2023.BKD.4226
Verein Berner Heimatschutz; Kantonsbeiträge 2024–2027. Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2024–2027; Objektkredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1134/2023 Datum RR-Sitzung: 25. Oktober 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.4226 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Verein Berner Heimatschutz; Kantonsbeiträge 2024–2027. Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit 2024–2027; Objektkredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Kanton Bern unterstützt den Verein Berner Heimatschutz (BHS) seit dem Jahr 1972 mit jährlichen Beiträgen, seit dem Jahr 2011 wird der Kantonsbeitrag an einen Leistungsvertrag geknüpft. Der laufende Leistungsvertrag 2020–2023 zwischen dem BHS und dem Kanton Bern, handelnd durch die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), sieht drei Leistungen vor: «Bauberatung», «Beitragsvermittlung» und «Kulturvermittlung». Mit der Leistung «Bauberatung» verpflichtet sich der BHS – ergänzend zur Bauberatung der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) – eine qualifizierte, unentgeltliche Beratung zu inventarisierten Baudenkmälern anzubieten. Im Rahmen der zweiten Leistung «Beitragsvermittlung» begleitet er administrativ die Gesuchseingabe für Lotteriefonds-Beiträge an Bauvorhaben (schwerpunktmässig für die Neueindeckung von Schindeldächern sowie die Renovation von Trockenmauern). Und mit der dritten Leistung «Kulturvermittlung» organisieren der BHS und seine Regionalgruppen zahlreiche öffentliche Kulturvermittlungsveranstaltungen. Der Kantonsbeitrag an den BHS zur Erbringung dieser drei Leistungen beträgt in den Jahren 2020–2023 CHF 170'000 pro Jahr.
Der BHS hat die vereinbarten Leistungen in der laufenden Vertragsperiode bislang erfüllt. Im Bereich der «Bauberatung» ist die Anzahl der bearbeiteten Fälle im Vergleich zur Vorperiode gar noch einmal deutlich gestiegen. Auf dieser Grundlage hat der Verein um eine Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Leistung «Bauberatung» um CHF 10'000 ersucht. Diese Erhöhung kann aufgrund fehlender Mittel und der anstehenden Änderungen am Bestand der inventarisierten Baudenkmäler (Projekt «Bauinventar 2020») nicht gewährt werden. Mit einer Erhöhung des Beitrags an die Leistung «Kulturvermittlung» um CHF 10'000 möchte der BHS die Vermittlungstätigkeit im Spannungsfeld zwischen Baukultur, Klimaschutz und Energiewende weiter intensivieren. Auch diese ersuchte Beitragserhöhung kann in dieser Form nicht gewährt werden. Der bisherige Beitrag von CHF 35'000 an die Leistung «Kulturvermittlung» soll aber dennoch um CHF 5'000 erhöht werden. Der BHS wird – im Zusammenhang mit der vom Grossen Rat angenommenen Motion 262-2021 («Holzschindeldächer stärker finanziell unterstützen») – verpflichtet, mit den zusätzlichen Mitteln Kulturvermittlungsangebote zu Schindeldächern zu realisieren.
Der Verein Berner Heimatschutz wird in den Jahren 2024–2027 für die oben genannten Leistungen mit einem Kantonsbeitrag von CHF 175'000 pro Jahr unterstützt.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 12, Art. 13, Art. 14 Abs. 2 Bst. b und Art. 15 Abs. 3 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11) ‒ Art. 15 und Art. 16 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1) ‒ Art. 3 und Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über die Denkmalpflege vom 8. September 1999 (DPG; BSG 426.41) ‒ Art. 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Denkmalpflege vom 25. Oktober 2000 (DPV; BSG 426.411) ‒ Art. 9 und Art. 10 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) ‒ Art. 22 Abs. 2 und 3 des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD; BSG 725.1) ‒ Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25 und Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende, neue Ausgabe (Art. 28, Art. 30 Abs. 1 FHG)
4. Massgebende Kreditsumme
Kantonsbeitrag 2024: CHF 175'000 Kantonsbeitrag 2025: CHF 175'000 Kantonsbeitrag 2026: CHF 175'000 Kantonsbeitrag 2027: CHF 175'000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Verpflichtungskredit (Objektkredit)
Anteil Denkmalpflege CHF 135'000 pro Jahr Produktgruppe 4487000001 Kultur Kostenart 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Profitcenter 4487020001 Denkmalpflege Auftrag 484100020004 Beiträge Rechnungsjahre 2024–2027 Die Mittel sind im Aufgaben- und Finanzplan ab 2024 eingestellt.
Anteil Kulturförderung CHF 40'000 pro Jahr Produktgruppe 4487000001 Kultur Kostenart 209100001 Kulturförderungsfonds (FK) Profitcenter 4487040001 Kulturförderungsfonds Rechnungsjahre 2024–2027 Der Beitrag ist mit den in den Kulturförderungsfonds eingelegten Mitteln finanzierbar.
6. Bedingung
Die Bildungs- und Kulturdirektion schliesst mit dem Verein Berner Heimatschutz den ausgehandelten Leistungsvertrag 2024–2027 ab.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion