2023.RRGR.205
M 155-2023 Blatti (Oberwil i. S., EDU) Dezentrale Ausbildungsinfrastruktur für Feuerwehr und Zivilschutz erhalten. Antwort des Regierungsrates
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 155-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.205
Eingereicht am: 15.06.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Blatti (Oberwil i. S., EDU) (Sprecher/in) Matti (Zweisimmen, Die Mitte) Schär (Schönried, FDP) Knutti (Weissenburg, SVP) Gerber (Reconvilier, EVP) Bösiger (Niederbipp, SVP) Weitere Unterschriften: 2
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 12.09.2023
RRB-Nr.: 1156/2023 vom 01. November 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Dezentrale Ausbildungsinfrastruktur für Feuerwehr und Zivilschutz erhalten
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Ausbildungsstandorte von Zivilschutz und Feuerwehr in den Regionen zu erhalten.
Begründung:
Regionaler Bezug: Im Kanton Bern wird die grosse Mehrheit der Feuerwehren und Zivilschutzorganisationen sowie der regionalen und kantonalen Führungsorgane aus der Miliz rekrutiert. Die Verankerung und der Rückhalt in der Bevölkerung sowie bei den Arbeitgebern in Bezug auf das Milizsystem sollen und müssen künftig erhalten bleiben.
Lange Anfahrtswege an einen zentralen Ausbildungsort können für die Auszubildenden ein Grund sein, sich nicht mehr für öffentliche Aufgaben zu engagieren. Die Verankerung in der Bevölkerung basiert auf dem Milizsystem und der Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf. Eine regionale Ausbildung ist auch ein Beitrag an die regionale Wertschöpfung und die Nachhaltigkeit.
Zentral soll weiterhin die Ausbildung angeboten werden, die spezielle, teure Infrastrukturen voraussetzt, während die Grundausbildung und Wiederholungskurse vor Ort in den Regionen erfolgen soll.
Begründung der Dringlichkeit: Um der GVB durch den Entscheid des Grossen Rates Planungsübersicht zu geben, ist
es wichtig, das Geschäft in der Dezembersession 2023 zu beraten.
Antwort des Regierungsrates
Im Kanton Bern sind gemäss geltendem Recht die Gemeinden für die Ausbildung im Zivilschutz zuständig. Dem Kanton kommt eine Aufsichtsfunktion zu und er ist gegenüber dem Bund für die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreiben die Gemeinden aktuell fünf Regionale Kompetenzzentren (RKZ) in Aarwangen, Büren an der Aare, Köniz, Spiez und Tramelan. Die Trägerschaften sind Gemeindeverbände oder Aktiengesellschaften, an denen der Kanton nicht beteiligt ist. Gemeinden, die nicht an solchen Trägerschaften beteiligt sind, kaufen die Ausbildungsleistung bei einem dieser fünf Zentren ein. Der Kanton kann die dezentrale Ausbildungsinfrastruktur für Zivilschutz somit nicht erhalten, da er weder dafür zuständig noch diese sich in seinem Eigentum befinden.
An den oben genannten Standorten werden – mit Ausnahme von Tramelan – nebst Zivilschutzausbildungen auch Ausbildungen im Bereich der Feuerwehr durchgeführt, für die das Kantonale Feuerwehrinspektorat (FWI) der Gebäudeversicherung Bern (GVB) zuständig und verantwortlich ist. Die Feuerwehr bietet zudem auch Ausbildungen in Thun und Zweisimmen an.
Verschiedene der erwähnten Zentren sehen sich aktuell mit finanziellen und/oder personellen Herausforderungen konfrontiert. Zudem wird das Ausbildungsumfeld (Bestände, Digitalisierung, Milizsystem, Ausbildungsmethodik) in den nächsten Jahren voraussichtlich starken Veränderungen unterliegen. Aus diesem Grund wurde von der GVB zusammen mit dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) ein Projekt lanciert, das die Überprüfung der Ausbildungsinfrastruktur zum Gegenstand hat. Aus Sicht des BSM können die heutigen Zentren den aktuellen und insbesondere den künftigen Anforderungen an die Ausbildungsqualität nicht mehr – oder nur nach erheblichen Investitionen in die Infrastruktur – in sämtlichen Belangen gerecht werden. Weiter stellt die zunehmende Volatilität der Anzahl Auszubildenden im Hinblick auf das Instruktionspersonal grosse Herausforderungen an die Flexibilität. Die GVB teilt diese Einschätzung bezogen auf die Feuerwehrausbildung.
