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2023.BVD.3149

Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, Mehrkosten für Signaletik, Elektroarbeiten und Fassadenreinigung. 2. Zusatzkredit für die Ausführung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 796/2023 Datum RR-Sitzung: 5. Juli 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3149 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, Mehrkosten für Signaletik, Elektroarbeiten und Fassadenreinigung, 2. Zusatzkredit für die Ausführung

Erwägungen

1. Gegenstand

Am 10. Juni 2021 genehmigte der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von rund CHF 33.4 Mio. für die Sanierung des Amtshauses Bern (inkl. Kosten für Provisorien). Um im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten die Büroflächen für die Jugendanwaltschaft zu erweitern, bewilligte der Regierungsrat am 8. Juni 2022 einen Zusatzkredit in der Höhe von CHF 740 000.

Mehrleistungen bei den Instandsetzungsmassnahmen im Amthaus sowie Lieferschwierigkeiten, die eine Verschiebung des Bezugstermins zu Folge haben, führen zu Mehrkosten und machen einen zweiten Zusatzkredit in der Höhe von CHF 670 000 notwendig.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG; BSG 161.1), Art. 6 und 69 Abs. 1 ‒ Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 (PolG; BSG 551.1), Art. 9 Abs. 1 lit. c ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 10. Juni 2021 (2019.BVE.14311) ‒ Regierungsratsbeschluss 603/2022 (2022.BVD2722)

2.1 Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand 1. Oktober 2020, Baupreisindex Espace Mittelland, 124.5 Punkte

Gesamtkosten für die Sanierung und Provisorien CHF 36 413 100 ./. bereits bewilligte Ausgaben für Planung und Vorarbeiten – CHF 60 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten ( GRG vom 5.9.2018; – CHF 1 580 000 2018.RRGR.301 und zwei Zusatzkredite auf Amtsstufe ) ./. mit GRG vom 10. Juni 2021 bewilligte Ausgaben (2019.BVE.14311) – CHF 33 363 100

./. mit RRB 603/2022 bewilligte Ausgaben (2022.BVD.2722) – CHF 740 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 670 000 gemäss Art. 36 FHG Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 670 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

3. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG in Form eines Zusatzkredits gemäss Art. 35 FHG. Er betrifft nur die Kosten der BVD. Die Mehrausgaben sind im Budget und in der Finanzplanung nicht eingestellt, können aber voraussichtlich innerhalb des Direktionssaldos der Investitionen bzw. innerhalb der Produktgruppe Immobilienmanagement kompensiert werden.

Die gesamten Zahlungen der BVD werden wie folgt abgelöst:

Produktgruppe: Immoblilienmanagement

Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baul./betr. Unterh. Hochb./Geb. (VV) bisher CHF 300 000 316000000 Miete + Pacht Liegenschaften bisher CHF 875 367 2023 CHF 1 313 050 2024 CHF 437 683 504100000 Umbau Liegenschaften (VV) bisher CHF 11 000 000 2023 CHF 13 845 000 504700000 Einbauten in gemietete Liegenschaften bisher CHF 3 355 000 2024 CHF 167 000 Total CHF 31 293 100

Die bewilligten Ausgaben von CHF 2 880 000 zulasten der Justizleitung und von CHF 2 240 000 zulasten der Sicherheitsdirektion sind vom vorliegenden Zusatzkredit nicht betroffen.

4. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».

5. Begründung

5.1 Ausgangslage

Anlässlich der Projektierung der Sanierung wurde die Sandsteinfassade durch Experten beurteilt und ein Massnahmenkatalog definiert. Die geplanten Sanierungsmassnahmen beschränkten sich darauf, punktuell lose oder schadhafte Fassadenteile zu ersetzen und Reprofilierungsarbeiten auszuführen.

Für den hofseitigen Anbau aus den 1980er Jahren sind umfassende Instandsetzungsmassnahmen und insbesondere eine energetische Ertüchtigung sämtlicher Bauteile der Gebäudehülle geplant. Die bestehenden Fassadenverkleidungen, Fenster, Verglasungen und äusseren Abdeckprofile müssen demontiert, fachgerecht entsorgt und durch neue Bauteile mit einem verbesserten Wärmedämmwert ersetzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Amthaus den MINERGIE-ECO Standard für Gebäudesanierungen erreichen.

5.2 Bedarf Zusatzkredit

Im bisherigen Terminprogramm ging man davon aus, dass alle fünf Organisationseinheiten (OE) das Amthaus im November 2023 wieder beziehen können. Im Provisorium an der Kasernenstrasse müssen nach dem Umzug der OE Amthaus Mieterausbauten zurückgebaut werden. Folglich wurde das Mietende des Bauzeitprovisoriums auf Ende Januar 2024 vereinbart.

Während den Sanierungsarbeiten zeigte sich, dass die Sandsteinfassade weitaus mehr schadhafte Partien aufwies als ursprünglich erwartet. In den frühen 1980er Jahren wurden defekte Stellen mit Epoxidharz gefüllt. Dies entsprach einer damals verbreiteten Praxis. Heute weiss man, dass der Stein unter den Flickstellen weiter korrodieren und sich defekte Stellen dadurch vergrössern können. Lose Steine und Fassadenteile stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Daher müssen dringend zusätzliche Massnamen zur Sicherung und zum Erhalt der Fassade ausgeführt werden. Die Instandsetzung erfolgt nach wie vor punktuell und nur dort, wo der Zustand es zwingend erfordert. Insgesamt verursachen die Sicherungsmassnahmen jedoch mehr Aufwand, als die Expertenanalyse ursprünglich aufzeigte.

Lieferschwierigkeiten bei den Isolierverglasungen des Anbaus führen dazu, dass der Unternehmer den ursprünglich vorgesehenen Fertigstellungstermin im August 2023 nicht einhalten kann. Die Verzögerung kann im verbleibenden Bauprogramm nicht aufgefangen werden. Der Bezugstermin muss deshalb von Oktober auf Mitte Dezember 2023 verschoben werden, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Umzugstermine. Dadurch entstehen unvorhergesehene Kosten. Vertraglich wurde eine einmalige Verlängerung des Mietverhältnisses um drei Monate als Option vereinbart, die nun beansprucht werden muss.

Die Signaletik im Amthaus, insbesondere die Wegführung für Besucher, ist alt und durch die mehrfachen Ausbauschritte in der Vergangenheit nicht einheitlich gelöst. Überall im Amthaus war es notwendig, temporäre Schilder als Orientierungshilfe zu installieren. Im Rahmen des Umbau s hat sich herausgestellt, dass Beschriftungen ersetzt und zusätzliche Anforderungen an die Behindertengerechtigkeit umgesetzt werden müssen. Die erkannten Defizite sollen im Rahmen der aktuellen Baumassnahmen behoben werden. Der Bedarf für eine neue Planung und einheitliche Gestaltung der Signaletik wurde nicht von Anfang an erkannt.

Die Mehrkosten können nicht über die Reserven (13 %) finanziert werden, da diese bereits durch verschiedene unvorhergesehene Mehrleistungen konsumiert worden sind: Aufgrund der vorgezogenen Objektübernahme konnten die Umbauarbeiten im Provisorium an der Kasernenstrasse 19/21 bereits im Januar 2022 aufgenommen werden. Dies war für den Projektfortschritt zielführend, verursachte jedoch ungeplante Mietkosten (CHF 45 000). Weitere unvorhergesehene Mehrleistungen bei den Zutritts- und Kontrollsystemen, der Videoüberwachung, der Haustechnik und den Brandschutzmassnahmen (CHF 390 000) wurden über Reserven finanziert.

Hohe Vergabeverluste wie beispielsweise für die Erneuerung der Stahl-Glasfassade des Amthaus- Anbaus (CHF 1.3 Mio.) konnten nur teilweise über Vergabeerfolge in anderen Gewerken kompensiert

werden und belasteten folglich die Reserven. Zusatzleistungen bei der Lüftung in zwei Gerichtssälen (CHF 160 000), bei der Zugangskontrolle (CHF 140 000), bei Elektroarbeiten (CHF 190 000) bei der Sanierung der Sandsteinfassaden (CHF 200 000) und höhere Honorare aufgrund sämtlicher Zusatzleistungen (CHF 200 000) sowie ein Teil der zusätzlichen Kosten für die Signaletik (CHF 60 000) wurden ebenfalls über die Reserven finanziert. Hinzu kamen Mehrleistungen im Bereich Erdbebenertüchtigung (CHF 170 000) und für die Atriumverglasung (provisorische Verglasung wegen Lieferverzug: CHF 50 000) sowie Zusatzkosten für das Spezialglas bei den Fenstern im Altbau (Forderung der Denkmalpflege, CHF 30 000).

Unterlegt mit den aktuellen Preisen (Baupreisindex Espace Mittelland vom 1. Oktober 2022 bei 141.1 Punkten) belaufen sich die Kosten für bauliche Mehrleistungen und zusätzliche Aufwände infolge der Verschiebung des Bezugstermins auf rund CHF 760 000. Zurückindexiert auf den Baupreisindex Espace Mittelland vom 1. Oktober 2020 von 124.5 Punkten, auf dem der Grossratsbeschluss vom 10. Juni 2021 basiert, ist somit ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 670 000 nötig.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 9 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026 e 1 settembre 2026.
  • Polizeigesetz, Art. 6 e Art. 69 — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 agosto 2024 e 1 settembre 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 dicembre 2023 e 1 settembre 2026.