Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2023.RRGR.37

I 015-2023 SVP (Schneider, Biel) Asylmegawelle: Folgen für den Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 015-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.37

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Schneider, Biel/Bienne) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 09.03.2023

RRB-Nr.: 525/2023 vom 10. Mai 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Asylmegawelle: Folgen für den Kanton Bern

Gemäss jüngsten Medienberichten wird in Gemeinden in ZH und AG Schweizern das Mietverhältnis in gemeindeeigenen Liegenschaften gekündigt, um diese anschliessend für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzen zu können.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie viele Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden sind im Kanton Bern zurzeit vorhanden? Wie viele davon sind bereits belegt?

2. Plant der Kanton weitere Unterbringungsplätze? Wenn ja, wo?

3. Plant der Kanton, auch Zivilschutzanlagen und Armeeanlagen für die Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen? Falls ja, welche Folgen hätte dies für die Arbeit von Zivilschutz und Armee?

4. Wie viele Personen mit Status S und wie viele im oder mit abgeschlossenem Asylverfahren (N, VA, B) wurden 2022 dem Kanton zugeteilt, und wie sahen die Zahlen in den Monaten Januar 2023 und Februar 2023 aus?

5. Wie hoch waren die Kosten 2022, und mit welchen Entwicklungen rechnet der Regierungsrat in Bezug auf die Kosten 2023 für a) Versicherungsprämien für Personen im Asylbereich? b) Entschädigung von Gastfamilien für die Privatunterbringung? c) das gesamte Asylwesen im Kanton Bern?

Begründung der Dringlichkeit: Die Lage spitzt sich rasch zu und die Sorge in der Bevölkerung wächst. Es braucht rasche Aufklärung.

Antwort des Regierungsrates

Im Asyl- und Flüchtlingsbereich zeichnet sich ein schwieriges Jahr 2023 ab. Zwar hat sich die Zahl der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den letzten Monaten stabilisiert, die Fluchtbewegungen aus anderen Herkunftsländern bleiben jedoch hoch und die Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) deuten auf eine erneute deutliche Zunahme der Asylgesuche ab Frühling 2023 hin.

Zu Frage 1: Wie viele Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden sind im Kanton Bern zurzeit vorhanden? Wie viele davon sind bereits belegt?

Im Kanton Bern liegt der Asyl- und Flüchtlingsbereich weitgehend in der Verantwortung der kantonalen Behörden. In einer ersten Phase ist die Unterbringung in Kollektivunterkünften vorgesehen. Diese Strukturen müssen aufgrund der aktuellen Lage und den Prognosen des Bundes laufend ausgebaut werden. Derzeit gibt es rund 40 Kollektivunterkünfte im Kanton Bern, dabei wird zwischen Kollektivunterkünften für Personen mit Status S, dem regulären Asylwesen und unbegleiteten Minderjährigen unterschieden. Kapazitäten und Auslastung präsentieren sich wie folgt (Stand 21.04.2023):

Status S Reguläres Unbegleitete Total Asylwesen Minderjährige Kapazität 1257 2138 384 3779 Untergebrachte Personen - 784 - 1350 - 355 - 2489 Zusätzlich belegte Plätze1 - 115 - 325 -5 - 445 Freie Plätze 358 463 24 845

Weitere 265 Plätze in der temporären Unterkunft Viererfeld werden als Reserve gehalten und können variabel eingesetzt werden. Ferner leben 1’696 Personen mit Schutzstatus S bei Gastfamilien und 5283 Personen mit Status S in eigenen Wohnungen. Im regulären Asylwesen leben 5014 Personen in eigenen Wohnungen. Da diese nach Bedarf angemietet oder gekündigt werden, ist für Wohnungen keine Aussage zur Kapazität möglich. Dank vorausschauender Planung sollten die Reserven aus den freien Kapazitäten bis in die Sommermonate ausreichen.

Zu Frage 2: Plant der Kanton weitere Unterbringungsplätze? Wenn ja, wo? Die Realisierung einer Kollektivunterkunft ist eine schwierige Aufgabe, da mit einem knappen Budget Liegenschaften mit einem speziellen Anforderungsprofil gemietet und hergerichtet werden müssen. Zudem sollten die Liegenschaften über längere Zeit zur Verfügung stehen und nicht nur während einiger Monate. Die Skepsis von Seiten der Gemeinden und der Anwohnerschaft ist oftmals gross. Viele Gemeinden wirken leider nicht in ausreichendem Mass unterstützend mit, in gewissen Fällen sogar verhindernd. Alle diese Faktoren führen dazu, dass auch in einem grossen Kanton wie Bern die Anzahl Objekte, die als Kollektivunterkünfte verwendet werden können, überschaubar ist. Dennoch konnten seit dem Beginn der Ukrainekrise fast 2000 Plätze in Kollektivunterkünften im Kanton Bern bereitgestellt werden. Leider liegt der Markt aber nun brach und es zeichnet sich aktuell nur ein Projekt für das reguläre Asylwesen ab.

Plätze die aufgrund von Familienkonstellationen nicht zur Verfügung stehen (z.B. dreiköpfige Familien in 4er Zimmern).

