2023.BVD.1967
Gemeinde Hasliberg, Hochwasserschutz, Dorfbächli, Hohfluh; Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.0042)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 559/2023 Datum RR-Sitzung: 17. Mai 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.1967 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Hasliberg, Hochwasserschutz, Dorfbächli, Hohfluh; Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 510.0042)
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung des Verpflichtungskredits von CHF 1 098 900 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) für die Finanzierung des Kantonsbeitrages von CHF 2 138 400 an das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz Dorfbächli, Hasliberg Hohfluh» am Dorfbächli in der Hohfluh auf einer Länge von rund 250 m in der Gemeinde Hasliberg.
Das Projekt sieht den Bau eines Geschiebesammlers mit einem Rückhaltevolumen von 5 000 m 3 Geschiebe und sohlenstabilisierende Massnahmen unterhalb des Geschieberückhaltebauwerks vor.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Schwellenkorporation Hasliberg.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt CHF 3 000 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Gebühren, Versicherungen, Administration – CHF 30 000 Bauherrschaft) Beitragsberechtigte Kosten CHF 2 970 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 72 %, max. (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 2 138 400 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Schutzbauten – CHF 1 039 500 Wasser» Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 1 098 900 Art. 32 ff. FHaV (insb. Art. 33 FHaV) Zu bewilligender Kredit (Nettokosten Kanton) CHF 1 098 900
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zulasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG, Art. 29 FHaV). Preisbasis 1. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG. Produktgruppe Infrastrukturen Programm und –ziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2023 enthalten und im Finanzplan 2024–2025 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an 2023 CHF 1 440 000 Gemeinden Wasserbau 2024 CHF 648 000 2025 CHF 50 400 Total CHF 2 138 400
Der Bundesbeitrag von CHF 1 039 500 wird über das Konto 4960 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
5. Angaben zu werterhaltenden wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
6. Begründung
Gemäss Gefahrenkarte aus dem Jahr 2008 können Hochwasser und murgangähnliche Ereignisse aus dem Dorfbächli mehrere bewohnte Gebäude am Hasliberg gefährden, da sie sich in der Gefahrenzone befinden. Die Gefahrensituation wurde im Jahr 2020 im Rahmen der Massnahmenplanung spezifisch für das Dorfbächli anhand aktueller Instrumente für die Gefahreneinschätzung überprüft. Die Beurteilung aus dem Jahr 2008 hat sich dabei bestätigt. Aufgrund mehrerer sehr dringender und für die Schwellenkorporation Hasliberg finanzintensiver Massnahmen im Nachgang an das Hochwasser 2005 am Hasliberg, werden die Schutzmassnahmen am Dorfbächli jedoch erst später angegangen.
Es befinden sich drei Liegenschaften in der roten und mehrere Liegenschaften in der blauen und gelben Gefahrenzone. Bei 24 Objekten liegt das individuelle Todesfallrisiko deutlich über dem schweizweit als akzeptabel festgelegten Grenzwert, bei vier weiteren liegt es aktuell knapp über dem tolerierbaren Wert.
Die Schwellenkorporation Hasliberg plant Schutzmassnahmen, die die Gefahr im Gebiet Hohfluh eliminieren oder mindestens stark zu reduzieren sollen. Primär wird die Sicherheit erhöht, indem oberhalb des Siedlungsgebiets im Dorfbächli ein Geschiebesammler erstellt wird. Die detaillierten Untersuchungen haben ergeben, dass bei 300-jährlichen Ereignissen mit höheren Geschiebemengen gerechnet werden muss, was mit der Klimaerwärmung zusammenhängen dürfte. Deshalb wurde das Fassungsvermögen des Geschiebesammlers von 3 000 auf 5 000 m 3 erhöht. Das Abschlussbauwerk aus Stahlbeton weist eine Kronenlänge von rund 60 m und eine maximal sichtbare Höhe von rund 10 m auf.
Die beiden nächst gelegenen Wohnhäuser werden zusätzlich mit einer 3 m hohen Objektschutzmauer gegen Einwirkungen bei Überlast des Geschiebesammlers geschützt. Für den Bau und den späteren Unterhalt bzw. das Leeren des Sammlerbauwerks wird eine Zufahrt erstellt. Weiter werden die Gerinnesohle und -böschungen des Dorfbächlis unterhalb des Geschiebesammlers auf einer Läge von rund 200 m punktuell mit Blöcken gegen Erosion geschützt.
Mit diesen Hochwasserschutzmassnahmen können die roten Gefahrenzonen im Siedlungsgebiet Hohfluh weitgehend eliminiert werden. Entsprechend werden auch die Risiken signifikant reduziert. Mit einem Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1.1 erfüllen die Hochwasserschutzmassnahmen das erforderliche Kriterium der Wirtschaftlichkeit.
Der Kantonsbeitrag (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) gemäss Ziffer 3 enthält folgende Zusatzbeiträge im Sinne von Mehrleistungen: Integrales Risikomanagement 12 %.
7. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kantonsbeitrag und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, die Beitragszusicherung zu verfügen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung