Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2023.RRGR.55

M 033-2023 Siegenthaler (Bern, SP) Mieten tragbar machen - Familien unterstützen mit Mietzinsbeiträgen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 033-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.55

Eingereicht am: 06.03.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Siegenthaler (Bern, SP) (Sprecher/in) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Hilty Haller (Bern, Grüne) Buri (Konolfingen, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 09.03.2023

RRB-Nr.: 761/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Mieten tragbar machen – Familien mit Mietzinsbeiträgen unterstützen

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Kanton Bern Familienmietzinsbeiträge auszurichten, um Familien, deren Haushaltsbudget übermässig durch die Mietzinsen belastet wird, finanziell zu entlasten.

Begründung:

Der Mietzins ist einer der wichtigsten Budgetposten von Familienhaushalten. All erdings steigen die Mietzinse im Kanton Bern ungebremst. Zudem werden die Ausgaben für die Nebenkosten wegen der Energiekrise für die meisten Mietenden in diesem und wohl auch in den folgenden Jahren steigen. In diesem Jahr ist zudem mit einer Erhöhung des Referenzzinssatzes zu rechnen, was zu einer weiteren Erhöhung der Mietzinse führen wird.

Viele Menschen können sich die Kosten für ihre Wohnung schon jetzt kaum mehr leisten. Familien sind von den steigenden Mietzinsen besonders stark betroffen, weil sie grössere und damit in der Regel teurere Wohnungen brauchen als Einzelpersonen oder Paare, um mit ihren Kindern in einer angemessenen Wohnung zu leben. Für die Gesundheit und die Entwicklung der Kinder ist die Wohnsituation ein wichtiger Faktor, was auch der kantonale Familienbericht feststellt. Gleichzeitig ist es für Familien eine besondere Belastung, wenn sie umziehen müssen: Günstigere Wohnungen sind oft nicht in der Nachbarschaft zu finden und bedeuten für die Kinder, dass sie aus ihrem gewohnten Umfeld in der Schule, im Kindergarten, in der Kita oder in der Spielgruppe gerissen werden.

Der Kanton Basel-Stadt richtet seit den 1990er-Jahren Familienmietzinsbeiträge aus, um Familien finanziell zu entlasten. Die Erfahrungen aus Basel zeigen, dass die Familienmietzinsbeiträge Familien vor prekären finanziellen Bedingungen bewahren können. Eine externe Evaluation zu den Basler Familienmietzinsbeiträgen zeigt weitere positive Effekte: Die Familienmietzinsbeiträge reduzieren den Schwelleneffekt, der beim Austritt aus der Sozialhilfe entsteht, massgeblich und bewahren Familien vor der Abhängigkeit von Sozialhilfe. Auf die Preise auf dem Wohnungsmarkt ist hingegen kein negativer Effekt nachweisbar. Zudem stärken die Familienmietzinsbeiträge die soziale Durchmischung.

In der aktuellen Lage, in der die Teuerung und die steigenden Krankenkassenprämien die Familienbudgets zusätzlich belasten, ist es unumgänglich, dass der Kanton rasch Massnahmen ergreift, um Familien zu unterstützen. Mit den Familienmietzinsbeiträgen steht dazu ein wirksames und erprobtes Instrument zur Verfügung, das die Familienbudgets zielgerichtet und wirksam entlastet.

Begründung der Dringlichkeit: Die ökonomische Lage spitzt sich für viele Familien im Bereich des Wohnens aktuell stark zu: Die Nebenkosten steigen wegen den steigenden Energiepreisen stark an, und viele Familien werden Mitte Jahr eine Jahresabrechnung der Energiekosten erhalten, die sie schwer begleichen können. Weiter ist damit zu rechnen, dass Mitte Jahr der Referenzzinssatz steigt und Mieterhöhungen geltend gemacht werden können, die den Wohnraum weiter verteuern. Der Kanton Bern muss deshalb so rasch wie möglich Familienmietzinsbeiträge einführen, um den finanziellen Schwierigkeiten von Familien im Kanton Bern zu begegnen.

