2023.RRGR.113
I 086-2023 Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Übersicht der kantonalen Aufgaben. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 086-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.113
Eingereicht am: 15.03.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vögeli (Frauenkappelen, GLP) (Sprecher/in) Freudiger (Langenthal, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 08.06.2023
RRB-Nr.: 812/2023 vom 05. Juli 2023 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Übersicht der kantonalen Aufgaben
Der Kanton Bern erfüllt vielseitige Aufgaben und stellt einen guten Service Public sicher. Das ist grundsätzlich begrüssenswert. Es kommen trotz hoher Steuerlast jedoch finanziell anspruchsvolle Zeiten auf den Kanton zu. In der Vergangenheit wurden oft auch Vergleiche mit anderen Kantonen angestellt und – im Rahmen der Budgetdebatte 2023 – von einem Votanten impliziert, der Kanton Bern erbringe mehr Leistungen als nötig. Vor dem Hintergrund der kommenden Budgetdebatte 2024 sind möglichst viele Informationen für eine breite und gut informierte Budgetdebatte zentral. Insbesondere kann die bessere Datengrundlage helfen, früher Massnahmen zu antizipieren, und verhindert womöglich zahlreiche Budgetanträge und Planungserklärungen, die im Budgetprozess 2023 verhältnismässig spät eingereicht wurden.
Um eine solche gewährleisten zu können, wird der Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Welche Aufgaben erfüllt der Kanton aktuell, zu denen er nicht durch übergeordnetes Recht oder Verpflichtungen aus Konkordaten verpflichtet ist?
2. Welche Aufgaben, die der Kanton zu erfüllen hat, werden in grösserem Umfang als gesetzlich notwendig erbracht?
3. Wie hoch sind die Kosten der Aufgaben im Sinne der ersten und zweiten Frage, aufgeschlüsselt pro Tätigkeitsbereich?
4. Kann eine Aussage getroffen werden, welche der Aufgaben durch die Mehrzahl der anderen Kantone ebenfalls im verhältnismässig gleichem Umfang wie im Kanton Bern erbracht werden?
Begründung der Dringlichkeit: Die Daten sollen als Grundlage für die anspruchsvolle Budgetdebatte 2024 zur Verfügung stehen. Damit dies gewährleistet ist, muss die Finanzkommission diese Daten bereits zu Beginn des Budgetprozesses haben.
Antwort des Regierungsrates
Gemäss Artikel 101 Absatz 4 der Kantonsverfassung (KV) sind sämtliche Aufgaben des Kantons periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit zu überprüfen.
Die Überprüfung der Kantonsaufgaben war bereits mehrmals Thema von Vorstössen des Grossen Rates. Der Grosse Rat wird zudem parallel zur vorliegenden Interpellation in der Herbs tsession 2023 die Motion 289-2022, von Arx (GLP), «Erbringung und Finanzierung freiwilliger Leistungen durch den Kanton» behandeln. Mit der Motion wird ein Bericht gefordert, in dem die freiwilligen Leistungen des Kantons dargestellt werden sollen. Als freiwillig werden dabei die Leistungen definiert, die der Kanton nicht aufgrund übergeordneten Rechts erbringen muss.
In seiner Vorstossantwort teilte der Regierungsrat das grundsätzliche Anliegen der Motion, Entscheidgrundlagen zu erarbeiten, damit insbesondere das Kosten-Nutzen-Verhältnis einzelner Leistungen eingeschätzt und gestützt darauf die Aufgabenerfüllung überprüft werden kann. Wie in der Antwort auf die Motion von Arx dargelegt, hat der Regierungsrat am 22. Februar 2023 für die nächste periodische Aufgabenüberprüfung gemäss Artikel 104 Absatz 4 KV die Finanzdirektion beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BAK Economics AG (Basel) sowie den Direktionen und der Staatskanzlei eine Evaluation des Finanzhaushaltes bzw. eine Benchmarkanalyse durchzuführen. Die Evaluation umfasst dabei eine systematische Analyse der Ausgabenseite nach Aufgabenfeldern im interkantonalen Vergleich. Ziel der Analyse ist es, staatliche Aufgabenfelder mit auffälligen Kostenstrukturen zu identifizieren sowie potentielle Handlungsfelder im Hinblick auf die allfällige Erarbeitung von Entlastungsmassnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse der aufwändigen Arbeiten zur Benchmarkanalyse werden dem Regierungsrat voraussichtlich per Ende April 2024 vorliegen. Eine ähnliche Benchmarkanalyse diente im Kontext der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014 und des Entlastungspakets 2018 als wertvolle Entscheidgrundlage für die Festlegung von Entlastungsmassnahmen.
