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2023.RRGR.107

M 080-2023 Fisli (Meikirch, SP) Sockelanstellung für Schulleitungen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 080-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.107

Eingereicht am: 15.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fisli (Meikirch, SP) (Sprecher/in) Widmer (Bern, Grüne) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Esseiva (Bern, FDP) Blum (Melchnau, SP) Hilty Haller (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023

RRB-Nr.: 709/2023 vom 21. Juni 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Sockelanstellung für Schulleitungen

Der Regierungsrat wird beauftragt, für die Schulleitungen eine Sockelanstellung festzulegen, die unabhängig von der Schulgrösse ist, und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Seit Einführung der geleiteten Schulen nehmen die Aufgaben der Schulleitungen stetig zu. Es gibt jedoch viele Grundaufgaben, die jede Schulleitung erledigen muss. Dies unabhängig davon, wie gross die Schule ist. Dazu gehören zum Beispiel, Finanzen zu planen und zu überwachen, Schulentwicklung durchzuführen, Öffentlichkeitsarbeit usw. Die Festlegung der Schulleitungspensen erfolgt im Kanton Bern jedoch entsprechend der Anzahl Schülerinnen und Schüler, der Anzahl Lektionen und der Anzahl Lehrpersonen. Der Schulleitung einer kleinen Schule werden also entsprechend weniger Stellenprozente zugeteilt als der Schulleitung einer grossen Schule.

Nun gibt es aber diverse Aufgaben, die eine Schulleitung so oder so zu leisten hat, egal wie gross die Schule ist. Deshalb leisten die Leitungspersonen von kleineren Schulen häufig Überstunden, die nicht entgolten werden können. Schulleitungsstellen von kleinen Schulen sind deutlich häufiger vakant als diejenigen von grossen Schulen. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden.

Der Kanton ist in der Pflicht, das Schulleitungspensum entsprechend dem Arbeitsaufwand auf einer fairen Basis zu berechnen. Hier gilt es, eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen und die

entsprechende Finanzierung zu gewährleisten. Gerade auch in Bezug auf den prekären Lehrpersonenmangel ist die Arbeitsbelastung aufgrund von langwierigen Prozessen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung bei kleineren Schulen verhältnismässig aufwändiger – ebenso wie die Betreuung von Personal mit ungenügender Ausbildung. Es braucht eine Sockelanstellung für alle Schulleitungen, unabhängig von der Grösse der Schule.

Einige Kantone haben diesbezüglich bereits Vorgaben gemacht, so beispielsweise die Kantone Zürich und Uri (Grundsockel 0,2 Vollzeitstellen pro Gemeinde) oder Thurgau (Sockelaufwand 10 Stellenprozente). Zusätzlich sollen die Stellenprozente der Schulleitungen entsprechend der Anzahl Schülerinnen und Schüler, der Anzahl Lektionen und der Anzahl Lehrpersonen definiert werden, so wie es bis anhin gehandhabt wird, aber mit Berücksichtigung des Sockelpensums. Es ist darauf zu achten, dass Sockelanstellungen nicht der Strukturerhaltung, sondern der Stärkung von Schulleitungen und Schulstrukturen dienen.

Begründung der Dringlichkeit: Der Lehrpersonenmangel ist akut. Mit Sockelbeiträgen werden die Schulleitungen entlastet, und dies wiederum entlastet die Lehrpersonen. Bei diversen Studien ist herausgekommen, dass nun dringend in Schulleitungen und Klassenlehrpersonen investiert werden muss, damit die Qualität unserer Schulen sichergestellt werden kann.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheid- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 27 des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte mit Umsetzung in Art. 91 Abs. 2 der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat anerkennt die gestiegenen Ansprüche an die Schulleitungen der Volksschulstufe, die sich nicht nur aufgrund der angespannten Stellensituation bei den Lehrkräften ergibt. Bereits seit einigen Jahren hat die Arbeitslast der Schulleitungen zugenommen. Neben der erwähnten zeitaufwändigen Rekrutierung von geeignetem Personal waren und bleiben Schulleitungen bei der Krisenbewältigung von Corona, der Zuweisungen von Flüchtlingskindern oder wegen der allgemeinen Schulentwicklung stark gefordert. Wo möglich, hat die Bildungs- und Kulturdirektion Sofortmassnahmen ergriffen, um die Schulleitungen so gut als möglich auf der Basis des geltenden Rechts zu entlasten. So wurde z. B. die Schulleitungsausbildung an der PH Bern den heutigen Anforderungen angepasst, was aufgrund der erfreulichen Nachfrage auf positive Resonanz stösst oder es wurden die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Contact tracing entschädigt. Gleichzeitig wurden zusammen mit den Ansprechpartnern, wie z. B. dem Verband Bernische Gemeinden oder den Berufs- und Personalverbänden die heutigen Anstellungsbedingungen der Lehrkräfte und der Schulleitungen analysiert und zukunftsfähige Lösungen entwickelt. Eine Sockelanstellung für Schulleitungen der Volksschulstufe analog der Sekundarstufe II steht dabei im Vordergrund. Viele Aufgaben der Schulleitungen sind unabhängig der Schulgrösse zu erledigen, was die heutige Berechnungsformel für die Schulleitungsressourcen zu wenig berücksichtigt. Damit nicht unerwünschte Anreize zur Verkleinerungen der Schulorganisationseinheiten geschaffen werden, sollte eine Sockelanstellung nicht zu hoch ausfallen. Daher sind allfällig weitergehende Ressourcenaufstockungen in der Berechnungsformel mittels Erhöhung des Faktors Auszubildende pro Schule vorzunehmen, da gerade die Anzahl Schülerinnen und Schüler den Arbeitsaufwand wesentlich mitbestimmt (z. B. Koordination, Konflikte; Laufbahnentscheide oder Schulraumplanung).

Unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen ist der Regierungsrat aufgrund der oben ausgeführten Erwägungen bereit, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat