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2023.BVD.3843

Biel, Seevorstadt 103, Zivilstandsamt Seeland, Bauliche Anpassungen, Verpflichtungskredit für die Ausführung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1108/2023 Datum RR-Sitzung: 25. Oktober 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.3843 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Biel, Seevorstadt 103 (Rockhall), Zivilstandsamt Seeland, Bauliche Anpassungen, Verpflichtungskredit für die Ausführung

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Zivilstandsamt Seeland zieht in die kantonseigene Liegenschaft Rockhall I an der Seevorstadt 103 in Biel um. Mit dem beantragten Kredit von CHF 795 000 (Gesamtkosten von CHF 940 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von CHF 145 000) sollen die notwendigen baulichen Massnahmen finanziert werden. In den Gesamtkosten enthalten sind CHF 117 000 zu Lasten der Erfolgsrechnung der SID für zusätzlich benötigtes Mobiliar und die Umzugskosten.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210), Art. 44 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 11 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art.14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Ausgabeart, rechtliche Qualifikationen der Ausgabe und massgebende Kreditsumme

Preisstand April 2023, Baupreisindex Espace Mittelland, 141.6 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)

Gesamtkosten (inkl. Reserven 13 %) CHF 940 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme CHF 940 000 gemäss Art. 34 FHaV ./. am 19. Dezember 2022 bewilligte Projektierungskosten – CHF 145 000 Zu bewilligender Kredit CHF 795 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).

4. Kredit / Konto / Produktegruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der wie folgt auf die Produktegruppe der Bau- und Verkehrsdirektion und der Sicherheitsdirektion abgelöst wird:

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Die Ausgaben sind im Voranschlag und der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt. Die Zahlungen erfolgen über folgendes Konto:

Konto Bezeichnung Jahr Betrag 504100000 Umbau Liegenschaften (VV) 2023 CHF 95 000 2024 CHF 728 000 Total Produktegruppe Immobilienmanagement CHF 823 000

Produktgruppe: Bevölkerungsdienste

Die Ausgaben sind nicht eingestellt, können aber innerhalb der Produktegruppe «Bevölkerungsdienste» kompensiert werden.

Konto Bezeichnung Jahr Betrag 310100000 Betriebs- + Verbrauchsmaterial (Textilien, Lampen) 2024 CHF 37 000 311000000 Büromöbel + -geräte (Büromobiliar) 2024 CHF 50 000 313000000 Übrige Dienstleistungen Dritte (Umzug) 2024 CHF 30 000 Total Produktegruppe Bevölkerungsdienste CHF 117 000

5. Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Angaben befinden sich in der Beilage «Ergänzende Angaben zu Ausgabenbewilligung»

6. Begründung

6.1 Ausgangslage und Bedarf

Der ehemalige frühbarocke Landsitz Rockhall (erbaut 1692–1694) in der Seevorstadt in Biel gehört seit 1962 dem Kanton Bern. Die vier historischen Liegenschaften (Rockhall I–IV) auf dem Areal werden durch eine gepflegte Parkanlage mit altem Baumbestand und Weinreben miteinander verbunden. Der denkmalpflegerische Wert der Gesamtanlage ist sehr hoch eingestuft, das Areal ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit Erhaltungsziel A aufgeführt. Die einzelnen Gebäude befinden sich im Inventar der Denkmalpflege.

Das Gebäude Rockhall III (Seevorstadt 105) wird seit 2004 durch das Zivilstandsamt Seeland genutzt, das darin eine Fläche von 418 m 2 HNF belegt. Aufgrund der Zusammenlegung der diversen Zivilstandsämter anlässlich deren Reorganisation im Jahr 2010 erhöhte sich das Flächenbedürfnis des Zivilstandsamts Seeland auf 565 m 2. Zudem genügen die baulichen Gegebenheiten im Gebäude Rockhall III den heutigen Nutzungsansprüchen nicht mehr. Insbesondere fehlen Besprechungs- und

Diskreträume. Um in den einzigen adäquaten Besprechungsraum zu gelangen, müssen die Kundinnen und Kunden den internen Schalterbereich durchqueren. Das Trauungslokal im 1. OG kann nur durch eine steile Treppe erreicht werden und ist nicht barrierefrei zugänglich. Im Nebengebäude «Rockhall II» (Seevorstadt 103 B) kann zwar ein barrierefrei erreichbarer Raum der Berner Fachhochschule genutzt werden. Dieser steht aber nicht immer zur Verfügung und ist dem feierlichen Akt einer Trauung nicht würdig. Zudem kann heute aufgrund der Platzknappheit nicht allen Mitarbeitenden ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Mittels aufwändiger Einsatzplanung kann jeweils nur ein Teil der Mitarbeitenden vor Ort im Zivilstandsamt arbeiten. Homeoffice ist in den Zivilstandsämtern jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. Auch der benötigte Archivraum im Keller ist zu klein und trotz getroffener Massnahmen zu feucht.

