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2023.STA.1011

Petition gegen eine Kollektivunterkunft in Wolfisberg. Antwortschreiben des Regierungsrats

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr Einwohnergemeinde Niederbipp Gemeinderat / Präsidial Dorfstrasse 19 Postfach 116 4704 Niederbipp

RRB Nr.: 1142/2023 1. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition gegen eine Kollektivunterkunft in Wolfisberg

Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin Sehr geehrter Herr Reber

Der Regierungsrat hat von Ihrer Petition gegen eine Kollektivunterkunft in VVolfisberg Kenntnis genommen. Gerne nehmen wir zu den Anliegen der Petition wie folgt Stellung.

Die Unterbringungssituation im Asylbereich ist seit März 2022 ununterbrochen angespannt. Nachdem der Krieg in der Ukraine Millionen von Menschen zur Flucht gezwungen hatte, darunter zehntausende in die Schweiz, konnten die Geflüchteten zunächst im Kanton Bern durch das Engagement der Gesellschaft sowie dank Angeboten von Liegenschaften durch Gemeinden und Vermieter gut untergebracht werden.

Seit Herbst 2022 steigt die Zahl der Geflüchteten aus anderen Ländern stark an. Es zeigt sich, dass es für diese Menschen deutlich schwieriger ist, Unterkünfte zu finden. Denn sowohl seitens der Gesellschaft als auch der Gemeinden ist die Bereitschaft für die Aufnahme dieser Personengruppen deutlich geringer als für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Situation spitzt sich in allen Kantonen stetig zu. Die Handlungsoptionen der Kantone hängen von den jeweiligen Gesetzen ab. Manche Kantone geben den Bundesauftrag direkt an die Gemeinden weiter, während im Kanton Bern das Asylwesen weitgehend eine kantonale Aufgabe ist. In unserem System spielen Kollektivunterkünfte eine zentrale Rolle für die Erstintegration der zugewiesenen Menschen. Dies entbindet die Gemeinden aber nicht von der Pflicht, den Kanton gemäss ihren Möglichkeiten bei der Aufnahme der Geflüchteten zu unterstützen.

Nach mehr als einem Jahr der intensiven Suche und nach der Einrichtung von mehreren Dutzend Kollektivunterkünften ist der Markt weitgehend ausgetrocknet. Es gilt, diejenigen Liegenschaften als Kollektivunterkünfte zu mieten, die noch verfügbar sind. Als Folge müssen zumeist Abstriche bei der Eignung der Gebäude gemacht werden: Manche Liegenschaften sind abgelegener, kleiner, teurer oder weniger gut eingerichtet, als es sich der Kanton wünschen würde.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.07.2023 I Version: 5 I Dok.-Nr.: 275182 I Geschäftsnummer: 2023.STA.1011 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Vor diesem Hintergrund kann der Regierungsrat auf Ihre Forderung, auf die Kollektivunterkunft in VVolfisberg zu verzichten, nicht eintreten.

Wie Sie wissen, hat die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) in der Zwischenzeit einen Entscheid zur Beschwerde der Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion (GSI) gegen die baupolizeiliche Verfügung der Bauverwaltung Niederbipp getroffen. Darin wird eine Nutzung der Liegenschaft als Kollektivunterkunft sowie eine Belegung mit bis zu 60 Personen gutgeheissen.

Die bisherige Erfahrung mit den übrigen Kollektivunterkünften im Kanton Bern zeigt, dass der Betrieb weitgehend ruhig und störungsfrei verläuft. Der Kanton und der regionale Partner, die ORS, werden sich bemühen, die Unterkunft schrittweise auszulasten und nicht innert kürzester Zeit voll zu belegen.

Der Regierungsrat räumt ein, dass die bisherige Kommunikation nicht optimal verlaufen ist. Die zuständigen Stellen von Kanton und Gemeinde sind deshalb aufgerufen, einen konstruktiven Weg mit einer gut durchdachten Kommunikation zu beschreiten. Hier hat sich erfahrungsgemäss das Instrument des Runden Tisches bewährt, mit dem die diversen betroffenen Stellen vor Ort in einen regelmässigen Austausch mit den Vertretungen des Kantons und der Betreiberin der Kollektivunterkunft treten.

Der Regierungsrat bittet die Gemeinde Niederbipp sowie die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition um Verständnis und ruft die betroffenen Stellen dazu auf, die Umsetzung des Vorhabens konstruktiv zu begleiten, weil auch dies wesentlich zu einem reibungslosen Betrieb beiträgt.

Abschliessend weisen wir darauf hin, dass sich aufgrund des Verfahrens die Realisierung der Kollektivunterkunft Wolfisberg verzögert hat, weshalb das genaue Eröffnungsdatum derzeit noch offen ist.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler

  • Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion

  • Gemeinderat Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp

  • Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Herr Regierungsstatthalter Stefan Costa, 3380 Wangen a. A.

  • ORS Service AG, Lyssachstrasse 23, 3400 Burgdorf

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 07.07.2023 Version: 201 Dok.-Nr.: 1947167 1 Geschäftsnummer: 2023.STA.1011 2/2