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2023.BVD.20

Stettlen, Bernapark, Schule für Gestaltung Bern; Nutzerausbau, Verpflichtungskredit für die Projektierung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 515/2023 Datum RR-Sitzung: 10. Mai 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.20 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Stettlen, Bernapark, Schule für Gestaltung Bern; Nutzerausbau, Verpflichtungskredit für die Projektierung

Erwägungen

1. Gegenstand

Die Schule für Gestaltung wird während der Sanierung ihres Gebäudes an der Schänzlihalde 31 von 2024 bis 2026 ihren Betrieb in den Bernapark in Deisswil/Stettlen verlegen. Der Grosse Rat hat dafür im Frühling 2021 einen Kredit bewilligt (2020.BVD.2486).

Da die Schänzlihalde 31 nach ihrer Sanierung nun zunächst als Rochadenstandort für die Sanierung der beiden Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld dienen soll, bleibt die Schule für Gestaltung bis ins Jahr 2034 im Bernapark. Dafür muss die Anmiete entsprechend verlängert werden. Wegen des länger dauernden Provisoriums müssen zusätzliche nutzerspezifische Ausbauten getätigt und zusätzliche Lagerräume und eine Sporthalle angemietet werden. Dafür wird dem Grossen Rat im Herbst 2023 ein neuer Kredit beantragt (2022.BVD.7694), der denjenigen vom Frühling 2021 ersetzt.

Mit dem vorliegenden Kredit in der Höhe von CHF 950 000 bewilligt der Regierungsrat die Projektierung der nutzerspezifischen Ausbauten.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11), Art. 51 ‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand 1. Oktober 2022, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.1 Punkte

Gesamtkosten CHF 950 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 950 000 gemäss Art. 34 FHaV Zu bewilligender Kredit CHF 950 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Voranschlag und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften 2023 CHF 890 000 2024 CHF 60 000 Total CHF 950 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage "Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung".

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Während der Sanierung des Gebäudes Schänzlihalde 31 in Bern muss die Schule für Gestaltung ausgelagert werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass sie während der Bauzeit von 2024 bis 2026 temporär im Bernapark in Stettlen/Deisswil untergebracht wird. Der Grosse Rat hat der Anmiete im Bernapark im Frühling 2021 zugestimmt (2020.BVD.2486).

Nach der Schule für Gestaltung sollten nacheinander die Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld, bei deren Gebäude auch grosszyklische Sanierungen anstehen, den Bernapark als Rochadenstandort nutzen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass sich der Bernapark wegen stark steigender Schülerzahlen und veränderten betriebsorganisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht als Wechselstellung für die Gymnasien eignet.

Neu soll den Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld deshalb ab 2026 die Liegenschaft Schänzlihalde 31 nacheinander als Wechselstellung zur Verfügung stehen. Zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs aller Berner Gymnasien wurde zudem als Provisorium der Standort Businesspark Liebefeld in Köniz angemietet. Der Grosse Rat hat den entsprechenden Kredit in der Frühjahrssession 2023 genehmigt (2022.BVD.193). Der Standort Liebefeld bietet, neben der Abdeckung des Mehrflächenbedarfs, auch die Möglichkeit, in Ergänzung der Schänzlihalde als Wechselstellung für die Gymnasien zu dienen. Dadurch hat jedes Gymnasium maximal zwei Standorte. Diese Lösung erfüllt die gymnasialen Anforderungen gesamthaft am besten.

Die neue Belegung des Gebäudes an der Schänzlihalde 31 hat Auswirkungen für die Schule für Gestaltung. Diese kann nicht unmittelbar nach der Sanierung des Gebäudes an die Schänzlihalde 31 zurückkehren, sondern soll auch für die Zeit der Sanierung der beiden Gymnasien, insgesamt während 10 Jahren, im Bernapark verbleiben.