Antwort des Regierungsrates

Die Ausgaben für das Wohnen stellen einen der grössten Budgetposten von Familienhaushalten dar. Der durchschnittliche Anteil am Brutto-Haushaltseinkommen, der über alle Einkommensklassen betrachtet für das Wohnen ausgegeben wird, beträgt ca. 23 Prozent. Einkommensschwache Haushalte mit einem Brutto-Haushaltseinkommen von monatlich ≤ 4'000 Franken setzen heute einen Anteil von ca. 35 Prozent ihres Einkommens für die Miete ein; bei Haushalten zwischen 4001 und 6000 Franken rund 26 Prozent. Die durchschnittliche Mietzinsbelastung in Relation zum Brutto-Haushaltseinkommen ist über die letzten 15 Jahre betrachtet in den beiden untersten Einkommensklassen am stärksten gestiegen. 1

Aus Sicht des Regierungsrats ist das heute bestehende System an sozialen Leistungen im Kanton Bern angemessen und gut austariert. So sind der eigentlichen wirtschaftlichen Hilfe verschiedene weitere Leistungen vorgelagert, die einkommensschwache Haushalte entlasten, beispielsweise im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung oder die Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung. Das System der sozialen Leistungen hat in den vergangenen Jahren gerade in diesen Bereichen einen Ausbau erfahren, so zum Beispiel durch die Einführung von Betreuungsgutscheinen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit oder durch die Erhöhung der Prämienverbilligungen.

Die Motionärinnen und der Motionär begründen ihre Forderung nach der Einführung von Familienmietzinsbeiträgen unter anderem mit den Erfahrungen aus dem Kanton Basel-Stadt, obschon die Wohnungsknappheit im Kanton Basel-Stadt ausgeprägter ist als im Kanton Bern.

Im Vorstoss wird darauf hingewiesen, dass der Schwelleneffekt, der beim Austritt aus der Sozialhilfe entstehe, durch die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen massgeblich gesenkt werde. Nach Ansicht des Regierungsrats werden bei der Herstellung dieses Zusammenhangs die kantonal sehr unterschiedlichen Ausgangslagen ausser Acht gelassen. Im Kanton Bern existieren im Vergleich mit anderen Kantonen im Bereich der Sozialleistungen kaum Schwelleneffekte; das hat

Bundesamt für Wohnungswesen (BWO): Durchschnittliche Mietbelastung nach Einkommensklasse (9.12.20222)

eine Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezeigt. 2 Die Einführung einer neuen Sozialleistung in Form von Familienmietzinsbeiträgen wäre im Kanton Bern vor diesem Hintergrund problematisch. Es könnten neue Schwelleneffekte entstehen, indem sich durch den Bezug der Mietzinsbeiträge andere Sozialleistungen vermindern oder diese sogar ganz wegfallen (z. B. Prämienverbilligung).

Der Kanton Bern hat sich im Familienbericht 20213 bereits einmal mit Familienmietzinsbeiträgen auseinandergesetzt und deren Einführung sehr kritisch beurteilt. Es ist zu befürchten, dass eine staatlich geförderte Erhöhung der Zahlungsbereitschaft zu Preisanstiegen im bereits jetzt sehr angespannten Wohnungssegment führen würde. Damit würde ein Teil der Unterstützungsbeiträge in Form eines Mietzinsanstiegs direkt an die Immobilienbesitzer fliessen.

Eine grobe Schätzung aus dem erwähnten Familienbericht besagt, dass bei der Einführung eines analogen Systems wie im Kanton Basel-Stadt mit jährlichen direkten Kosten von 5–6 Millionen Franken zu rechnen wäre 4, dazu kämen die Kosten für die Administrierung des Systems. Für die Basler-Lösung wurden drei zusätzliche Vollzeitstellen benötigt, was hochgerechnet auf den Kanton Bern zu 15 zusätzlichen Vollzeitstellen führen würde.

Die Wohnraumknappheit würde bei einer Einführung von Mietzinsbeiträgen weiterhin bestehen. Zu deren Minderung wirken andere Massnahmen weit besser, beispielsweise die Bautätigkeit und der Abbau bürokratischer Hemmnisse. Bauvorhaben können zum Beispiel oft aufgrund unverhältnismässig hoher Hürden nicht realisiert werden.

Aus den dargelegten Gründen empfiehlt der Regierungsrat die Motion zur Ablehnung.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 2012: Schwelleneffekte und negative Erwerbsanreize Kanton Bern: Familienbericht 2021, S. 20 - 23 ebda. S. 21