Die Analyse ergab, dass die Zivilschutz- und Feuerwehrausbildung dann attraktiv und zukunftsgerichtet betrieben werden kann, wenn sie an einem modern ausgerüsteten Ausbildungsstandort im Kanton angeboten wird. Dies insbesondere deshalb, weil so die Synergien zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes optimal genutzt werden können, Investitionen in kostenintensive Infrastruktur und Ausgaben für deren Unterhalt und Erneuerung nur an einem Standort erforderlich sind und das Ausbildungszentrum wie auch die teure Infrastruktur durch die hohe Teilnehmerzahl flexibel und gut ausgelastet werden können. Hinzu kommt, dass eine zentrale Lösung gegenüber heute einen reduzierten, effizienten Planungs-, Koordinations-, Logistik-, Personal- und Materialaufwand ermöglicht. An der heutigen Zuständigkeit der Gemeinden für die Ausbildung kann festgehalten werden, indem die Gemeinden die Ausbildungsangebote am zentralen, von der GVB betriebenen Standort beziehen. Die Einrichtung eines zentralen Ausbildungsstandorts würde die Gemeinden somit von Investitionen in die bestehenden Zentren und deren Weiterbetrieb entlasten. Die Trägerschaften und Betreiber der heutigen RKZ sowie der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) wurden in die entsprechenden Diskussionen einbezogen. Die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens wird derzeit geprüft.
Im Zivilschutz werden die Wiederholungskurse bereits heute durch die kommunalen Zivilschutzorganisationen direkt in den Gemeinden durchgeführt. Dies soll auch in Zukunft so bleiben, womit gewährleistet ist, dass die Verankerung und der Rückhalt in der Bevölkerung sowie bei den Arbeitgebenden erhalten bleibt. Grundsätzlich wäre es auch möglich, gewisse Kurse der Grund- und Kaderausbildung, für die keine spezielle Infrastruktur benötigt wird, dezentral durchzuführen. Für den Ausbildungsbereich Feuerwehr ist bereits heute klar, dass nur Ausbildungssequenzen, die hohe Anforderungen an spezielle technische Infrastruktur stellen (Brandbekämpfung,
ABC-Wehr, Technische Hilfe, Personenrettungen bei Unfällen usw.), zentral im neuen Ausbildungszentrum erfolgen sollen. Alle übrigen Ausbildungsmodule sollen wenn immer möglich und sinnvoll, direkt in den Gemeinden und Regionen angeboten werden.
Bei der Schutzdienstpflicht handelt es sich genauso wie bei der Militärdienstpflicht um eine nationale Dienstpflicht, die in der Bundesverfassung verankert ist. Wer nicht militärdiensttauglich, aber schutzdiensttauglich ist, muss Schutzdienst leisten, unabhängig davon, wo die Ausbildung erfolgt. Hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Familie und Beruf ist der Anfahrtsweg zu einem Ausbildungsstandort nur einer von mehreren Faktoren. Genauso wichtig ist z. B. die Möglichkeit, zwischen mehreren Ausbildungsterminen den für Familie und Arbeitgeber passendsten ausw ählen zu können und die für die Ausbildung zur Verfügung stehende Zeit möglichst effizient zu nutzen. Insoweit hat ein zentrales Kursangebot mit entsprechenden Wahlmöglichkeiten oder auch der Flexibilität, Kurse modulweise zu besuchen, bezüglich Vereinbarkeit Vorteile gegenüber der heutigen Situation. Aktuell können den Schutzdienstleistenden auf «ihrem» Zentrum aufgrund der geringen Anzahl durchgeführter Kurse kaum Wahlmöglichkeiten zugestanden werden und Ausfälle beim Instruktionspersonal lassen sich bei laufenden Kursen aufgrund des kleinen Personalbestandes kaum kompensieren. Dies hat zur Folge, dass Schutzdienstleistende teilweise nach nicht vollständig absolvierten Ausbildungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut für den gesamten Kurs aufgeboten werden müssen. Erfahrungen im Feuerwehrbereich haben zudem gezeigt, dass seitens der kommunalen Feuerwehren eine professionelle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Ausbildungsinfrastruktur (heute vielfach sogar ausserkantonal, z. B. im ifa Balsthal/SO) geschätzt und ein längerer Anfahrtsweg dafür in Kauf genommen wird. Ausbildungen auf solchen Anlagen absolvieren zu dürfen, wird von den Angehörigen der Feuerwehr als motivierend und als Auszeichnung empfunden.
Es ist nicht die Absicht des Regierungsrates und der GVB, die gesamte Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren und des Zivilschutzes zu zentralisieren. Sofern möglich, sinnvoll und effizient, sollen Aus- und Weiterbildungen weiterhin dezentral in den Gemeinden bzw. Regionen möglich sein. Hingegen ist aus qualitativer und aus finanzieller Perspektive anzustreben, moderne, teure und aufwendige Infrastrukturen nur einmal zu bauen, um diese dafür gut auslasten und ein flexibles und attraktives Kursprogramm anbieten zu können. Damit wird die Vereinbarkeit von Feuerwehr- oder Zivilschutzdienst mit Familie und Beruf erhöht. Der Ist-Zustand der Ausbildungslandschaft wurde im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der GVB und des BSM analysiert. Die infrastrukturelle und wirtschaftliche Machbarkeit einer zentralen Ausbildungsinfrastruktur im oben beschriebenen Rahmen wird aktuell geprüft. Angesichts dieser Ausgangslage beantragt der Regierungsrat die Annahme des Vorstosses als Postulat.
Verteiler ‒ Grosser Rat