Für diese längerfristige Nutzung des Bernaparks sind zudem zusätzliche Investitionen in den Nutzerausbau nötig, damit ein geregelter Schulbetrieb über eine längere Dauer stattfinden kann. Die Projektierung dieses spezifischen Nutzerausbaus für die Schule für Gestaltung muss baldmöglichst aufgenommen werden, damit die Ausbauarbeiten ohne Verzögerungen ausgeführt und der Schulbetrieb rechtzeitig aufgenommen werden können. Daher wird dem Regierungsrat parallel zur Verabschiedung des neuen Verpflichtungskredits für die Anmiete und den Nutzerausbau, der voraussichtlich in der Herbstsession 2023 im Grossen Rat behandelt wird (2022.BVD.7694), der vorliegende Projektierungskredit in der Höhe von CHF 950 000 unterbreitet.

6.2 Projektbeschrieb

Das Mietobjekt wurde im Rohbau gemietet. Der für die Schulnutzung notwendige Innenausbau wird durch die Vermieterin erstellt und finanziert und über den Mietzins amortisiert. Zusätzlich zu diesem allgemeinen Innenausbau benötigt die Schule für Gestaltung nutzerspezifische Ausbauten in den Werkstätten und in den Schulzimmern. Diese werden ebenfalls durch die Vermieterin ausgeführt und sollen dieser durch eine einmalige Zahlung des Kantons erstattet werden.

Es handelt sich um folgende Massnahmen: ‒ verbesserte Bodenaufbauten im Bereich der Werkstätten, ‒ Kalksandsteinwände anstelle von Gipsständerwänden im Bereich der Werkstätten, ‒ zusätzliche Elektroinstallationen für Netzwerk und die Erschliessung für die Geräte in den Werkstätten, ‒ zusätzliche Haustechnikinstallationen für Kühlung und Lüftung, ‒ zusätzliche Sanitärinstallationen für Werkstätten, ‒ die Gasversorgung für Brennofen sowie ‒ die Verbesserung der Raumakustik in den Schulräumen und in der Aula. ‒ den nutzerspezifischen Ausbau der Sporthalle ‒ die Verpflegungsinfrastruktur inkl. entsprechender Haustechnikinstallationen

Diese Arbeiten müssen umgehend projektiert werden, damit sie parallel zum Innenausbau vorbereitet und realisiert werden können. Nur so kann der Bezugstermin per Mitte 2024 eingehalten werden.

Die Gesamtkosten des spezifischen Nutzerausbaus werden nach aktuellem Planungsstand der Vorstudien des Vermieters auf CHF 12.51 Mio. geschätzt.

Für die Planung und Projektierung werden über den vorliegenden Beschluss rund 7.5 % der Gesamtkosten für die Honorare des Planungsteams ausgelöst.

Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkung auf den Personalbestand und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten. Die Ausstattung der Werkstätten und Schulräume gehen zu Lasten der BKD. Sie werden mit dem Ausführungskredit beantragt.

7. Alternativen und Folgen eines Verzichts

Die Nutzung des Bernaparks durch die Schule für Gestaltung während der Sanierung der Schänzlihalde 31 in Bern wurde bereits im Frühjahr 2021 genehmigt (2020.BVD.2486). Die längereNutzung durch die Schule für Gestaltung ergibt aus den Überlegungen zur Rochadenplanung mit der Sanierung der beiden Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld Sinn. Wenn der Bernapark nicht für mindestens 10 Jahre durch die Schule für Gestaltung genutzt werden kann, müssten alternative Provisorien für den Betrieb der beiden Gymnasien während den Sanierungsmassnahmen gesucht werden. Diese werden voraussichtlich teurer sein, als die vorliegende Lösung.

8. Termine

‒ Planung und Projektierung des Nutzerausbaus bis Ende 2023 ‒ Realisierung Nutzerausbau bis Mitte 2024 ‒ Bezug Mitte 2024

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Mittelschulverordnung, Art. 33, Art. 59 e Art. 64 — letto nella versione del 1 agosto 2022; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 agosto 2024 e 1 settembre 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 dicembre 2023 e 1 settembre 2026.
  • Mittelschulgesetz, Art. 51 — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2026.