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2023.WEU.1783

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln.

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Herr Bundesrat Guy Parmelin Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundeshaus Ost 3003 Bern

Per E-Mail an: abas@seco.admin.ch

RRB Nr.: 69 6 / 2 0 2 3 21. Juni 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. April 2023 haben Sie uns im Zusammenhang mit dem obengenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen dafür.

Es ist vorgesehen, die Vorschriften für die Lagerhaltung für lebenswichtige Güter im Bereich der Ernährung zu ändern. Damit soll angesichts der komplexer werdenden Wertschöpfungsketten und der zunehmenden Risiken die Ernährung der Bevölkerung sichergestellt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

— Sicherheitsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung 28.04.2023 I Version: 16 I Dok.-Nr.: 810049 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.1783 1/1

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln. (2023) | Lexipedia