2023.FINFV.78
Festsetzung des Ausgleichs für die Einbusse im Finanzausgleich bei Zusammenschlüssen von Gemeinden. Verpflichtungskredit 2023-2032. Verfügung
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1181/2023 Datum RR-Sitzung: 8. November 2023 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: 2023.FINFV.78 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Festsetzung des Ausgleichs für die Einbusse im Finanzausgleich bei Zusammenschlüssen von Gemeinden. Verpflichtungskredit 2023-2032; Verfügung
Erwägungen
1. Gestützt auf Art. 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1) sowie Art. 24 der Verordnung vom 22. August 2001 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV; BSG 631.111) wird der Gemeinde
Münchenbuchsee (Zusammenschluss mit Diemerswil)
für die erlittenen finanziellen Einbussen durch den Zusammenschluss für das Jahr 2023 bzw. für die gesamte Geltungsdauer der Übergangszeit (2023-2032) folgende Ausgleichszahlungen ausgerichtet. Vorbehalten sind die Auswirkungen zukünftiger Rechtsänderungen auf die Einbussen.
Gemeinde Ausgleichszahlung für das Jahr Ausgleichszahlung für die ganze 2023 in CHF (100 %) Übergangszeit 2023 bis 2032 in CHF (775 % *) Münchenbuchsee 23791.00 184380.00
Es handelt sich um eine einmalige und gebundene Ausgabe (Art. 27, Art. 30 Abs. 2 FHG; BSG 620.0). Gesprochen wird ein Verpflichtungskredit (Art. 32 FHG) über CHF 184380.00 (Produktgruppe Nr. 07.31.9030 Finanzausgleich Bund-Kanton! Kanton-Gemeinden).
2. Die vorstehende Verfügung des Regierungsrates wird der Gemeinde Münchenbuchsee durch die Finanzverwaltung eröffnet.
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 12.03.20231 Version: 21 Dok.-Nr.: 275511 1 Geschäftsnummer: 2023.FINFV.78 1/2
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Zustellung schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.
Verteiler — Finanzdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 12.03.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 990910701 Geschäftsnummer: 2023.FINFV.78 2/2