Zu Frage 3: Plant der Kanton, auch Zivilschutzanlagen und Armeeanlagen für die Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen? Falls ja, welche Folgen hätte dies für die Arbeit von Zivilschutz und Armee? Bei einem Engpass können die zuständigen Stellen bereits heute Zivilschutzanlagen quasi als «normale» Mietobjekte nutzen. Entsprechende Verträge mit ausgewählten Gemeinden als Anlagenbesitzerinnen bestehen, damit diese Anlagen rasch bereitgestellt und von den regionalen Partnern der GSI genutzt werden können. Der Zivilschutz ist dabei weder involviert noch direkt betroffen. Von dieser Nutzung zu unterscheiden ist die Bereitstellung und der Betrieb von Zivilschutzanlagen durch den Zivilschutz. Ein Aufgebot des Zivilschutzes für die vorübergehende Betreuung zusätzlicher, neu eröffneter Unterkünfte während bis zu vier Wochen ist grundsätzlich möglich, sofern sich bei den regionalen Partnern der GSI ein Engpass abzeichnet (vgl. RRB Nr. 1380/20222). Diese Lösung würde die Inbetriebnahme von bis zu drei Zivilschutzanlagen in Zusammenarbeit mit Schutz und Rettung Bern und im Perimeter des Asylsozialdienstes der Stadt Bern innerhalb weniger Tage ermöglichen. Vier weitere Zivilschutzanlagen könnten innerhalb von einigen Wochen in Betrieb genommen werden. Spätestens nach vier Wochen würden aber sämtliche Zivilschutzanlagen mit Personal der regionalen Partner der GSI betrieben werden. Der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes ist immer nur als temporäre Überbrückung vorgesehen. Die Nutzung von Unterkünften der Armee ist nicht geplant, da bei Kapazitätsengpässen erfahrungsgemäss der Bund, der ähnliche Herausforderungen im Unterbringungsbereich zu bewältigen hat wie die Kantone, für diese zuerst berücksichtigt wird.

Zu Frage 4: Wie viele Personen mit Status S und wie viele im oder mit abgeschlossenem Asylverfahren (N, VA, B) wurden 2022 dem Kanton zugeteilt, und wie sahen die Zahlen in den Monaten Januar 2023 und Februar 2023 aus? Im Jahr 2022 wurden dem Kanton Bern 8846 Personen mit Status S und 1933 Personen mit «regulärem Asylverfahren» zugeteilt. Im Januar 2023 waren es 288 bzw. 202, im Februar 2023 waren es 267 bzw. 232 und im März waren es 252 bzw. 185.

Zu Frage 5: Wie hoch waren die Kosten 2022, und mit welchen Entwicklungen rechnet der Regierungsrat in Bezug auf die Kosten 2023 für a) Versicherungsprämien für Personen im Asylbereich? b) Entschädigung von Gastfamilien für die Privatunterbringung? c) das gesamte Asylwesen im Kanton Bern? Zu Frage 5a: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 27,8 Millionen Franken für Krankenversicherungsprämien für Personen im Asylbereich aufgewendet.

Zu Frage 5b: Auf Antrag richtet der regionale Partner den Gastfamilien einen Beitrag an die Kosten der Unterbringung von 195 Franken je Person und Monat aus, sofern es sich um länger dauernde Lösungen handelt (ab 3 Monaten). Dieser Wert entspricht dem Beitrag des Bundes, der dem Kanton Bern für die Unterbringung zufliesst. Die Anzahl Personen in Gastfamilien beträgt aktuell 1696 (Stand 21.04.23). Die Zahlen für 2022 stehen noch nicht zur Verfügung. Unter der Annahme, dass alle Gastfamilien die Entschädigung

RRB 1380/2022 vom 21.12.2022: Angespannte Lage im Asylbereich: Einsatz von Zivilschutzanlagen und Personal des Zivilschutzes zur vorübergehenden Entlastung

beantragen und sich die Anzahl privat untergebrachter Personen nicht ändert, ist für 2023 mit Kosten in Höhe von 4 Millionen Franken zu rechnen.

Zu Frage 5c: Die Gesamtkosten des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im engeren Sinn betrugen 2022 232,6 Millionen Franken Abzüglich der Bundespauschalen von 211,9 Millionen Franken resultierten für den Kanton Bern Kosten vor Lastenausgleich von 20,7 Millionen Franken. Diese Zahlen beinhalten die Kosten für Sozialhilfe, Gesundheitskosten, Integration und Unterbringung für diejenigen Personen, die in der Sozialhilfezuständigkeit des Kantons sind. Diese Kosten sind nur zum Teil aus Beiträgen des Bundes gedeckt. Nicht enthalten sind u. a.: – Kosten für die Nothilfe an Personen mit rechtskräftig abgelehntem Asylgesuch, – Kosten für die Sozialhilfe von Personen, die seit mehr als 5 (Flüchtlinge) bzw. 7 Jahren (vorläufig Aufgenommene) in der Schweiz leben und für deren Sozialhilfe die Gemeinden zuständig sind. Für diese Gruppe übernimmt der Bund keine Kosten mehr, – Restfinanzierung des Kantons auf Grund der Zuweisung des Bundes von gesundheitlich beeinträchtigten Personen an die Kantone mit Unikliniken, – behinderungsbedingte Kosten. Ebenfalls nicht aufgeführt sind die Verwaltungskosten der Zentralverwaltung (Amt für Integration und Soziales, Amt für Bevölkerungsdienste). Eine eigentliche «Vollkostenrechnung» ist nicht möglich, weil Personen des Asylbereichs auch fast alle staatlichen Leistungen beanspruchen, die der einheimischen Bevölkerung offenstehen (Bsp. Schule / Bildung, familienergänzende Kinderbetreuung Beratungen, weitere soziale Leistungsangebote). An den Kosten der Regelstrukturen beteiligt sich der Bund nicht. Aufgrund der zu erwartenden Zunahme von Asylgesuchen sowie der Kostensteigerungen infolge der Inflation (z. B. höhere Mietnebenkosten), rechnet der Kanton Bern für 2023 mit einem Anstieg der Kosten im engeren Asyl- und Flüchtlingsbereich von ca. 4,5 Prozent.

Verteiler ‒ Grosser Rat