2023.RRGR.60
M 038-2023 SP-JUSO (Stampfli, Wabern) ÖV-Offensive II: Tiefere Ticketpreise. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 038-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.60
Eingereicht am: 06.03.2023
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Stampfli, Wabern) (Sprecher/in) SP-JUSO (Müller, Langenthal) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 758/2023 vom 28. Juni 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
ÖV-Offensive II: Tiefere Ticketpreise
Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Ticketpreise für den öffentlichen Verkehr deutlich gesenkt werden können. Dazu sucht er insbesondere die Zusammenarbeit mit den betroffenen Anbietenden sowie mit dem Bund.
Begründung: In der Frühlingssession 2022 hat der Grosse Rat die Motion 133-2021 «ÖV-Offensive für den Kanton Bern» mit einer klaren Mehrheit überwiesen. Dabei ging es darum, den ÖV-Anteil im Modalsplit deutlich zu erhöhen, indem der ÖV sowohl im urbanen wie auch im ländlichen Raum ausgebaut wird. Damit die ÖV-Offensive aber tatsächlich eine nachhaltige Wirkung zeigt, braucht es nicht nur bessere Verbindungen und einen dichteren Takt, sondern auch tiefere Kosten für die Reisenden. Deshalb sollen nun in einem zweiten Schritt die Ticketpreise gesenkt werden. Im Herbst 2022 hat der eidgenössische Preisüberwacher nämlich festgestellt, dass der ÖV in der Schweiz zu teuer ist. Während die monatlichen Ausgaben für Personenfahrzeuge 2019 im Vergleich zu 2015 um 3,1 Prozent gesunken sind, stiegen die durchschnittlichen Haushaltausgaben für die Nutzung des ÖV in diesem Zeitraum um 11,3 Prozent. Der ÖV wurde für die Menschen also deutlich teurer, was auf die Kaufkraft drückt. Wenn der Anteil an ÖV-Reisenden nicht nur gehalten, sondern merklich ausgebaut werden soll, dann müssen die Ticketpreise der Kaufkraft angepasst werden und generell sinken. Das ist auch wirtschaftlich sinnvoll, denn je tiefer die Preise sind, umso mehr Menschen nutzen den ÖV und helfen mit, ihn zu finanzieren. Eine solche Preissenkung kann der Kanton Bern nicht allein erreichen. Er muss dies gemeinsam mit den ÖV-Anbietenden und dem Bund anpacken. Deshalb soll er auf sie zugehen und
geeignete Massnahmen ausarbeiten, um eine generelle, deutliche Preissenkung zu erreichen.
So wird der ÖV attraktiver und für alle bezahlbar. Das erhöht nicht nur den ÖV-Anteil, sondern stärkt auch die Kaufkraft und schützt die Umwelt.
Antwort des Regierungsrates
Die Stärkung des öffentlichen Verkehrs ist ein langjähriges Anliegen des Regierungsrats. Dieses Ziel zeigt sich in Art. 34 der Kantonsverfassung und ist Teil der Gesamtmobilitätsstrategie des Regierungsrats. In seiner Antwort zur erwähnten Motion 133-2021 hat der Regierungsrat seine diesbezüglichen Absichten erneut bekräftigt. In Bezug auf die Forderung der Motionäre, die Verlagerung zugunsten des ÖV über Tarifsenkungen anzustreben, verweist der Regierungsrat auf folgende Überlegungen und Rahmenbedingungen:
Die Zuständigkeiten bei den Tarifen werden durch die Bundesgesetzgebung, namentlich durch das Personenbeförderungsgesetz (PBG) festgelegt. Die Tarifhoheit, das heisst die Kompetenz, die Tarife festzulegen, liegt bei den Transportunternehmen. Die Schweiz hat ein nationales auf Kilometern aufgebautes Tarifsystem. Die Transportunternehmen sind in der Alliance SwissPass organisiert. Die nationalen Tarife werden von der Alliance SwissPass festgelegt. Nebst dem nationalen Tarifsystem gibt es in zahlreiche regionale Tarifverbünde. Hier beruhen die Tarife auf Zonen, die den lokalen Bedürfnissen insbesondere in den Agglomerationen besser gerecht werden als die nationalen Tarife. Im Kanton Bern ist das der Tarifverbund Libero. Die Preisentwicklung des Libero-Tarifverbunds orientiert sich an den nationalen Fahrausweisen. Für die Festlegung sind die Vertragspartner des Tarifverbunds zuständig. Die Tarife werden vom Bundesamt für Verkehr genehmigt.
Das durch den Kanton Bern mitbestellte ÖV-Verkehrsangebot des Orts- und Regionalverkehrs wird im Schnitt rund zur Hälfte durch Markterlöse finanziert. Die Deckungslücke wird mittels Abgeltungen von Bund und Kantonen geschlossen. Der Abgeltungsanteil des Kantons Bern für den Ort- und Regionalverkehr beträgt derzeit rund 260 Millionen Franken pro Jahr. Dem Bund, der im Kanton Bern den Regionalverkehr mit einem Anteil von 54 Prozent mitfinanziert, ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Tarife und die Tarifentwicklung in der Schweiz harmonisch und möglichst vergleichbar ausgestaltet sind. So hat das Bundesamt für Verkehr im Frühjahr 2023 unterdurchschnittliche Tariferhöhungen in einzelnen Tarifverbunden nicht genehmigt und die ordentliche Mitfinanzierung des Regionalverkehrs ist in einzelnen Regionen mit besonders tiefen Tarifen infrage gestellt.
Der Libero-Tarifverbund weist ein im gesamtschweizerischen Vergleich durchschnittliches Tarifniveau auf. Die ÖV-Nutzung im Kanton Bern ist im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Umfragen, welche im Auftrag des Kantons Bern durchgeführt wurden, zeigen, dass die ÖV-Nutzung primär von einem guten und zuverlässigen Angebot abhängt. Die ÖV-Nutzung könnte gemäss den Erkenntnissen nur mit einer massiven Tarifreduktion und damit deutlich höheren Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden, erhöht werden. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen mit dem 9-Euroticket in Deutschland, dass massive Vergünstigungen primär zusätzlichen Verkehr durch bestehende Kunden erzeugt. Auswirkungen auf die Verkehrsverlagerung wären gemäss diesen Erfahrungen vergleichsweise bescheiden. Das heisst, dass mit Tarifreduktionen trotz sehr hoher Kosten zulasten der öffentlichen Hand nur ein geringer Verlagerungseffekt erzielt werden könnte.
Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton in Tariffragen nur im Libero- Tarifverbund über die Einsitznahme im Koordinationsausschuss Einflussmöglichkeiten hat und diese zudem, als eines von zehn Mitgliedern, stark begrenzt sind. Die Tarifhoheit liegt bei der Verbundgemeinschaft, die Genehmigungskompetenz beim Bundesamt für Verkehr. Erfolgreiche
Bestrebungen vonseiten des Kantons für Tarifreduktionen sind aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundes im Frühjahr 2023 zu unterdurchschnittlichen Tariferhöhungen im aktuellen Kontext wenig realistisch. Der Regierungsrat sieht im Bereich des öffentlichen Verkehrs für eine Verlagerung hin zum öffentlichen Verkehr primär Verbesserungen des Angebots, der Zugänglichkeit und der Vernetzung des ÖV mit individuellen Verkehrsmitteln als Möglichkeiten. Der Regierungsrat beantragt, die Motion aus diesen Gründen abzulehnen.
Verteiler ‒ Grosser Rat