2023.BKD.788
Abgeltung an die Einwohnergemeinde Bern für die ihr übertragenen Aufgaben im Bereich der Denkmalpflege, jährlicher Beitrag 2024–2027. Ausgabenbewilligung, neue wiederkehrende Ausgabe. Verpflichtungskredit (Objektkredit)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 511/2023 Datum RR-Sitzung: 10. Mai 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.788 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Abgeltung an die Einwohnergemeinde Bern für die ihr übertragenen Aufgaben im Bereich der Denkmalpflege, jährlicher Beitrag 2024–2027. Ausgabenbewilligung, neue wiederkehrende Ausgabe, Verpflichtungskredit (Objektkredit)
Erwägungen
1. Gegenstand
Gemäss Denkmalpflegegesetzgebung werden Gemeinden, die über eigene Fachstellen für die Denkmalpflege verfügen, die damit verbundenen Kosten abgegolten, soweit diese aus der Übertragung kantonaler Aufgaben entstehen. Mit Verfügung vom 10. Juni 2002 übertrug die Erziehungsdirektion (heute: Bildungs- und Kulturdirektion) der Einwohnergemeinde Bern in Anwendung der gesetzlichen Grundlagen bestimmte Aufgaben und Kompetenzen. Eine Nachtragsverfügung der Erziehungsdirektion vom 31. Mai 2013 regelte die Zusammenarbeit der Denkmalpflegestellen von Kanton und Einwohnergemeinde Bern näher.
Der vorliegende Beschluss bezweckt die pauschale Abgeltung der mit dieser Aufgabenübertragung verbundenen Kosten in den Jahren 2024–2027.
2. Rechtsgrundlagen
– Art. 28 und Art. 36 des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, DPG; BSG 426.41) – Art. 26 Abs. 3 der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV; BSG 426.411) – Art. 22, Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) – Art. 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) – Art. 3 Abs. 3 und Art. 6 Abs. 1 Bst. c des Staatsbeitragsgesetzes vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG)
4. Massgebende Kreditsumme
Verpflichtungskredit pro 2024 CHF 250'000 Verpflichtungskredit pro 2025 CHF 250'000 Verpflichtungskredit pro 2026 CHF 250'000 Verpflichtungskredit pro 2027 CHF 250'000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
– Verpflichtungskredit (Objektkredit) – Konto 363200000 – Beiträge an Gemeinden und Gemeinzweckverbände – Kostenstelle 4487005002 – Denkmalpflege – Buchungskreis 4800 – BKD
Die Ausgaben sind im Budget 2024 bzw. im Finanzplan 2025, 2026 und 2027 enthalten.
6. Bedingung
Die Beiträge werden unter der Voraussetzung zugesichert, dass die Einwohnergemeinde Bern die eingangs erwähnte Verfügung mit Nachtrag in vollem Umfang erfüllt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion