2023.BVD.3592
Gemeinde Interlaken, Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez – Interlaken, Sanierung und Erneuerung Lindenallee (SAP-Nr. 410.20127); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025; GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1076/2023 Datum RR-Sitzung: 18. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3592 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Interlaken, Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez – Interlaken, Sanierung und Erneuerung Lindenallee (SAP-Nr. 410.20127); Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022- 2025; GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 4 512 000 (Gesamtkosten von CHF 5 569 700 abzüglich zugesicherter Beiträge Dritter von CHF 737 700 und bewilligte Projektierungskosten von CHF 320 000) soll in der Gemeinde Interlaken die Lindenallee auf einer Länge von ca. 680 m verkehrstechnisch saniert und erneuert werden (Kantonsstrasse Nr. 6, Abschnitt Spiez – Interlaken).
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 17. Juli 2020
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis April 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 5 569 700 ./. zugesicherter Beitrag der Gemeinde für Knotenumgestaltungen – CHF 737 700 Kosten zulasten Kanton CHF 4 832 000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 320 000 (Ausgabenbewilligung BVD vom 14. August 2018) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 4 512 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: – Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG: CHF 3 847 500 Erneuerungen an Fundationsschicht, Tragschicht Fahrbahn und Gehwege, Deckbelag mit SDA, Kreisel Allmendstrasse, Strassenentwässerung und Beleuchtung, Randabschlüsse. – Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 984 500 Neubau Gehwege Ost, behindertengerechte Haltekanten, Vertikalversatz, Ergänzung und Schutz der Schlossmauer, Verbreiterung Gehwege Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 984 500 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
Der Beitrag der Gemeinde von CHF 737 700 ist rechtlich verbindlich zugesichert.
Der Bund wird sich voraussichtlich mit einem Beitrag von CHF 484 000 (exkl. MWST und Teuerung) aus dem Infrastrukturfonds an den Kosten beteiligen (Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton zum Agglomerationsprogramm Interlaken, 1. Generation; Preisstand Oktober 2005).
Das Amt für Gebäude und Grundstücke (AGG) wird sich voraussichtlich mit rund CHF 100 000 an den Kosten für die Ergänzung der Schlossmauer beteiligen.
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 4. September 2023 )* – CHF 35 880 210 noch offene Kreditsumme CHF 244 119 790 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 4 512 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 239 607 790 * Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen und zur Nutzungsdauer
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
7. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Das Projekt ist im Strassennetzplan 2022–2027 vorgesehen und wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 finanziert. Vorliegend handelt es sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen Bisher CHF 320 000 2023 CHF 20 000 2024 CHF 220 000 2025 CHF 330 000 2026 CHF 1 500 000 2027 CHF 1 702 000 2028 CHF 600 000 2029 CHF 140 000 Total CHF 4 832 000
Der Bundesbeitrag wird über das Konto 630000000, Investitionsbeiträge vom Bund, vereinnahmt.
Die Kostenbeteiligung des AGG für die Ergänzung der Schlossmauer wird durch interne Leistungsverrechnung geleistet.
8. Begründung
Die Lindenallee führt vom Autobahnanschluss Interlaken Ost zum Schloss Interlaken und dann weiter Richtung Ortszentrum. Sie ist ein Abschnitt der Kantonsstrasse Nr. 6 Spiez – Interlaken und dient als Erschliessungsachse des Siedlungsgebiets von Interlaken. Auf der Lindenallee verkehren täglich rund 10 000 Fahrzeuge, darunter viele Velos. Häufig sind es Schulkinder auf dem Schulweg. Zudem führen mehrere öffentliche Buslinien durch die Lindenallee. Zwischen der Freiestrasse und dem Allmendkreisel ist der Strassenraum zu breit und der Knoten Lindenallee-Freiestrasse ist überdimensioniert. Deshalb wird häufig zu schnell gefahren. Für Velos sind die Bereiche Allmendkreisel und BOB-Unterführung gefährlich. Der Allmendkreisel ist ein Unfallschwerpunkt. Der Strassenraum ist zu grosszügig gestaltet, so dass der Kreisel mit zu hohem Tempo befahren wird.
Die Lindenallee wird daher auf einer Länge von ca. 680 m saniert und erneuert. Auf dem ganzen Abschnitt wird ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut, um die Lärmemissionen zu reduzieren.
Dank der grosszügigen Auslegung des bestehenden Strassenraums muss für das ganze Projekt nur sehr wenig Land von Privaten erworben werden. Auf den drei Teilabschnitten der Lindenallee sind zudem folgende Massnahmen vorgesehen:
‒ Der westliche Teil der Lindenallee wird zu einer Kernfahrbahn mit beidseitigen Radstreifen umgestaltet. Auf der Höhe des Schlossparks wird der Rad- und Fussweg innerhalb der Schlossmauer geführt. Zu den anliegenden Grundstücken werden Gehwegüberfahrten erstellt. Der Knoten Freiestrasse wird an die neue Strassengeometrie angepasst. Weil die Kantonsstrasse um rund zwei Meter näher an die alten Bäume der Lindenallee verlegt wird, wird die innerhalb des Strassenperimeters liegende Schlossmauer über eine Länge von 62 m ergänzt, um die Bäume vor Strassenabwasser, Salz und Anprall zu schützen.
‒ Auch der mittlere Teil der Lindenallee, zwischen Freiestrasse und Allmendstrasse, wird umgestaltet und beidseitig ein Radstreifen angebracht. Am südseitigen Gehweg an die Kantonsstrasse werden zur Stärkung des Alleecharakters neue Hochstammbäume gepflanzt
‒ Der Kreisel Allmendstrasse wird komplett erneuert und den geltenden Vorschriften und Normen angepasst.
‒ Im östlichen Teil der Lindenallee werden ebenfalls beidseitige Radstreifen angebracht und die Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut. Der südseitige Gehweg wird um 500 m bis zum Aldi-Kreisel verlängert und der nordseitigen Gehweg zu einem Geh- und Radweg umfunktioniert. Auch hier werden neue Hochstammbäume gepflanzt.
Der Bund hat die Massnahmen in die Leistungsvereinbarung zum Agglomerationsprogramm Interlaken
1. Generation aufgenommen. Der Bundesbeitrag ist noch nicht formell zugesichert.
Die Gemeinde Interlaken trägt die Kosten von CHF 737 700 für die Sanierung der beiden Knoten Freiestrasse und Allmendstrasse (Anschlüsse von Gemeindestrassen). Diese Beiträge sind bereits verbindlich zugesichert. Sie werden daher von den beantragten Ausgaben in Abzug gebracht.
Auf eigene Kosten und in eigenen Projekten realisiert die Gemeinde ausserdem Carparkplätze und die Werke sanieren Ihre Trink- und Abwasserleitungen.
In den Jahren 2024/25 sollen das Ausführungsprojekt erarbeitet und die Baumeisterarbeiten ausgeschrieben werden. Die Realisierung ist in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung ‒ Übersichtsplan