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Abbildung 1: Frontansicht Rockhall I, rechts daneben Rockhall II und III

Das Nachbarsgebäude Rockhall I (Seevorstadt 103) eignet sich betrieblich gut für eine langfristige Unterbringung des Zivilstandsamts und weist die erforderlichen Nutzflächen aus, samt dem geltend gemachten Mehrbedarf von 147 m 2 HNF. Die Anforderungen an die Hindernisfreiheit und den Brandschutz können umgesetzt werden.

Aktuell ist der Fachbereich Technik und Informatik der Berner Fachhochschule BFH im Gebäude Rockhall I untergebracht. Bis zum Bezug des Campus Biel zieht dieser vorübergehend entweder an den Hauptstandort der BFH an der Quellgasse oder an den Standort Rockhall II, der bereits durch die BFH belegt wird. Für das freiwerdene Gebäude Rockhhall III wird geprüft, welche kantonalen Nachnutzungen aus einer Anmiete sich am besten eignen.

6.2 Projektbeschrieb

Der Umbau betrifft vorwiegend das Erdgeschoss. Der hindernisfreie Zugang wird über einen Treppenlift via bestehende Aussentreppe auf der Westseite gelöst. Dieser Zugang bedingt den Abbruch einer Fensterbrüstung sowie den Einbau einer Fenstertüre an der Westfassade. Der hindernisfreie Zugang erfolgt in den hinteren Raum, welcher durch eine Raumschicht unterteilt wird. In dieser Raumschicht werden ein kleiner Diskretraum für vertrauliche Gespräche sowie eine hindernisfreie Toilette eingebaut. Die übrigen publikumsrelevanten Räume wie der Empfang, ein zweiter Diskretraum sowie das Trauzimmer werden ebenfalls im Erdgeschoss angeordnet.

Der Hauptzugang erfolgt weiterhin von Süden über die prominente Steintreppe. Der Wartebereich für die Laufkundschaft sowie für die Traugäste befindet sich in der historisch bedeutenden Eingangshalle, welche eine Decke mit wunderschönen Grisaillemalereien aus der Bauzeit von 1694 aufweist. Auch das Trauungslokal wird im neuen Gebäude massiv aufgewertet und ist über den Seiteneingang barrierefrei zugänglich.

Im nicht öffentlich zugänglichen Obergeschoss werden die Arbeitsplätze des Zivilstandesamts angeordnet. Mit Ausnahme der Leitung handelt es sich um Mehrpersonenbüros. Der einzige Eingriff in diesem Geschoss ist der Einbau einer Dusche.

Insgesamt steht dem Zivilstandsamt nach dem Umbau eine Fläche von 636 m 2 zur Verfügung. Die Büroflächen entsprechen grundsätzlich dem kantonalen Flächenstandard. Die Differenz von 71 m 2 gegenüber dem Bedarf besteht im Dachgeschoss, wo sich zwei grosse Sitzungszimmer befinden, die zu einem Pausenraum und einem Sitzungszimmer umgenutzt werden. Die 71 m 2 können aufgrund deren Erschliessung und Lage sowie den Vorgaben der Denkmalpflege nicht abgetrennt und somit nicht fremdvermietet werden und bestehen deshalb als Reserve.

Im Dachgeschoss wird auf der Westseite ein Aufenthaltsbereich mit neuer Teeküche eingerichtet, die übrigen Räume werden belassen. Im westlichen Keller des Untergeschosses wird eine neue Compactusanlage für die Archive eingebaut.

Da es sich um ein historisches Gebäude handelt, welches sogar unter Bundesschutz steht, werden die Raumstrukturen mit Ausnahme des Eingriffs im Erdgeschoss nicht verändert. Es sind keine Massnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen. Die geplanten Baumassnahmen im Gebäudeinneren sind mit der kantonalen Denkmalpflege abgesprochen.

Die Ausgaben der Sicherheitsdirektion beinhalten insbesondere das zusätzlich notwendige Mobiliar im Publikumsbereich, zusätzliche Stehlampen und Beschattungen (Rollos) sowie die Umzugskosten.

6.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts

Geeignete Alternativen sind auf dem Markt nicht vorhanden. Bei einem Verzicht blieben alle in der Ausgangslage erwähnten Unzulänglichkeiten des heutigen Standortes bestehen. Zudem könnte das Potenzial einer Nachnutzung durch eine Einheit, die sich heute beispielsweise in einer Anmiete befindet nicht genutzt werden.

7. Termine

Baustart Q1 2024 Abschluss Bauarbeiten Q2 2024

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung ‒ Kostenvoranschlag

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion, Art. 11 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026 e 1 settembre 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 14 — letto nella versione del 1 gennaio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 dicembre 2023 e 1 settembre 2026.
  • Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion, Art. 44 — letto nella versione del 1 gennaio 2020; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026.