2023.WEU.1433
Vernehmlassung des Bundes: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024.
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Per E-Mail an: verordnungsrevisionenebfe.admin.ch
RRB Nr.: 697/2023 21. Juni 2023 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2024 Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen (EnV, EnFV, KHV, RLSV) im Bereich des Bundesamtes für Energie. Er nimmt zu den einzelnen Vernehmlassungsvorlagen wie folgt Stellung:
Erwägungen
1. Zur Teilrevision der Energieverordnung (EnV)
Der Regierungsrat begrüsst die Erhöhung der Rechtssicherheit durch Festlegung von Fristigkeiten gemäss vorliegender Revision und stimmt der Teilrevision EnV zu.
2. Zur Teilrevision der Energieförderungsverordnung (EnFV)
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung in Bezug auf die Ausgestaltung der nationalen Förderung gemäss vorliegender Revision und stimmt der Teilrevision EnFV zu.
3. Zur Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
Der Regierungsrat stimmt der Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) grundsätzlich zu. Hat dazu jedoch folgende Bemerkungen und Anträge:
Kernanlagen im Stilllegungsprozess (vgl. KK Mühleberg ab Ende 2023) weisen nach Entnahme
der Brennelemente ein geringeres Gefährdungspotential auf und werden mit der Revision kor-
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06,04.2023 I Version: 3 I 00k -Ni.: 268906 I Geschäftsnummer: 2023.WEL1.1433 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
rekterweise neu in derselben Kategorie wie z.B. Forschungsreaktoren aufgeführt. Der Regierungsrat begrüsst diese Änderung. Darüber hinaus erachte er die vorgesehene Ausnahme vom Anwendungsbereich von Pariser Übereinkommen und KHG gemäss Ausnahmeentscheid Stilllegung als sinnvoll.
4. Zur Teilrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV)
Der Regierungsrat begrüsst die Anpassungen zum Schutz vor Cyberbedrohungen für den Betrieb von Rohrleitungsanlagen gemäss vorliegender Revision und stimmt der Teilrevision RLSV zu.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Aue(22-"Z\-/ Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion - VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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