2025.BVD.2770
SBB AGG; Zusätzlicher Kantonsbeitrag an das Projekt Publikumsanlagen im Rahmen der Ausbauten Zukunft Bahnhof Bern (ZBB); Zusatz zu Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2014–2017 für den öffentlichen Verkehr
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 544/2026 Datum RR-Sitzung: 20. Mai 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.2770 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
SBB AGG; Zusätzlicher Kantonsbeitrag an das Projekt Publikumsanlagen im Rahmen der Ausbauten Zukunft Bahnhof Bern (ZBB); Zusatz zu Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2014- 2017 für den öffentlichen Verkehr
Erwägungen
1. Gegenstand
Im Jahr 2017 starteten die SBB und der RBS im Rahmen des Projekts Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) mit den ersten Bauarbeiten für den Ausbau des Bahnhofs Bern. Der Ausbau des Bahnhofs Bern ist für die ganze Schweiz, speziell aber auch für den Kanton Bern, ein Vorhaben von grösster strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Für das Teilprojekt Publikumsanlagen hatte der Regierungsrat mit verschiedenen Beschlüssen insgesamt einen Kantonsbeitrag von CHF 200.85 Mio. inklusive dem Gemeindedrittel an die veranschlagten Kosten von CHF 275.4 Mio. aus dem Rahmenkredit 2014-2017 bewilligt.
Wegen Projektverzögerungen und der hohen Komplexität der Baustelle entstehen erhebliche Mehrkosten. Die SBB hat die Endkosten im November 2025 mit CHF 473.7 Mio. veranschlagt. Davon entfallen CHF 6.82 Mio. auf die aufgelaufene Teuerung. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen SBB, Bund und Kanton Bern sieht für den Bundesbeitrag ein Kostendach vor. Daher muss der Kanton Bern die Mehrkosten allein finanzieren, und es ist eine Erhöhung des Kantonsbeitrags um CHF 171.44 Mio. nötig.
Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel oder CHF 57.17 Mio. am zusätzlichen Kantonsbeitrag. Somit ist ein Zusatz in der Höhe von netto CHF 114.3 Mio. zum Ausführungsbeschluss vom 10. Mai 2017 nötig.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101), Art. 58 b ‒ Bundesbeschluss vom 21. Juni 2013 über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur (SR 742.140.1), Art. 1 Abs. 2 Bst. f ‒ Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) ‒ Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 5. Juni 2013 Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr; Rahmenkredit 2014-2017
‒ RRB 430/2017 betreffend den Kantonsbeitrag an die Publikumsanlagen SBB im Rahmen der Ausbauten ZBB (Zukunft Bahnhof Bern), Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2014-2017 für den öffentlichen Verkehr (2017.RRGR.281)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 5. Juni 2013 ist der Regierungsrat zuständig für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Summe
Preisbasis Bahnbau-Teuerungsindex BTI 151.2 Stand 2025 I
Endkostenprognose vom 22.11.2025 (inkl. Reserven) CHF 473 700 000 ./. Bundesbeitrag aus AP 2. Generation – CHF 90 700 000 ./. vom Bund mitfinanzierte Teuerung CHF 3 400 000 ./. Kostenanteil Dritter (Bestellungen des RBS und der Stadt Bern) – CHF 4 270 000
Anteil Kanton inkl. Gemeindedrittel CHF 375 330 000 + Vorsteuerkürzung auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 3 780 000 Ausgabe zulasten Kanton Bern CHF 379 110 000 ./. mit RRB 430/2017, RRB 790/2016, RRB 1200/2015, RRB 300/2013 bewilligte Ausgaben – CHF 200 850 000 ./. mitbewilligte Teuerung gemäss Herleitung SBB / Bestätigung BAV – CHF 6 820 000
Zusätzlicher Kantonsbeitrag inkl. Gemeindedrittel CHF 171 440 000 ./. Gemeindedrittel – CHF 57 146 667
Zu bewilligender Zusatz CHF 114 293 333
Teuerungsbedingte Mehrkosten und allfällige höhere Vorsteuerabzugskürzungen bei den à-fondsperdu-Investitionsbeiträgen werden mit diesem Beschluss bewilligt.
Von den gesamten Investitionskosten werden voraussichtlich 84 % als bedingt rückzahlbares Darlehen und 16 % als à-fonds-perdu Investitionsbeitrag geleistet. Die definitive Aufteilung wird bei der Projektabrechnung festgelegt.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Zusatz gemäss Art. 35 FHG zu einem Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG.
Die zusätzlichen Ausgaben sind im Budget 2026 und im Finanzplan teilweise eingestellt. Im Rahmen des laufenden Budgetprozesses werden die noch nicht eingestellten Mittel zur Aufnahme beantragt.
Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst.
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Konto Bezeichnung Jahr 564000000 Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmen Vor 2026 CHF 145.45 Mio. 2026 CHF 33.97 Mio. 2027 CHF 33.97 Mio. 2028 CHF 27.17 Mio. 2028 CHF 27.17 Mio. 2029 CHF 27.17 Mio. 2030 CHF 25.47 Mio. 2031 CHF 13.59 Mio. 2032 CHF 5.09 Mio. 2033 CHF 1.70 Mio. 2034 CHF 1.70 Mio. 363400708 à-fonds-perdu-Investitionsbeiträge ÖV vor 2026 CHF 26.12 Mio. 2026 CHF 7.54 Mio. 2027 CHF 7.54 Mio. 2028 CHF 6.04 Mio. 2029 CHF 6.04 Mio. 2030 CHF 5.66 Mio. 2031 CHF 3.01 Mio. 2032 CHF 1.14 Mio. 2033 CHF 0.38 Mio. 2034 CHF 0.38 Mio. Total CHF 379.11 Mio.
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt.
Die Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 (Beiträge ER), respektive Konto 632000000 (Beiträge IR) vereinnahmt.
6. Stand des Rahmenkredits 2014–2017 öffentlicher Verkehr
Bewilligte Rahmenkreditsumme 2014-2017 netto CHF 544 000 000
./. verpflichtete Beiträge – CHF 426 909 300
+ aus abgerechneten Projekten frei gewordene Mittel CHF 5 962 000
noch offene Kreditsumme (Stand am 7. April 2026) CHF 123 052 700
Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuchs netto – CHF 114 293 300
Stand Rahmenkredit neu CHF 8 759 400
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend werterhaltend Reserve in % 379.11 Mio. 315.28 Mio. 63.83 Mio. -
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung Nettoinvestitionsbeiträge nach Abzug Gemeindedrittel.
In Mio. CHF Total bisher 2026 2027 2028 2029 2030 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 210.19 96.96 22.65 22.65 18.11 18.11 16.98 14.72 In der GKIP 2025 eingestellt 158.53 90.03 17.62 18.90 11.94 8.31 2.95 8.78
Die Mehrausgaben sind in der GKIP 2025 nur teilweise eingestellt. Die restlichen Mehrausgaben wurden zur Aufnahme in die GKIP 2026 beantragt.
7.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
135008101 210.19 Mio. 20 Jahre 10.51 Mio.
7.4 Weitere Folgekosten Die Investition verursacht keine weiteren Folgekosten. Der Betrieb und Unterhalt der Bahnhofsinfrastruktur werden über die vom Bund finanzierte Sparte Infrastruktur finanziert.
8. Begründung
8.1 Ausgangslage Die SBB baut im Rahmen des Projekts Zukunft Bahnhof Bern ihre Publikumsanlagen um und erweitern sie um eine neue Unterführung Mitte. Dieser Ausbau ist dringend nötig, um den wachsenden Passagierströmen im Bahnhof Bern zu genügen. Zudem sind Verbesserungen bezüglich Sicherheit, Orientierung, Umsteigewege und Aufenthaltsqualität für die Reisenden umzusetzen. Das Projekt wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) gesteuert und mit einem Fixbeitrag aus dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation unterstützt. Der Kanton Bern beteiligt sich massgebend an den Kosten und ist in die strategischen Aufsicht eingebunden.
Bereits im Sommer 2021 hatte die SBB das BAV und die BVD informiert, dass bei den Bauarbeiten Mehrkosten und Verzögerungen entstehen, aber wegen der Komplexität des Bauprojekts noch während längerer Zeit keine konkreten Prognosen möglich sind.
Die BVD bzw. das AÖV haben gegenüber der SBB eine raschmögliche Konkretisierung der finanziellen und zeitlichen Auswirkungen verlangt und auch die frühzeitige Prüfung von Kosteneinsparmassnahmen. Für die Begleitung der SBB hat das AÖV einen externen Experten beauftragt, welcher die Abklärungen der SBB kritisch begleitet und von der SBB auch diverse Verbesserungen verlangt hat. Insbesondere hat der Experte festgestellt, dass die Bewirtschaftung von Reserven und Risiken von der SBB ungenügend war.
Das AÖV gab der SBB daraufhin den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem externen Experten und den Fachpersonen des AÖV für beide Projekte (Publikumsanlagen und Zugang Bubenberg) das Risikomanagement neu aufzubauen und eine verlässliche Endkostenprognose zu erstellen.
