern auch durch die Stadt Burgdorf getragen. Es wird deshalb weiterhin für die Berechnung der Nutzungsentschädigung von einer theoretisch möglichen maximalen Auslastung der Sporthallen ausgegangen und das BZ Emme bzw. das Gymnasium Burgdorf zahlen gemäss der effektiven Nutzung einen Anteil an den unten aufgeführten Miet- sowie Heiz- und Nebenkosten. Die bisherigen Nutzungsentschädigungen von CHF 140.00/m2 sind gemäss Nutzungsvertrag indexiert und wurden entsprechend an die Teuerung angepasst (mit Ausnahme der Aussenanlagen, für welche die bisherigen Nutzerentschädigungen verrechnet werden). Konkret wurde für die neue Nutzungsperiode Folgendes vereinbart:

Dreifach-Sporthalle Lindefeld – 3-fach Sporthalle: 2'500 m2. Nutzungsentschädigung: CHF 143.95/m2, ausmachend total CHF 359‘875.00 pro Jahr. Heiz- und Nebenkosten nach Aufwand. – Aussenanlage: 2'475 m2. Nutzungsentschädigung: CHF 25.65/m2, ausmachend total CHF 63'483.75. – Theoretisch maximale Auslastung: Total 6'840 Lektionen (5'130 Lektionen während Unterrichtszeit und 1'710 Lektionen an Randzeiten).

Sporthallen Schützematt – Nutzungsfläche: Alte 3-fach Sporthalle 1‘530 m2 / neue 3-fach Sporthalle 2‘720 m2, total 4‘250 m2. Nutzungsentschädigung: CHF 143.95/m2, ausmachend CHF 611'787.50 pro Jahr. Heiz- und Nebenkosten nach Aufwand. – Aussenanlage: 1’000m2. Nutzungsentschädigung CHF 25.65/m2, ausmachend total CHF 25'650.00. – Theoretisch maximale Auslastung: Total 13'680 Lektionen (10'260 Lektionen während Schulzeit und 3'420 Lektionen an Randzeiten).

Sporthallen Gsteighof – 3 Einzelsporthallen: gesamthaft 1‘900 m2. Nutzungsentschädigung: CHF 143.95 / m2, ausmachend total CHF 273'505.00 pro Jahr. Heiz- und Nebenkosten nach Aufwand. – Aussenanlagen: 2'250 m2. Nutzungsentschädigung CHF 25.65/m2, ausmachend total CHF 57'712.50. – Theoretisch maximale Auslastung: Total 6'840 Lektionen (5'130 Lektionen während Schulzeit und 1'710 Lektionen an Randzeiten).

Die Höhe der Heiz- und Nebenkosten sind zum einen objektbedingt und zum anderen sind sie abrechnungsmässig teilweise allein (Sporthalle Lindefeld) und teilweise in eine gesamte Schulanlage integriert (Sporthallen Schützematt und Gsteighof). Sie fallen daher je Sporthalle unterschiedlich hoch aus. Die vereinbarte Nutzungsentschädigung ist indexiert. Anpassungen erfolgen jeweils per 1. August – erstmals per 1. August 2024 – zu 80% der Veränderungen des Indexes der Konsumentenpreise (Basis Juli 2022). Die Berechnung der maximalen Auslastung basiert zum einen auf den Annahmen der maximalen Auslastung einer Sporthalle für die Berechnung des Schulraumbedarfs gemäss Schulraumstrategie 2030 – Upgrade 2020 und zum anderen auf einer Schätzung für die Vereinsnutzung. Gesamthaft gesehen geht man über alle drei Hallen von einer theoretischen maximalen Auslastung von 27'360 Lektionen (bei 38 Schulwochen) aus. Die effektive Nutzung des Gymnasiums Burgdorf sowie des Bildungszentrum Emme sah in den vergangenen Jahren wie folgt aus:

Sporthalle Lindenfeld

Lektionen in % der SJ Anzahl Lektionen max. Auslastung Bildungszentrum Emme 21/22 3’610 52.78 Gymnasium Burgdorf 21/22 0 0.00 Bildungszentrum Emme 20/21 3’686 53.89 Gymnasium Burgdorf 20/21 0 0.00 Bildungszentrum Emme 19/20* 2’632 45.69 Gymnasium Burgdorf 19/20* 31.5 0.55 Bildungszentrum Emme 18/19 3’230 47.22 Gymnasium Burgdorf 18/19 31.5 0.46

