2023.STA.793
Petition der Personalverbände «Teuerungsausgleich und faire Löhne im Kanton Bern». Antwortschreiben des Regierungsrates
Kanton Bern Canton de Berne
Dc Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Per E-Mail: Petitionskomitee Herr D. Wyrsch, BSPV, wyrsch©bspv.ch Herr Ch. Jakob, VPOD, christof.jakob©vpodbern.ch Herr St. Wittwer, Bildung Bern, stefan.wittwer©bildungbern.ch
RRB Nr.: 802/2023 5. Juli 2023 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Petition der Personalverbände «Teuerungsausgleich und faire Löhne im Kanton Bern»
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat hat die am 23. Mai 2023 eingereichte Petition «Teuerungsausgleich und faire Löhne im Kanton Bern» zur Kenntnis genommen.
Die Petition fordert per 1. Januar 2024 einen Teuerungsausgleich von mindestens 3 Prozent und Mittel im Umfang von 1,5 Prozent der Lohnsumme für den individuellen Gehaltsaufstieg.
Nach Jahren der moderaten oder gar negativen Teuerungsentwicklung betrug die Teuerung letztes Jahr 2,8 Prozent. Auch für das laufende Jahr und das Jahr 2024 wird mit einer Teuerung, wenn auch auf tieferem Niveau, gerechnet. Der Regierungsrat anerkennt deshalb die Forderung der Personalverbände nach einem Teuerungsausgleich für die Kantonsmitarbeitenden und Lehrkräfte. Per 1. Januar 2023 wurden 0,5 Prozent der Lohnsumme für den Teuerungsausgleich eingesetzt, was — isoliert betrachtet — im interkantonalen Vergleich unterdurchschnittlich ist. Für den individuellen Gehaltsaufstieg standen indessen 1,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung, womit der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich den Spitzenplatz einnahm. Seit dem Jahr 2014, mit Ausnahme der Pandemie-Jahre 2021 und 2022, wurde den Forderungen der Personalverbände stets entsprochen und mindestens 1,5 Prozent für den individuellen Gehaltsaufstieg eingesetzt, was zu einer deutlichen Reduktion der sogenannten Delle geführt hat.
Der Regierungsrat legt im Rahmen seiner Beratungen zur Erarbeitung des Budgets 2024 und des Aufgaben-/Finanzplans 2025-2027 die Lohnmassnahmen planerisch fest. Er berücksichtigt dabei nebst den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der finanzpolitischen Gesamtsicht auch die Positionen der Personalverbände. Wie im Schreiben der Finanzdirektorin vom 7. Juni 2023 in Aussicht gestellt, werden Sie anlässlich des für den 6. Juli 2023 geplanten Austausches mit der Delegation des Regierungsrates über die Stossrichtung der geplanten Lohnmassnahmen informiert.
Der Regierungsrat wird allerdings — wie in den vergangenen Jahren — erst im Dezember 2023, nach Konsultation der Sozialpartner und nach der Budgetdebatte des Grossen Rates sowie in
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.06.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 270376 I Geschäftsnummer: 2023.STA.793 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Kenntnis der dannzumal verfügbaren Teuerungsprognosen für das Jahr 2023, definitiv über die Lohnmassnahmen resp. über die Aufteilung der vorhandenen Mittel auf den individuellen Gehaltsaufstieg und den Teuerungsausgleich für das Jahr 2024 entscheiden.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion — Bildungs- und Kulturdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.06.2023 I Version: 5 I Dok.-Nr.: 99086548 I Geschäftsnummer: 2023.STA.793 2/2