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2023.STA.1159

Petition gegen die Errichtung einer Asylunterkunft in Haltenegg, Heiligenschwendi. Antwortschreiben des Regierungsrats

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Gemeindeverwaltung Herr Christian Zwahlen, Gemeindepräsident Frau Brigitte Aemmer, Gemeindeverwalterin 3625 Heiligenschwendi

RRB Nr.: 1154/2023 1. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petitionen gegen die Errichtung einer Asylunterkunft in der Haltenegg, Heiligenschwendi

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Frau Aemmer

Der Regierungsrat hat von Ihren Petitionen gegen die Errichtung einer Kollektivunterkunft in Heiligenschwendi Kenntnis genommen. Gerne nehmen wir zu den Anliegen wie folgt Stellung.

Die Unterbringungssituation im Asylbereich ist seit März 2022 ununterbrochen angespannt. Nachdem der Krieg in der Ukraine Millionen von Menschen zur Flucht gezwungen hatte, darunter zehntausende in die Schweiz, konnten die Geflüchteten zunächst im Kanton Bern durch das Engagement der Gesellschaft sowie dank Angeboten von Liegenschaften durch Gemeinden und Vermieter gut untergebracht werden.

Seit Herbst 2022 steigt die Zahl der Geflüchteten aus anderen Ländern stark an. Es zeigt sich, dass es für diese Menschen deutlich schwieriger ist, Unterkünfte zu finden. Denn sowohl seitens der Gesellschaft als auch der Gemeinden ist die Bereitschaft für die Aufnahme dieser Personengruppen deutlich geringer als für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Situation spitzt sich in allen Kantonen stetig zu; die Handlungsoptionen hängen von den jeweiligen Gesetzen ab. Manche Kantone geben den Bundesauftrag direkt an die Gemeinden weiter, während im Kanton Bern das Asylwesen weitgehend eine kantonale Aufgabe ist. In unserem System spielen Kollektivunterkünfte eine zentrale Rolle für die Erstintegration der zugewiesenen Menschen. Dies entbindet die Gemeinden aber nicht von der Pflicht, den Kanton gemäss ihren Möglichkeiten bei der Aufnahme der Geflüchteten zu unterstützen.

Nach mähr als einem Jahr der intensiven Suche und nach der Einrichtung von mehreren Dutzend Kollektivunterkünften ist der Markt weitgehend ausgetrocknet. Es gilt, diejenigen Liegenschaften als Kollektivunterkünfte zu mieten, die noch verfügbar sind. Als Folge müssen zumeist Abstriche bei der Eignung der Gebäude gemacht werden: Manche Liegenschaften sind abgelegener, kleiner, teurer oder weniger gut eingerichtet, als es sich der Kanton wünschen würde.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.08.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 275186 I Geschäftsnummer: 2023.STA.1159 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Derzeit ist es noch offen, ob der Vermieter überhaupt gewillt ist, die Liegenschaft für die Nutzung als Kollektivunterkunft zu vermieten. Kommt ein Mietvertrag zustande, wird der Kanton Bern dieses Projekt weiterverfolgen.

Der Regierungsrat ruft die betroffenen Stellen dazu auf, die Umsetzung des Vorhabens konstruktiv zu begleiten, weil auch dies wesentlich zu einem reibungslosen Betrieb beiträgt. Dass dies möglich ist, zeigen die in den letzten Jahren im Rahmen der Realisierung von Kollektivunterkünften gemachten Erfahrungen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler

  • Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion

  • Bildungs- und Kulturdirektion

  • Herr Jakob Schären, Haltenegg — Gemeinderat Heiligenschwendi, 3625 Heiligenschwendi

  • Regierungsstatthalteramt Thun, Frau Regierungsstatthalterin Simone Tschopp, 3600 Thun

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.08.20231 Version: 141 Dok.-Nr.: 1966818 I Geschäftsnummer: 2023.STA.1159 2/2