Sporthalle Schützenmatt

Lektionen in % der SJ Anzahl Lektionen max. Auslastung Bildungszentrum Emme 21/22 76 0.56 Gymnasium Burgdorf 21/22 2’698 19.72 Bildungszentrum Emme 20/21 152 1.11 Gymnasium Burgdorf 20/21 2’660 19.44 Bildungszentrum Emme 19/20* 56 0.49 Gymnasium Burgdorf 19/20* 2’016 17.50 Bildungszentrum Emme 18/19 266 1.94 Gymnasium Burgdorf 18/19 2’432 17.78

Sporthalle Gsteighof

Lektionen % SJ Anz. Lektionen max. Auslastung Bildungszentrum Emme 21/22 0 0.00 Gymnasium Burgdorf 21/22 171 2.50 Bildungszentrum Emme 20/21 0 0.00 Gymnasium Burgdorf 20/21 294.5 4.31 Bildungszentrum Emme 19/20* 0 0.00 Gymnasium Burgdorf 19/20* 298 5.17 Bildungszentrum Emme 18/19 0 0.00 Gymnasium Burgdorf 18/19 475 6.94 *im Schuljahr 2019/20 mussten die Sporthallen bzw. die Schulen infolge Corona teilweise geschlossen werden, weshalb bei der Berechnung der maximalen Auslastung von 32 und nicht 38 Schulwochen ausgegangen wurde.

Die Hallen werden nebst dem Gymnasium Burgdorf bzw. dem BZ Emme auch durch die Volksschule sowie von Vereinen genutzt. Zum heutigen Zeitpunkt sind sie gesamthaft tagsüber (Schulen) zwischen 85 – 90% und am Abend bzw. Wochenende (Vereinsnutzung) zwischen 95 – 100% der maximalen Auslastung ausgelastet. Die Nutzungsentschädigung pro Lektion bewegt sich grundsätzlich zwischen CHF 65.00 und CHF

96.00 je nach Sporthalle, was vergleichbar ist mit anderen Nutzungsentschädigungen von Sporthallen in anderen Städten im Kanton Bern. In der vergangenen Periode sind im Zusammenhang mit der Sporthallennutzung konkret die folgenden Entschädigungen angefallen:

Rechnungs- Bildungszentrum Emme Gymnasium Burgdorf Total jahr 2018 339'072.65 227'738.85 566'811.50 2019 326'063.40 193'153.40 519'216.80 2020 306'460.30 183'250.10 489'710.40 2021 362'869.50 192'531.20 555'400.70 2022 353'771.30 187'573.65 541'344.95

Die Schwankungen der Beträge in den verschiedenen Jahren hängen von den effektiv abgehaltenen Sportlektionen in den jeweiligen städtischen Hallen ab. Weiter kann festgestellt werden, dass die Kosten im Jahr 2018 (Schuljahr 2017/18) noch nach der alten Abrechnungsart (ohne Berücksichtigung der maximalen theoretischen Auslastung) erfolgt sind. Zudem ist die Kostensenkung im Jahr 2020 auf Corona zurückzuführen, da nicht gleich viel Sportunterricht durchgeführt werden konnte wie in normalen Schuljahren. Es wird davon ausgegangen, dass sich die zukünftige Nutzung der Sporthallen Burgdorf durch das Gymnasium und das Bildungszentrum Emme insbesondere infolge der demografischen Entwicklung verändern wird. Im Rahmen der Berufsschulreorganisation 2020 ist zwar vorgesehen, dass neue Berufe am BZ Emme angesiedelt werden sollen (z. B: Fachmann Betriebsunterhalt). Da aber gleichzeitig andere Berufe vom Standort Burgdorf an den Standort Langnau verschoben werden sollen, hat diese Reorganisation auf die Nutzung der Sporthallen kaum Einfluss. Konkret ist zum heutigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Klassenanzahl am Gymnasium Burgdorf bis ins Schuljahr 2027/28 gegenüber dem Schuljahr 2021/22 um 5 bis 8 Klassen zunehmen wird, was bei rund 3 Wochenlektionen pro Klasse und Schuljahr sowie 38 Schulwochen 114 zusätzlichen Sportlektionen pro Klasse und Schuljahr entspricht. Beim BZ Emme wird bis ins Schuljahr 2027/28 mit 150 bis 230 zusätzlichen Sportlektionen pro Schuljahr gerechnet. Aus diesem Grund und des infolge der Teuerungsanpassungen höheren Mietpreises wird im vorliegenden Regierungsratsbeschluss eine um CHF 50'000.00 höhere Kreditsumme als in den vergangenen Jahren beantragt. Bei diesem Antrag werden die in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpften Kreditlimiten sowie die Verteilung der Kredite auf die beiden betroffenen Schulen im Verhältnis zu den effektiv angefallenen Kosten berücksichtigt. Der sich in Planung befindliche Bildungscampus Burgdorf hat auf die Nutzung der Sporthallen bis im Jahr 2028 keinen Einfluss, da sich dessen Realisierung gemäss heutigem Stand verzögert und erst später erfolgen wird. Bei der Ausarbeitung des nächsten Nutzungsvertrages werden allfällige Auswirkungen des Bildungscampus Burgdorf auf die Nutzung der städtischen Sporthallen geprüft werden.

