2023.BVD.3802
Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung. Verpflichtungskredit und Beitragszusicherung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 797/2023 Datum RR-Sitzung: 5. Juli 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3802 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung; Verpflichtungskredit und Beitragszusicherung
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 1 500 000 (Nettobetrag zulasten Kanton) soll der Kantonsbeitrag von CHF 2 550 000 an die wasserbaulichen Massnahmen infolge des Hochwassers vom 4. Juli 2022 an der Emme in der Gemeinde Schangnau finanziert werden.
Die wasserbaulichen Massnahmen umfassen Sofortmassnahmen (Notarbeiten) nach dem Hochwasser vom 4. Juli 2022, die Räumung der Verklausung der Emme im Räbloch sowie die Hochwasserschutzprojekte (ISP) beim Kemmeribodenbad, im Schwand und im Bumbach.
Die wasserbaulichen Massnahmen sind unterteilt in Arbeiten, die vom Kanton mit einem Betriebsbeitrag unterstützt werden, und Investitionen, die vom Kanton mit einem Investitionsbeitrag unterstützt werden.
Trägerin der wasserbaulichen Massnahmen ist die Schwellenkorporation Schangnau.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Kostenschätzung und Beitragsgesuch vom CHF 4 378 000 02.12.2022 – davon Sofortmassnahmen (Notarbeiten) und Räumung Verklausung CHF 1 913 000 Räbloch (Betriebsbeitrag, SAP Nr. 540.0531) – davon Instandstellungsprojekte (ISP) Kemmeribodenbad, Schwand CHF 2 465 000 und Bumbach (Investitionsbeitrag, SAP Nr. 540.0442)
3.1 Sofortmassnahmen (Notarbeiten) und Räumung Verklausung Räbloch
Gesamtkosten gemäss Kostenschätzung und Beitragsgesuch vom CHF 1 913 000 02.12.2022 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Ersteinsatz, Sofortmassnahmen an – CHF 413 000 Gemeindestrasse) Beitragsberechtigte Kosten CHF 1 500 000
Kantonsbeitrag Wasserbau 85 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 1 275 000 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Schutzbau- – CHF 525 000 ten Wasser» Kosten zu Lasten Kanton (Nettobetrag Kanton) CHF 750 000
3.2 Hochwasserschutzprojekte (ISP) Kemmeribodenbad, Schwand und Bumbach
Gesamtkosten gemäss Kostenschätzung und Beitragsgesuch vom CHF 2 465 000 02.12.2022 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Objektschutz Kemmeribodenbad mit – CHF 965 000 Verlegung der Gemeindestrasse, Objektschutz Schwand, Erhöhung Brücke Schwand auf der Gemeindestrasse) Beitragsberechtigte Kosten CHF 1 500 000
Kantonsbeitrag Wasserbau 85 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 1 275 000 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Schutzbau- CHF 525 000 ten Wasser» Kosten zu Lasten Kanton (Nettobetrag Kanton) CHF 750 000
3.3 Zusammenzug / zu bewilligender Kredit
Sofortmassnahmen (Notarbeiten) und Räumung Verklausung Räbloch CHF 750 000 Instandstellungsarbeiten Kemmeribodenbad und Schwand, Hochwasser- CHF 750 000 schutzprojekt (ISP) Bumbach Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 1 500 000 Art. 32 ff. FHaV (Nettobetrag Kanton) / zu bewilligender Kredit
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Mit Beschluss 298/2023 vom 15. März 2023 hat der Regierungsrat gestützt auf Art. 37a Abs. 7 WBG für die im vorliegenden Beschluss aufgeführten, wasserbaulichen Massnahmen den Kantonsbeitrag erhöht und auf 85 % festgesetzt.
Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 2. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG.
Produktgruppe Infrastrukturen
Programm und Programziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2023 enthalten und im Finanzplan 2024 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an Gemein- 2023 CHF 850 000 den Wasserbau 2024 CHF 425 000 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an Ge- 2023 CHF 850 000 meinden W asserbau 2024 CHF 425 000 Total CHF 2 550 000
Der Bundesbeitrag von CHF 525 000 wird über das Konto 4960 463000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Betriebsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt (SAP Nr. 540.0531).
Der Bundesbeitrag von CHF 525 000 wird über das Konto 4960 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt (SAP Nr. 540.0442).
5. Angaben zu werterhaltenden wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen
Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung».
6. Begründung
Am 4. Juli 2022 ereignete sich im obersten Einzugsgebiet der Emme, im Gebiet Hohgant/Schratteflue, ein intensives Gewitter, das in der Gemeinde Schangnau zu einem ausserordentlichen Hochwasser führte. Die Ereignisanalyse zeigt, dass der Hochwasser-Spitzenabfluss beim Kemmeribodenbad bei über 300 m 3/s lag. Dies entspricht gemäss der erst 2021 überarbeiteten Gefahrenkarte einem Ereignis, das deutlich seltener als alle 300 Jahre eintrifft (HQ 300 = 240 m 3/s). Wegen der fortschreitenden Klimaerwärmung kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Ereignisse künftig häufiger eintreten werden.
Die enormen Wassermassen führten zu einer vollständigen Überflutung der Landwirtschaftsflächen beim Gasthof Kemmeribodenbad und beim Hof Schwand und verursachten bei beiden Betrieben enorme Sachschäden. An der Emme führten die Wassermassen zu starken Ufererosionen, wodurch Verbauungen zerstört wurden. An zahlreichen Stellen waren Strassen und Brücken der Gemeinde gefährdet. Zur Verhinderung von wachsendem Schaden, wurden gestützt auf Art. 20 Abs. 3 WBG vielerorts Notarbeiten umgesetzt.
Als Sofortmassnahmen (Notarbeiten) wurden im gesamten Abschnitt oberhalb des Kemmeribodenbads bis zum Räbloch durch das Unwetter abgelagerte Geschiebe und Schwemmholz entfernt und durch Geschiebeentnahme das Gerinneprofil der Emme wiederhergestellt. Die Räumungsarbeiten im Räbloch stehen noch bevor.
Dort, wo das ursprüngliche Ufer weggespült wurde und hohe Sachwerte zu schützen sind, werden Ufererosionsschutzmassnahmen ausgeführt. Es handelt sich um Blocksätze aus Stein, Holzkästen und im Raum Kemmeribodenbad um eine Stützmauer. Diese Massnahmen werden nach heutigen Standards ausgeführt, die die ökologischen Aspekte mitberücksichtigen. Teilweise wurde auf den Uferschutz verzichtet und stattdessen die gefährdete bzw. zerstörte Infrastruktur landeinwärts versetzt wieder neu auf - gebaut. Dies entspricht den Grundsätzen des integralen Risikomanagements. Etwas mehr als die Hälfte dieser Massnahmen sind bereits umgesetzt. Um den Hochwasserschutz für zukünftige Ereignisse zu verbessern, werden an den kritischen Stellen Hochwasserschutzdämme bzw. Hochwasserschutzmauern oder Geländemodellierungen erstellt, verstärkt oder erhöht. Diese Massnahmen sind weitgehend realisiert.
Die in RRB 298/2023 genannten beitragsberechtigten Kosten von CHF 3 000 000 bleiben unverändert und somit ist die Beitragssatzerhöhung von 25 % immer noch angemessen.
Mit den bereits ausgeführten und noch geplanten Hochwasserschutzmassnahmen können die Schutzziele gemäss Risikostrategie des Kantons Bern (RRB 2632/2005) wieder eingehalten werden.
7. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag Wasserbau der Schwellenkorporation Schangnau mit Verfügung zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion
Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung