Portata: Non è stato analizzato come le decisioni successive abbiano trattato questa decisione.

2023.WEU.3345

Vernehmlassung des Bundes: Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Per E-Mail an: info.ab@seco.admin.ch

RRB Nr.: 1159/2023 1. November 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Revision der Verordnungen 'I und 3 zum Arbeitsgesetz (Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit, zur Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz Stellung nehmen zu können.

Jeder Betrieb in der Schweiz, der mit Chemikalien umgeht, muss schon heute zum Schutz der Gesundheit seiner Beschäftigten den sorgfältigen Umgang mit Chemikalien im Betrieb entsprechend den Gefahren und Risiken sicherstellen (Art. 6 ArG, Arbeitsgesetz und Art. 25 ChemG, Chemikaliengesetz). Mit den vorliegenden Verordnungsanpassungen soll die rechtliche Grundlage für das vom SECO entwickelte IT-System SICHEM (Sicherer Umgang mit CHEMikalien), geschaffen und die bestehende Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz in der ArGV 3 präzisiert werden.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Revision aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmenden. Es ist jedoch unbestritten, dass diese Verordnungsänderungen zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand bei den Unternehmen führen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, dass die bei den Unternehmen eingeforderten Angaben sowie der Aufwand für die Erfassung und Übermittlung der Daten auf ein Minimum beschränkt werden.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.10.2023 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 2751331 Geschäftsnummer: 2023.VVEU.3345 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

131-iilippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Bau- und Verkehrsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 25.10.20231 Version: 16 I Dok.-Nr.: 901790 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.3345 2/2

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Legge federale sulla protezione contro le sostanze e i preparati pericolosi, Art. 25 — letto nella versione del 1 luglio 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2024.