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2023.FINGS.238

Vernehmlassung des Bundes: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit». Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Frau Bundesrätin Karin Keller Sutter Eidgenössisches Finanzdepartement

Per Mail: frank.schmidbauer@efv.admin.ch jonas.vetter@efv.admin.ch

RRB Nr.: 1107/2023 25. Oktober 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verlangt einerseits, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen und anderseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. Diese Anliegen sollen durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung (BV) zur Geld- und Währungspolitik aufgenommen werden.

Sowohl die Bargeldversorgung als auch die Bestimmung des Frankens als Schweizer Währung sind bereits durch die geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt. Der Handlungsbedarf ist somit formaler und nicht inhaltlicher Natur.

Die Anhebung von bereits heute in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen auf Verfassungsstufe scheint uns indes angemessen: Zum einen werden die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung bekräftigt. Zum anderen beruht die neue Verfassungsbestimmung auf präzisen rechtlichen Grundlagen, deren Auslegung bereits gefestigt ist.

Demgegenüber ist die Formulierung des Initiativtextes wenig präzise und sollte deshalb nicht in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat mit dem Beschluss des Bundesrates, der Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, einverstanden.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.09.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 274791 I Geschäftsnummer: 2023.FINGS.238 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Finanzdirektion — frank.schmidbauer@efv.admin.ch — jonas.vetter@efv.admin.ch

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.09.20231 Version: 3 I Dok.-Nr.: 99090467 I Geschäftsnummer: 2023.FINGS.238 2/2

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Costituzione federale della Confederazione Svizzera, Art. 99 — letto nella versione del 13 febbraio 2022; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2024 e 3 marzo 2024.