Der Regierungsrat legte in seiner Motionsantwort weiter dar, dass er den Fokus des verlangten Berichts auf freiwillige Leistungen aus verschiedenen Gründen als wenig zielführend erachtet und dass die verlangte Berichterstattung eine ähnliche Zielsetzung wie die bereits begonnene Benchmarkanalyse verfolgt. Er beantragte dem Grossen Rat, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet der Regierungsrat die Fragen der Interpellation wie folgt:
1. Welche Aufgaben erfüllt der Kanton aktuell, zu denen er nicht durch übergeordnetes Recht oder Verpflichtungen aus Konkordaten verpflichtet ist?
Der Kanton Bern erfüllt eine grosse Anzahl verschiedenster Aufgaben. Eine Übersicht, zur Erfüllung welcher Aufgaben der Kanton durch übergeordnetes Recht oder durch Konkordate verpflichtet ist, besteht nicht. Sie müsste aufwändig speziell erstellt werden. Aus Sicht des Regierungsrates wäre eine solche Ausscheidung kaum sinnvoll realisierbar und nicht zielführend:
Jede Aufgabe des Kantons beruht auf einer gesetzlichen Grundlage. Auch Leistungen, die nicht durch übergeordnetes Recht zwingend vorgeschrieben sind, können nicht ohne weiteres als freiwillig bezeichnet werden. Die Anpassung oder Aufhebung einer staatlichen Aufgabe geschieht meist, indem die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen geändert werden. Ausser bei zwingenden bundesrechtlichen Verpflichtungen gibt
es dabei letztlich keine verlässlichen Kriterien, welche Leistungen des Kantons freiwillig sind und welche nicht.
Soweit eine Übersicht über als freiwillig definierte Leistungen in Abgrenzung zu als zwingend vorgeschriebenen Leistungen überhaupt verlässlich erstellt werden könnte, würde sie eine blosse Momentaufnahme im Hinblick auf die heute geltenden gesetzlichen Regelungen darstellen. Aus Sicht des Regierungsrates würde sie dementsprechend keine taugliche Grundlage für die Budgetdebatte liefern. Ob und in welchem Umfang kantonale Leistungen abgebaut werden können und welche Folgen dies zeitigen würden, ist stets auch eine Frage politischer Würdigungen, die im Einzelfall in einem Dialog zwischen Regierungsrat und dem Grossen Rat vorgenommen werden müssen. Bezüglich einer Reduktion des Umfangs oder der Qualität einer Leistung muss zudem beachtet werden, dass eine solche nicht nur bei freiwilligen Leistungen, sondern auch bei rechtlich vorgeschriebenen Leistungen geprüft werden kann. Dementsprechend würde eine Aufgabendiskussion primär über Leistungen, die nicht zwingend aufgrund von übergeordnetem Recht erbracht werden müssen, zwangsläufig erhebliche Lücken aufweisen.
2. Welche Aufgaben, die der Kanton zu erfüllen hat, werden in grösserem Umfang als gesetzlich notwendig erbracht?
Wie bereits erwähnt, beruht jede kantonale Aufgabe auf einer gesetzlichen Grundlage. Um die Frage 2 zu beantworten, müsste bei jeder einzelnen Aufgabe aufwändig überprüft werden, inwieweit diese über ein allfällig gesetzlich vorgeschriebenes Minimum hinaus erfüllt wird. Soweit eine solche Unterscheidung überhaupt möglich wäre, stellt sie aus Sicht des Regierungsrates keine taugliche Entscheidgrundlage zur Aufgabenüberprüfung dar (vgl. Antwort auf Frage 1).
3. Wie hoch sind die Kosten der Aufgaben im Sinne der ersten und zweiten Frage, aufgeschlüsselt pro Tätigkeitsbereich?
Wie in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 dargelegt, kann der Regierungsrat diese Frage nicht beantworten.
4. Kann eine Aussage getroffen werden, welche der Aufgaben durch die Mehrzahl der anderen Kantone ebenfalls im verhältnismässig gleichem Umfang wie im Kanton Bern erbracht werden?
Diese Frage soll durch die eingangs erwähnte Benchmarkanalyse, deren Ergebnisse dem Regierungsrat voraussichtlich per Ende April 2024 vorliegen, beantwortet werden. Die Ergebnisse der bisherigen Benchmarkanalysen sind im Bericht vom 26. Juni 2013 des Regierungsrates an den Grossen Rat (RRB 0891/2013), Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) und im Bericht vom 28. Juni 2017 des Regierungsrates an den Grossen Rat (RRB 0693-2017), Entlastungspaket 2018 (EP 2018) dargestellt.
Verteiler ‒ Grosser Rat