Im Frühjahr 2025 wurde das neue Risikomanagement umgesetzt, bei dem alle Risiken gewichtet nach ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit eingerechnet werden. Gestützt darauf informierte die SBB im August 2025 sodann über die neue Endkostenprognose von CHF 473.7 Mio. für den Ausbau der Publikumsanlagen. Die Endkostenprognose der SBB wurde vom AÖV beauftragten externen Experten überprüft und für korrekt befunden. Gemäss seiner Einschätzung gibt es keine Einsparmöglichkeiten mehr.
Gemäss der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Kanton und den SBB vom 1. Dezember 2017 beteiligt sich der Bund über den Infrastrukturfonds mit einem Fixbetrag von CHF 108.21 Mio. an den beiden SBB-Projekten Publikumsanlagen und Zugang Bubenberg. Davon entfallen CHF 90.7 auf die Publikumsanlagen. Der Grossteil der Mehrkosten geht somit zulasten des Kantons.
8.2 Begründung der Mehrkosten Die SBB führt die Gründe für die Mehrkosten in fünf Kategorien auf:
Projektentwicklung Die Bauarbeiten für die Publikumsanlagen starteten im Herbst 2017. Das Projekt musste jedoch wegen Auflagen in der Plangenehmigung bezüglich Erdbebenertüchtigung, Rampen, Brandschutz, Evakuation und der Perronwand überarbeitet werden. Dadurch entstanden Mehrkosten von CHF 56.6 Mio.
Bauen im Bestand Entgegen den im Vorfeld durchgeführten geologischen Gutachten war der Felsabbau problematisch. Der Sandstein war härter und anders geschichtet als erwartet. Das Aushubmaterial war teilweise belastet und musste behandelt und separat entsorgt werden. Das verursachte erhebliche Mehrkosten und Zeitverzögerungen. Falsche bzw. nicht nachgeführte Pläne aus dem letzten Jahrhundert behinderten die Bauabläufe stark und erforderten immer wieder neue Planungen. Das verursacht Mehrkosten von CHF 56.5 Mio.
Koordination Ein grosser Kostentreiber sind die grosse Komplexität des Bauprojekts und der Koordinationsbedarf mit den Nachbarprojekten. Verzögerungen beim RBS führten dazu, dass die SBB den bereits gestarteten Bau der Publikumsanlagen erst fortsetzen konnte, als die darunter liegenden RBS-Kavernen ausgebrochen und stabilisiert waren. Das führte zu hohen Mehrkosten bei der Bauleitung und den Teams. Als Folge der Verzögerungen mussten auch teure Installationsplätze länger vorgehalten werden. Es entstehen Mehrkosten von CHF 52.5 Mio.
Bauen unter laufendem Betrieb Alle Arbeiten müssen ohne Störung des Bahnbetrieb und des Publikumsverkehrs im Bahnhof erfolgen. Die Sicherheit von Fahrgästen, Kunden und Mitarbeitenden hat höchste Priorität. Das erfordert eine laufende Anpassung des Bauablaufs und der Sicherungsmassnahmen. Es entstehen Mehrkosten von CHF 15.4. Mio.
Ressourcen (Personal und Material) Eine zentrale Herausforderung liegt in der Sicherstellung der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal trotz des bestehenden und zunehmenden Fachkräftemangels. Im Laufe der Jahre hat der Umfang des Projekts stetig zugenommen und die Komplexität erwies sich als anspruchsvoller als ursprünglich erwartet, was zusätzliche personelle Ressourcen zur Bewältigung der Herausforderungen erforderte. Zudem ist die Materialbeschaffung und herausfordernd, insbesondere angesichts steigender Kosten und
zeitweiser Unterbrechungen der Lieferketten sowie Materialengpässen infolge Corona und Ukrainekrieg. Ebenso stellt die begrenzte Lager- und Installationsfläche bei einem innerstädtischen Bauprojekt dieser Grössenordnung eine grosse Herausforderung dar. Das führte zu Mehrkosten von CHF 19 Mio.
Einsparungen Durch Kostenoptimierungen konnten gleichzeitig rund CHF 29 Mio. eingespart werden. Unter dem Strich verbleiben somit Mehrkosten von rund CHF 171 Mio. zulasten des Kantons und der bernischen Gemeinden.
8.3 Terminplan Die aktuelle Terminplanung sieht eine Betriebsaufnahme der neuen Anlagen im Jahr 2031 vor.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion