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2025.BKD.273

Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici», bernjurassisches Forschungs- und Dokumentationszentrum, Sankt Immer; Staatsbeiträge 2026–2029. Ausgabenbewilligung. Verpflichtungskredit. Objektkredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 440/2025 Datum RR-Sitzung: 30. April 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.273 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici», bernjurassisches Forschungs- und Dokumentationszentrum, Sankt Immer; Staatsbeiträge 2026–2029. Ausgabenbewilligung; Verpflichtungskredit; Objektkredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Mémoires d’Ici ist eine der bedeutendsten Institutionen im Berner Jura. Als Forschungs- und Dokumentationszentrum beteiligt sich die Stiftung umfassend am Erhalt und an der Stärkung der kulturellen Identität des Berner Juras. Die Existenz dieser Institution wird durch das Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (SStG) anerkannt und garantiert. Die Subventionierung der Stiftung Mémoires d’Ici wird gemäss SStG vollständig vom Kanton übernommen, und zwar über das Globalbudget des Bernjurassischen Rates (BJR). Derzeit befindet sich Mémoires d’Ici an einem Wendepunkt in ihrer Entwicklung, da im März 2025 ein neuer Lagerraum eröffnet wurde, der mit den derzeitigen Räumlichkeiten verbunden ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Fortbestand der Institution zu sichern. In den kommenden Jahren steht die Stiftung zudem vor zwei grossen Herausforderungen für die Langlebigkeit ihrer Aktivitäten: zum einen die langfristige Instandhaltung ihrer IT-Infrastruktur, die eine grundlegende Ressource für jedes Archiv darstellt, und zum anderen die stetige Erweiterung ihrer Sammlungen, die zusätzliche Kosten mit sich bringt. Um diesen beiden Herausforderungen gerecht zu werden, hat der BJR einstimmig einer Erhöhung des Staatsbeitrags von derzeit CHF 536’585 auf CHF 570’000 ab 2026 zugestimmt. Dies entspricht einer Erhöhung um CHF 33’415 pro Jahr. Der zwischen dem Regierungsrat und der Stiftung bestehende Leistungsvertrag, der alle diesbezüglichen Einzelheiten regelt, wird nach dem Beschluss des Grossen Rates entsprechend angepasst und erneuert.

2. Rechtsgrundlagen

  • Kantonales Kulturförderungsgesetz vom 12. Juni 2012 (KKFG, BSG 423.11), Art. 5, Art. 7, Art. 12 Bst. c

  • Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (SStG; BSG 102.1), Art. 17, Art. 52

  • Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 32 und Art. 33

  • Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 27

- Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 62 Abs. 1 Bst. c und Art. 76 Abs. 1 Bst. e

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Verpflichtungskredit, der in vier Raten aufgeteilt wird. Neue wiederkehrende Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

CHF 570’000 pro Jahr (CHF 2’280’000 für die gesamte Dauer der Leistungsperiode).

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

2026: Verpflichtungskredit CHF 570’000.-- (Konto 4870 363510000) 2027: Verpflichtungskredit CHF 570’000.-- (Konto 4870 363510000) 2028: Verpflichtungskredit CHF 570’000.-- (Konto 4870 363510000) 2029: Verpflichtungskredit CHF 570’000.-- (Konto 4870 363510000)

Produktgruppe: 4487000001 Kultur

6. Begründung

Die Stiftung Mémoires d’Ici wurde im Jahr 2000 gemäss dem Auftrag gegründet, den die Bildungs- und Kulturdirektion mit RRB 2748 vom 21. Juni 1989 erhalten hat. Die Institution hat sich als einzigartiger Ort für die Bewahrung und Präsentation der Kulturgeschichte des Berner Juras etabliert. Die Sammlung ist sowohl für Spezialistinnen und Spezialisten als auch für Amateurinnen und Amateure zugänglich und umfasst Dokumente zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Wissenschaft, Kunst und Volkskultur des Berner Juras. Im Laufe der Jahre hat die Stiftung ihre Professionalität und ihre Position auf dem Gebiet der Archivierung und der Bewahrung des kulturellen Gedächtnisses gestärkt. Die Qualität und die Bedeutung ihrer Arbeit werden weithin anerkannt, auch ausserhalb der Region. Die Stiftung Mémoires d’Ici ist daher von erheblicher Bedeutung für die Kultur des Berner Juras und für den Erhalt der zweiten Amtssprache des Kantons Bern. Sie erfüllt somit in vollem Umfang die ihr vom SStG zugewiesene Aufgabe, zur Bewahrung der kulturellen Identität des Berner Juras beizutragen. Seit 2025 verfügt die Stiftung Mémoires d’Ici über einen neuen Lagerraum, der den notwendigen Platz für ihre Sammlungen bietet. Für 2026–2029 wird es darum gehen, den Fortbestand der Institution langfristig zu sichern. Es stehen zwei grosse Herausforderungen an, für die eine Erhöhung des Staatsbeitrags beantragt wird: Wie jedes Archivierungszentrum muss auch Mémoires d’Ici ein sicheres IT-System mit einem grossen Speichervolumen unterhalten, um die Konservierung der digitalisierten Sammlungen sowie die Digitalisierung künftiger Sammlungen zu gewährleisten. Darüber hinaus steigen die Kosten für den Betrieb der Institution aufgrund der grossen und stetigen Zunahme der Archivbestände. Um die Aufrechterhaltung und die Qualität der Leistungen von Mémoires d’Ici zu gewährleisten, hat der BJR, der die Hauptfinanzierung der Stiftung sicherstellt, eine Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags um CHF 33’415 vom BJR genehmigt.

7. Antrag

Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Gesuch der Stiftung Mémoires d’Ici um Erneuerung des jährlichen Staatsbeitrags, einschliesslich einer

Erhöhung um CHF 33’415 pro Jahr, für die neue Beitragsperiode (2026–2029) zuzustimmen. Die Höhe des Beitrags würde damit CHF 570’000 pro Jahr betragen, d. h. CHF 2’280’000 für die gesamte Beitragsperiode. Das Gesuch wurde vom BJR, der diesen Beitrag seinem Kulturbudget entnehmen wird, einstimmig angenommen.

8. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum und ist im Amtsblatt zu eröffnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat

Disposizioni modificate da allora

Questa decisione interpreta disposizioni il cui atto è stato nel frattempo nuovamente consolidato. Se sia cambiato l’articolo stesso non è registrato.

  • Verfassung des Kantons Bern, Art. 27 — letto nella versione del 3 marzo 2024; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 gennaio 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 17 e Art. 52 — letto nella versione del 1 dicembre 2023; l’atto è stato nuovamente consolidato il 1 settembre 2026.