2. Rechtsgrundlagen

– Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SpoFöG; 415.0), Artikel 12 – Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012 (SpoFöV; 415.01), Artikel 49 Absatz 3, Artikel 51 und Artikel 52 – Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; 433.12), Artikel 59 und Artikel 64 Absatz 1 – Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; 435.11), Artikel 38 und Artikel 51 Absatz 1 – Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; 620.0), Artikel 28, Artikel 30, Artikel 32, Artikel 33, Artikel 35 Absatz 2 – Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; 621.1), Artikel 25, Artikel 27, Artikel 29

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 28 und Artikel 30 Absatz 1 FHG). Die Ausgabe ist zur abschliessenden Bewilligung an den Regierungsrat delegiert (Artikel 64 Absatz 1 MiSG sowie Artikel 51 Absatz 1 BerG).

4. Massgebende Kreditsumme

Rechnungsjahr Massgebende Kreditsumme (CHF / max. Kostendach) 2023 (5 Monate) 270'000.00 2024 650'000.00 2025 650'000.00 2026 650'000.00 2027 650'000.00 2028 (7 Monate) 380'000.00

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits (Artikel 33 FHG).

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss genehmigt (Artikel 35 Abs. 2 FHG und Artikel 29 FHaV)

Buchungskreis: 4800 Bildungs- und Kulturdirektion Segment: 4813 MBA

PG: 4821100100 Mittelschulen Profit-Center: 4813161508 Nebenbetriebe; Gym Burgdorf CO-Innenauftrag: 482110910020 Gebäude; Gym Burgdorf

Rechnungsjahr Konto Voraussichtliche Zahlungstranchen (CHF) 2023 (5 Monate) 316200000 105'000.00 2024 316200000 260'000.00 2025 316200000 260'000.00 2026 316200000 260'000.00 2027 316200000 260'000.00 2028 (7 Monate) 316200000 155'000.00

PG: 4821200100 Berufsbildung Profit-Center: 4813251048 Nebenbetriebe; BZEmme CO-Innenauftrag: 482120910023 Gebäude; BZEmme

Rechnungsjahr Konto Voraussichtliche Zahlungstranchen (CHF) 2023 (5 Monate) 316200000 165'000.00 2024 316200000 390'000.00 2025 316200000 390'000.00 2026 316200000 390'000.00 2027 316200000 390'000.00 2028 (7 Monate) 316200000 225'000.00

Die Ausgaben sind im Budget 2024 und im Finanzplan 2025 bis 2028 enthalten.

6. Begründung

Die oben aufgeführten Zahlungstranchen sind als Kostendach zu verstehen. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Abrechnung der effektiven Sporthallennutzung.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Ordinanza sulla promozione dello sport e dell’attività fisica, Art. 12 — letto nella versione del 1 marzo 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 agosto 2024 e 1 gennaio 2026.
  • Legge federale sulle finanze della Confederazione, Art. 38 e Art. 51 — letto nella versione del 1 febbraio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2023.